Beiträge von Schmidt

    Nochmal: Ich würde es nicht mitmachen mittelfristig. Weil es zusätzlich aufgrund meiner Berufserfahrung keinen Sinn macht. Personalrat einschalten, Gespräch mit Schulleitung suchen, etc. Kündigen notfalls. Man hat immer eine Wahl.

    Joa. Einen Anspruch auf bestimmte Klassen hast du nicht.

    Ich halte es übrigens für ganz schön arrogant, dass du deinen Kollegen offenbar nicht zutraust, guten und gewinnbringenden Unterricht zu machen. Du bist ganz sicher nicht die einzige qualifizierte Lehrkraft für die Berufsschulklassen.

    Meine Angst ist, dass sie mir, selbst wenn ich bei Dozent 2 Schiller- Prof Winkler bestehe, dass dann immer noch Dozent 1 offen ist und die damit argumentieren, dass ich dafür zuerst angemeldet war und mir dann für Anmeldung 1 eine 5,0 rein knallen und mir sagen, dass ich dann beim gleichen Dizenten schreiben müsste.

    Kannst du bitte den genauen Wortlaut aus der PO hier einfügen? Du hast oben geschrieben, dass die Leistung laut PO einmal beim selben Dozenten wiederholt werden kann, nicht, dass sie beim selben Dozenten wiederholt werden muss.

    Dass du für die erste Anmeldung eine 5,0 bekommst, wäre angemessen. Angemeldet und nichts abgegeben ist in der Regel (wenn auch nicht immer) eine 5,0.

    Ohne den genauen Wortlaut der PO kann dir niemand in deinem konkreten Fall weiterhelfen.

    Interessant - du hast in der Schule gar nicht lernen müssen, nicht einmal Vokabeln zum Beispiel? Hast du ein fotografisches Gedächtnis oder wie geht das?

    In der Grundschule und Unteratufe habe ich mich fürchterlich gelangweilt.

    Bis zum Ende der Mittelstufe hatte ich keine guten Noten, weil ich viele Fehlzeiten hatte und selten Hausaufgaben gemacht oder Vokabeln gelernt habe. Englisch habe ich auch nicht in der Schule gelernt, sondern aktiv in meinem Umfeld. Für die zweite und dritte Fremdsprache hat es zum Bestehen auch immer so gereicht.

    In der Oberstufe habe ich dann den Unterrichtsbesuch ernster genommen. Da sein und Hausaufgaben machen hat für das Abi vollkommen gereicht. Ich habe jeweils am Tag vor der Klausur nochmal den Stoff überflogen, wenn man das lernen nennen will.

    Und nein, ich habe kein idetisches Gedächtnis. Schön wärs. Dann wäre es beim Abi die 1 vorm Komma gewesen und nicht nur eine 2,0 rausgekommen.

    Die Uni hat mich dann erwischt und der Start war nicht so bombig, weil ich dachte, das ginge jetzt so weiter, wie in der Schule. Dad erste Jahr habe ich erstmal damit verbracht zu lernen, wie man lernt.

    Beide Prüfungsleistungen sind noch offen. Ich will nun aber auch keine schlafenden Hunde wecken und daher nicht beim Prüfungsamt nachfragen.

    Ich verstehe das Problem noch immer nicht.

    Es ist doch, wenn das, was du geschrieben hast stimmt, in deiner Situation vollkommen egal, ob der erste Dozent irgendetwas eingetragen hat oder nicht. Wenn die dir für das erste Modul "eine 5.0 reinknallen", dann hast du den neuen Versuch doch trotzdem bestanden. Durchgefallen bist du beim ersten mal ja, wenn du nichts abgegeben hast.

    In der Anfangsphase des BA Studienganges kann einmalig eine nicht erfolgreiche abgeschlossene Modulprüfung durch eine gleichrangige Modulprüfung der gleichen Studienrichtung ausgeglichen werden.

    Module, die nicht bestanden wurden, dürfen binnen des Semesters einmal wiederholt werden.

    Wenn es so stimmt, wie du schreibst (was ich nicht weis, da ich die PO nicht kenne), dann frage ich mich, was genau die Frage ist. Du schreibst jetzt die Prüfung, bestehst sie und gut ist.

    Generelle Lernstrategien sollte du ja irgendwie haben, du hast ja schließlich auch Abitur gemacht bzw. die Abiturprüfungen abgelegt. Bereite dich so vor, wie du es bisher auch gemacht hast.

    Oder er/sie ist einer der zahlreichen Schüler, die in der Schule gar nicht extra lernen müssen. Ging mir auch so. Das war dann in der Uni eine harte Landung, weil man dort eben nicht ohne Lernen auskommt und der Stoff erheblich umfangreicher ist.

    Ich verstehe die positiven Reaktionen auf Sissymaus' Beitrag ehrlich gesagt nicht - weil sie wie gesagt ja die Chance HATTE in ihrem Ausbildungsberuf zu arbeiten. Wenn auch nur in geringem Umfang. Würde mir völlig reichen für den Anfang.
    Nur ich bin ja gar nicht eingesetzt in meinem eigentlichen Bereich: 0 %.

    Irgendwas ist immer. Sissymaus hat dir erklärt, warum es so ist, wie es eben ist.

    Das ist weder Gemein noch etwas Persönliches.

    Hier geht es ja nicht um einen Quereinsteiger, sondern um einen Kollegen mit erstem und zweiten Staatsexamen, der abgeordnet bzw. mittelfristig evtl. versetzt werden soll.

    Ein ausgebildeter Gymnasiallehrer ist im vorliegenden Fall sicher besser, als ein Quereinsteiger. Wirklich hilfreich für Unterricht, von dem die Schüler etwas haben, ist er aber auch nicht.

    Der Teilnehmer hat doch geschrieben, worum es ihm bei der korretekn Schreibung geht: Dass er Nachricht erhält, dass er erwähnt wurde. Kann man doch akzeptieren.

    PS Kaffee war gut, jetzt noch einer.

    PPS Meinen Realnamen kann auch keiner schreiben, ist ein Doppelkonsonant drin und ein "er" am Ende, das wird dann immer zu "a".

    *Die Teilnehmerin 🤓

    Aber ja, klar kann ich das so akzeptieren. Das ergibt ja auch Sinn. Das kann man dann aber auch gleich schreiben.

    Erfreulich, dass dein Kaffee gut war. :)

    Na super, "Jackpot". 😅

    Mein Name wird außerhalb des Internets sehr oft falsch geschrieben und ich stelle mit der Zeit fest, dass es viel Energie kostet, sich in der Sache jedes Mal zu engagieren.

    Mein Nachname klingt nicht deutsch und wird selbst bei mehrfachem Buchstabieren immer wieder falsch geschrieben. Was mich daran manchmal ärgert, ist nicht, dass mein Name falsch geschrieben wird, sondern dass offenbar zahlreiche Menschen nicht dazu in der Lage sind, im professionellen Kontext Wörter richtig aufzuschreiben, die ihnen buchstabiert werden. Dass die alle Legastheniker sind, bezweifle ich.

    Aber: das ist ein anderes Thema. Hier wurde lediglich ein Leerzeichen vergessen. Dass Meier richtig geschrieben wurde, sollte viel eher gelobt werden. Da gäbe es mehr Potential, etwas falsch zu machen.

    Warum lachst du? Schmidd? (du wirst schreiben, dass es dir nix ausmacht)

    Es ist unterhaltsam, wenn jemand extra einen Beitrag verfasst, weil ein Leerzeichen in einem ausgedachten Benutzernamen fehlt.

    Soviel Energie, sich über belangloses Zeug aufzuregen, muss man erstmal haben. Die scheinst du auch zu haben.

    Wenn du nicht die Ergänzung in Klammern geschrieben hättest, wäre mir übrigens nicht mal aufgefallen, dass du meinen Benutzernamen absichtlich falsch geschrieben hast.

    Edit:

    Es ist auch lustig, dass du in anderen Threads "Korinthenkacker" als Beleidigung für Menschen, die es genau nehmen verwendest, hier aber Korinthenkackerei offenbar unterstützt. Entscheid dich mal. 🤓

    Der einzige Unterschied ist Arbeitstage ungleich Kalendertage.

    Du sagst also, dass man einfach spontan ohne Vorwarnung verlangen kann, ein Attest am dritten Tag vorzulegen, auch wenn TV- L/ TV-ÖD was anderes sagt? Man muss es erst wenn man LÄNGER als drei Tage fehlt.

    Bei Angestellten kann bereits ab dem ersten Krankheitstag ein Attest verlangt werden. Du behauptest, dass das generell unzulässig ist. Dafür möchte ich nachwievor eine Quelle.

    Ob die Kurzfristigkeit in Ordnung ist bzw. wann der Arbeitgeber dieses Verlangen anzeigen muss, ist eine andere Frage.

    Edit: Jetzt erst den Bildanhang gesehen. Da steht sogar explizit drin, dass der Arbeitgeber die AU bereits ab dem ersten Tag verlangen darf und das nicht nal begründen muss.

Werbung