Letztendlich ist das für NRW natürlich insofern egal, weil man derzeit spätestens bei der Einstellung in den Schuldienst in dieser Konstellation scheitert.
Da wäre ich nicht so sicher. Die Regelung ist dafür gedacht, dass niemand, der das Ref nicht bestanden hat, in den Schuldienst kommt. Wenn aber jemand ein anderes Ref bestanden hat, gibt es keinen vernünftigen Grund dafür so eine Person nicht einzustellen. Dass man in der Vergangenheit in irgendwas nicht gut war, hat keinen Einfluss darauf, dass man die Leistung später erbracht hat. Es gibt beim Ref ja sogar Regelungen dafür, was passiert, wenn zwei Lehrämter studiert wurden und ein anderes Ref nicht bestanden wurde. Welchen Sinn hat es, Menschen für den Vorbereitungsdienst zuzulassen, sie dann aber trotz dessen erfolgreichen Abschlusses nicht einzustellen.
Dieser Fall (Ref I nicht bestanden, Ref II bestanden) dürfte aber so oder so quasi nicht vorkommen. Es hat in der Regel durchaus gute Gründe, wenn jemand das Referendariat nicht besteht.