Ok, gut, dann übernimmt man halt genau das. Aber von Positivkorrektur steht da nix.
https://www.schulentwicklung.nrw.de/lehrplaene/upl…en_Englisch.pdf
Zweite Seite.
Der beschrieben Fall bei euch ist gar nicht so selten. Zumindest im Bereich Sprachrichtigkeit muss man meines Erachtens Punkte geben; bei Kommunikativer Textgestaltung und Ausdrucksvermögen kann man Abzüge sicherlich mit fehlendem Aufgabenbezug (bei dem dann ja dann auch vermutlich kein angemessener themenspezifischer Wortschatz verwendet wird) rechtfertigen. Wenn ganze Aufgaben fehlen, mache ich es wie Chilli und kürze quasi die zu erreichenden Punkte anteilig runter. Hier ärgert mich allerdings, dass wir 3 Aufgaben haben, sich aber gar nicht alle Kriterien durch 3 teilen lassen - bleibt am Ende immer ungenau und diskussionsabfällig. Und genau solche Überlegungen machen Sprachfachkorrekturen zeitinzensiv, finde ich.