Offene Prüfungsleistung? Wie verhalten?

  • Mir ist heute schmerzlich bewusst geworden, dass ich noch eine offene Prüfungsleistung aus dem ersten Semester habe.

    Zu diesem Zeitpunkt ging es mir gesundheitlich noch nicht so extrem schlecht wie jetzt. Ich war zu diesem Zeitpunkt zwar schon eingeschränkt.

    Ich habe in dieser Zeit (erstes Semester) aber sogar noch meine Oma mit ein paar Pflegestunden gepflegt. Hierfür hatte sie einen Pflegegrad und für den war ich auch angemeldet, bis es mich gesundheitlich voll erwischt hat.

    Das Problem kennt ihr. Danach folgte der Krebs etc.


    Ich habe jetzt aber ein Problem aus dem ersten Semester, das ich kurz schildern will.

    Man darf die Prüfungen im ersten und zweiten Semester genau einmal wiederholen, wenn man durchfällt. Ich hatte mich bei einem Dozenten für die Hausarbeit angemeldet. Wie gesagt, war ich damals schon gesundheitlich angegriffen, pflegte meine Oma aber mit dem Pflegegrad 3 nebenher.

    Kurz vor dem Semesterende wo meine Konsultation mit dem Dozent gewesen wäre, die er obligatorisch machte, um die Hausarbeit zu schreiben, ging es meiner Oma schlechter. Ich musste die Konsultation absagen, denn mit den Herz-Kreislaufbeschwerden konnte ich sie nicht allein lassen und 80 Kilometer zur Uni fahren. Als ich die Prüfungsleistung abmelden wollte und ihm schilderte, dass ich jemanden pflege, hatte er dann kein Verständnis. Es kam eine böse Antwort zurück: Dass ich das hätte wissen müssen, als ich mich angemeldet habe. Nun würde ich nicht mehr von der Prüfung zurücktreten können. Laut Prüfungsordnung hätte ich das aber gekonnt. Da das alles voll in die Coronapandemie und später meine Krebserkrankung rein kam, dachte ich mir erstmal nichts dabei und die Prüfungsleistung blieb offen. Er trug mir auch kein nicht bestanden ein. Ich meldete mich dann einfach bei einem anderen Dozenten an und wollte im kommenden Semester die Hausarbeit schreiben. Ich war mit der Prüfungsordnung nicht vertraut und das Unileben war mir neu. Dann kam mir die Krebs O.P dazwischen. Ich wusste zu diesem Zeitpunkt nicht einmal, dass ich die Prüfungen aus der Anfangsphase im Studienjahr nur einmal wiederholen kann. Krankheitsbedingt hatte ich dann anderes im Kopf, als mir die PO durchzulesen.


    Ich schrieb dem Dozenten, wo ich die neue Hausarbeit angemeldet hatte, dass ich lange krank war und der hatte auch Verständnis. Nun schreibe ich an der Hausarbeit dieses Dozenten, habe aber die andere Hausarbeit bei dem Dozenten, der mir den Rücktritt aufgrund der Pflege verwährte, noch offen. Ich bin zum gleichen Modul quasi 2 Mal angemeldet, habe bisher aber kein nicht bestanden bzw. keine 5,0 vermerkt.


    Nun habe ich trotzdem Angst, dass mir der Dozent, der mir den Rücktritt der Hausarbeit verwehrte, irgendwann nach zahlreichen Monaten doch noch eine 5,0 einträgt.

    Er schien extrem kompromisslos, wollte von der Pflege nichts hören und hatte keinerlei Verständnis, ließ mich auch nicht von der Hausarbeit zurücktreten.


    Durch Corona und meinen Krebs ist mir das irgendwie auch untergegangen. Ich hatte dann auch andere Probleme, wenn ich ehrlich bin.


    Was mache ich jetzt? Ich will beim Prüfungsamt nicht schlafende Hunde wecken, aber selbst wenn mir der zweite Prof nun ein bestanden einträgt, ist ja immer noch die andere Hausarbeit offen.

    Hat jemand einen Rat für mich? Wie würdet ihr euch verhalten?

  • Also: wenn deine Uni eine "normale" Uni: Dein Prof hat weder noch Ahnung, wer du bist, hat keine Zettel mehr aus dem Seminar und Noten eintragen tut er nur noch, wenn du ihn mit Mails terrorisierst.

  • Was sagt denn die PO zur Wiederholung von Prüfungen? Gibt es dazu Fristen? Muss die Prüfung bei demselben Dozenten wiederholt werden?


    Für die Abmeldung von Prüfungen ist in der Regel nicht der Dozent, sondern das Prüfungsamt zuständig.

  • Was sagt denn die PO zur Wiederholung von Prüfungen? Gibt es dazu Fristen? Muss die Prüfung bei demselben Dozenten wiederholt werden?


    Für die Abmeldung von Prüfungen ist in der Regel nicht der Dozent, sondern das Prüfungsamt zuständig.

    Da steht, einmal durchgefallen kann die Prüfung beim gleichen Dozenten einmal wiederholt werden. Und doch. Die Profs und Dozenten können Prüfungsrücktritte auch selbst eintragen.



    Also: wenn deine Uni eine "normale" Uni: Dein Prof hat weder noch Ahnung, wer du bist, hat keine Zettel mehr aus dem Seminar und Noten eintragen tut er nur noch, wenn du ihn mit Mails terrorisierst.

    Im Idealfall ist das so, ja. Ich bin mir aber nicht sicher, denn der war mir wohl nicht gut gesonnen.

  • Da steht, einmal durchgefallen kann die Prüfung beim gleichen Dozenten einmal wiederholt werden. Und doch. Die Profs und Dozenten können Prüfungsrücktritte auch selbst eintragen.

    Wie steht das wörtlich in der PO?

    Wenn du die Prüfung beim selbem Dozenten wiederholen musst, dann hast du jetzt unter Umständen ein Problem.

  • Wie steht das wörtlich in der PO?

    Wenn du die Prüfung beim selbem Dozenten wiederholen musst, dann hast du jetzt unter Umständen ein Problem.

    In der Anfangsphase des BA Studienganges kann einmalig eine nicht erfolgreiche abgeschlossene Modulprüfung durch eine gleichrangige Modulprüfung der gleichen Studienrichtung ausgeglichen werden.

    Module, die nicht bestanden wurden, dürfen binnen des Semesters einmal wiederholt werden.

  • In der Anfangsphase des BA Studienganges kann einmalig eine nicht erfolgreiche abgeschlossene Modulprüfung durch eine gleichrangige Modulprüfung der gleichen Studienrichtung ausgeglichen werden.

    Module, die nicht bestanden wurden, dürfen binnen des Semesters einmal wiederholt werden.

    Wenn es so stimmt, wie du schreibst (was ich nicht weis, da ich die PO nicht kenne), dann frage ich mich, was genau die Frage ist. Du schreibst jetzt die Prüfung, bestehst sie und gut ist.

  • Wenn es so stimmt, wie du schreibst (was ich nicht weis, da ich die PO nicht kenne), dann frage ich mich, was genau die Frage ist. Du schreibst jetzt die Prüfung, bestehst sie und gut ist.

    Also, ich bin 2 Mal für das gleiche Modul bei unterschiedlichen Dozenten angemeldet. Einmal im WS 2020 und einmal im Sommersemester 2021. Das Modul ist das gleiche. Die Modulkursnamen und Inhalte aber unterschiedlich.


    Meine Angst ist jetzt, wenn ich das Modul vom Sommersemester 2021 bestehe und das Modul vom WS 2020 noch offen ist, dass das Prüfungsamt sagt, ich wäre im Modul vom WS 2020 ja eher angemeldet gewesen und die knallen mir eine 5.0 rein. Die suchen sich das Modul ja sicher nicht aus, oder?

  • Der neue Dozent scheint deine Situation ja zu kennen, vielleicht kann er dir einen Rat geben ?

    Ansonsten, gibt es vielleicht eine Art "Vertrauensdozenten", oder auch eine Studiengangsberatung, wo man dir weiterhelfen kann?


    Theoretisch hätte dich das System ja gar nicht neu anmelden lassen dürfen...

  • Der neue Dozent scheint deine Situation ja zu kennen, vielleicht kann er dir einen Rat geben ?

    Ansonsten, gibt es vielleicht eine Art "Vertrauensdozenten", oder auch eine Studiengangsberatung, wo man dir weiterhelfen kann?


    Theoretisch hätte dich das System ja gar nicht neu anmelden lassen dürfen...


    Ich glaube, die blicken da selbst nicht mehr durch. Nein, theoretisch hätten die mich gar nicht neu anmelden lassen dürfen.

    Ich will aber auch nicht schlafende Hunde wecken. Nachher mache ich da noch extra drauf aufmerksam.


    Ich frage mich nur, ob das mit dem Pflegegrad nicht gar nicht so hätte laufen dürfen? Ich hatte für meine Oma ja den Pflegegrad 3 und das auch amtlich attestiert. Wenn ich dann zurücktreten will, kann der Dozent ja nicht sagen: Nee, das lasse ich nicht zu.:angst:

  • Beide Prüfungsleistungen sind noch offen. Ich will nun aber auch keine schlafenden Hunde wecken und daher nicht beim Prüfungsamt nachfragen.

    Ich verstehe das Problem noch immer nicht.

    Es ist doch, wenn das, was du geschrieben hast stimmt, in deiner Situation vollkommen egal, ob der erste Dozent irgendetwas eingetragen hat oder nicht. Wenn die dir für das erste Modul "eine 5.0 reinknallen", dann hast du den neuen Versuch doch trotzdem bestanden. Durchgefallen bist du beim ersten mal ja, wenn du nichts abgegeben hast.

  • Meine Angst ist, dass sie mir, selbst wenn ich bei Dozent 2 Schiller- Prof Winkler bestehe, dass dann immer noch Dozent 1 offen ist und die damit argumentieren, dass ich dafür zuerst angemeldet war und mir dann für Anmeldung 1 eine 5,0 rein knallen und mir sagen, dass ich dann beim gleichen Dizenten schreiben müsste.

  • Ich hatte damals im Studium einen ähnlichen Fall. Da trug ich eine Anmeldung ewig lange mit mir rum (ohne es selber auf dem Schirm zu haben). Der Dozent hatte nie eine Note eingetragen und war 2 Jahre später auch nicht mehr an der Universität. Da wollte ich das Modul dann endlich machen, versuchte mich für die Studien- und Prüfungsleistung anzumelden und es ging nicht, weil die noch angemeldet war. Das Prüfungsamt hatte da lange auch keine gute Lösung für, konnte den ehemaligen Dozenten auch nicht erreichen und hat irgendwann die alte Anmeldung gelöscht (mit ein paar gemeinen Bemerkungen, dass die das auch als Fehlversuch hätten eintragen können, aber meine Sachbearbeiterin im Prüfungsamt war auch selten freundlich ._.)


    Wenn es dir darum geht, die alte Anmeldung loszuwerden, dann kontaktier doch mal dein Prüfungsamt ganz zwanglos. Oder was genau ist dein Problem?

    Edit:

    Meine Angst ist, dass sie mir, selbst wenn ich bei Dozent 2 Schiller- Prof Winkler bestehe, dass dann immer noch Dozent 1 offen ist und die damit argumentieren, dass ich dafür zuerst angemeldet war und mir dann für Anmeldung 1 eine 5,0 rein knallen und mir sagen, dass ich dann beim gleichen Dizenten schreiben müsste.

    Ah, ich denke mal, ohne deine PO zu kennen, dass es dafür kaum eine Grundlage gibt. Entweder deine erste Leistung gilt als Nicht Erschienen/Nicht Bestanden/5.0 und du hast den Zweitversuch nicht wahrgenommen, oder sie gilt gar nicht als abgelegt.

  • Meine Angst ist, dass sie mir, selbst wenn ich bei Dozent 2 Schiller- Prof Winkler bestehe, dass dann immer noch Dozent 1 offen ist und die damit argumentieren, dass ich dafür zuerst angemeldet war und mir dann für Anmeldung 1 eine 5,0 rein knallen und mir sagen, dass ich dann beim gleichen Dizenten schreiben müsste.

    Kannst du bitte den genauen Wortlaut aus der PO hier einfügen? Du hast oben geschrieben, dass die Leistung laut PO einmal beim selben Dozenten wiederholt werden kann, nicht, dass sie beim selben Dozenten wiederholt werden muss.

    Dass du für die erste Anmeldung eine 5,0 bekommst, wäre angemessen. Angemeldet und nichts abgegeben ist in der Regel (wenn auch nicht immer) eine 5,0.


    Ohne den genauen Wortlaut der PO kann dir niemand in deinem konkreten Fall weiterhelfen.

  • Kannst du bitte den genauen Wortlaut aus der PO hier einfügen? Du hast oben geschrieben, dass die Leistung laut PO einmal beim selben Dozenten wiederholt werden kann, nicht, dass sie beim selben Dozenten wiederholt werden muss.

    Dass du für die erste Anmeldung eine 5,0 bekommst, wäre angemessen. Angemeldet und nichts abgegeben ist in der Regel (wenn auch nicht immer) eine 5,0.


    Ohne den genauen Wortlaut der PO kann dir niemand in deinem konkreten Fall weiterhelfen.

    Das habe ich doch oben schon. Beitrag 7



    Ich hatte damals im Studium einen ähnlichen Fall. Da trug ich eine Anmeldung ewig lange mit mir rum (ohne es selber auf dem Schirm zu haben). Der Dozent hatte nie eine Note eingetragen und war 2 Jahre später auch nicht mehr an der Universität. Da wollte ich das Modul dann endlich machen, versuchte mich für die Studien- und Prüfungsleistung anzumelden und es ging nicht, weil die noch angemeldet war. Das Prüfungsamt hatte da lange auch keine gute Lösung für, konnte den ehemaligen Dozenten auch nicht erreichen und hat irgendwann die alte Anmeldung gelöscht (mit ein paar gemeinen Bemerkungen, dass die das auch als Fehlversuch hätten eintragen können, aber meine Sachbearbeiterin im Prüfungsamt war auch selten freundlich ._.)


    Wenn es dir darum geht, die alte Anmeldung loszuwerden, dann kontaktier doch mal dein Prüfungsamt ganz zwanglos. Oder was genau ist dein Problem?

    Edit:

    Ah, ich denke mal, ohne deine PO zu kennen, dass es dafür kaum eine Grundlage gibt. Entweder deine erste Leistung gilt als Nicht Erschienen/Nicht Bestanden/5.0 und du hast den Zweitversuch nicht wahrgenommen, oder sie gilt gar nicht als abgelegt.

    Wenn dann gilt es als nicht erschienen und nicht bestanden. Allerdings nach 2 Jahren? Es wurde ja über 2 Jahre nichts eingetragen.

    Und den Zweitversuch kann ich ja nicht wahrnehmen, wenn ich gar nicht weiß, dass ich eine 5,0 habe. Und bis jetzt ist ja bei beiden Sachen nichts eingetragen

  • Das habe ich doch oben schon. Beitrag 7


    "In der Anfangsphase des BA Studienganges kann einmalig eine nicht erfolgreiche abgeschlossene Modulprüfung durch eine gleichrangige Modulprüfung der gleichen Studienrichtung ausgeglichen werden.

    Module, die nicht bestanden wurden, dürfen binnen des Semesters einmal wiederholt werden."

    Das steht in Beitrag 7.



    Was ist ein gleichrangiges Modul? Ist das Modul, das du jetzt voraussichtlich bestanden hast "gleichrangig"? Wie ist die Ausgleichsregel?

    Wie kommst du auf dieser Grundlage darauf, dass die Prüfung beim selben Dozenten erneut schreiben müssen könntest?


    Ohne Kenntnis der PO ist das echt Stückwerk.

  • Was ein gleichrangiges Modul ist steht nicht in der PO.

    Es ist keine Prüfung und ich komme darauf, weil mir eine Kommilitonin am Telefon sagte, dass man die Hausarbeit danach einmal ausbessern kann und dann nochmal abgeben darf. Einmal.

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