Vielleicht meinst Du etwas anderes, aber eine Feststellungsprüfung wäre in diesem Fall unzulässig. Da sie sowieso dem Genehmigungsvorbehalt der SL unterliegt, sehe ich da wenig Chancen, dies durchzukriegen.
So jemandem kann man ruhig einfach mal mündlich abfragen, ob das rechtlich einwandfrei ist oder nicht. Wie man die Sache dann nennt, ist ja nochmal eine andere Frage.