Beiträge von Schmidt

    Ich erinnere mich hier an einen Thread einer Dame, die definitiv keinen Satz richtig schreiben konnte und schimpfte, dass sie in Bayern jetzt noch mal ein Ref oder sowas in der Art machen sollte, obwohl sie schon viele Jahre in der GRUNDSCHULE arbeitete...na...ich wäre nicht dankbar, wenn das die Lehrerin meiner Kinder gewesen wäre...

    Rein fachlich...

    Wann war das? Kann ich mich nicht dran erinnern.

    Als Fachlehrer:innen gern in Musik, Kunst, Sport, Englisch mit einer PE; aber nicht als Klassenlehrer:in mit den Fächern Deutsch und Mathematik. Das ist in NRW mit gutem Grund ausgeschlossen. Ich weiß allerdings von befreundeten Grundschullehrkräften, dass der Einsatz als KL durchaus üblich ist, ich finde das aber total desaströs, Deutsch und Mathematik in der Grundschule ohne irgendeine Ausbildung in diesen Fächern zu unterrichten.

    Es geht doch nur um die Sprachkenntnisse. Oder habe ich was verpasst? Eine fachliche Qualifikation brauchen auch ausländische Lehrkräfte.

    Da bin ich ja grundsätzlich erst einmal bei dir. Wir hatten aber auch schon festgestellt, dass die entsprechende Verwendung vermutlich amtsangemessen ist und nicht einfach pauschal dadurch abgelehnt werden kann, dass man nicht bereits von Anfang an dafür hinreichend qualifiziert war.

    Und das ändert nichts daran, dass so eine Zwangsversetzung unzumutbar ist. Und zwar für alle Beteiligten. Selbst, wenn sie rechtens wäre.

    Weil ich als Gymnasiallehrerin - wie du es selbst schon gesagt hast - durchaus in einer Blinden- oder Schwerhörigenschule arbeiten könnte. Auch mit Kids mit KMW-Schwerpunkt.
    Ja, es fehlt (mindestens) Sprache.

    Ja, weil dort abgesehen von körperlichen Beeinträchtigungen, ganz normaler Unterricht möglich ist. Man kann blinde oder schwerhörige Schüler auch regulär beschulen, das machen wir auch.

    Es geht hier aber ganz explizit um GE/Lernen/emotionale-soziale Entwicklung. Wenn ich jemanden in der Klasse habe, bei dem ich einen entsprechenden Förderbedarf vermute, kommen professionelle Menschen um das zu prüfen und Eltern entsprechend zu beraten.

    Ich verstehe beim besten Willen nicht was so schwer verständlich daran ist, dass sich Menschen explizit und mit Absicht nicht für das Förderschullehramt (oder auch das Grundschullehramt) entschieden haben und deshalb auch nicht in diesen Schulen unterrichten wollen. Ich bin mit voller Absicht keine Förderschullehrkraft und es ist auch nicht meine Pflicht, ein halbes Studium nachzuholen und de facto noch mal bei Null zu starten, weil es der Dienstherr versäumt hat, für genügend Lehrer zu sorgen, die sich für genau diese Schularten entschieden haben.

    Option 3: Das gesonderte Studium Lehramt für Förderschulen ist nach wie vor sinnvoll, weil damit Lehrkräfte auf die besonderen pädagogischen, didaktischen und diagnostischen Anforderungen vorbereitet werden, die das Klientel mit sich bringt. Es kann von anderen Lehrkräften erwartet werden, dass sich diese im Rahmen des lebenslangen Lernens Kompetenzen im Umgang mit Kindern mit Förderbedarf aneignen, um auch den steigenden Anforderungen ihres Amtes gewachsen zu sein. (vgl. u.a. §22 NBG bzw. analoge Regelungen der anderen Länder).

    Ich bezweifle, dass damit gemeint ist, dass man sich gefälligst für ein ganz anderes Lehramt zu qualifizieren hat, wenn der Dienstherr das so will. Fortbildung ist nicht dasselbe wie Umschulung. Ich bin Gymnasiallehrer, kein Förderschullehrer. Innerhalb dieses Amtes bilde ich mich erfolgreich fort.

    Dann ist es doch um so erstaunlicher, wie sehr es hier kategorisch abgelehnt wird, weil man dies nicht als Aufgabe für Gymnasiallehrkräfte ansieht,

    einmal mehr, wenn sie in NRW als für GymGeSa ausgebildet werden.

    Es gibt zwei Optionen

    1. Das gesonderte Studium Lehramt für Förderschulen ist überflüssig, weil das jeder Gymnasiallehrer so oder so miterledigen kann

    2. Gymnasiallehrer sind nicht für Förderschulen (GE, Lernen, emotionale/soziale Entwicklung) ausgebildet, weil das Studium und das Referendariat für L5er auf die besonderen pädagogischen, didaktischen und diagnostischen Anforderung vorbereiten, die das besonders fördebedürftige Klientel mit sich bringt.

    Das Problem, das ich sehe, wenn Lehrkräfte witterungsbedingt zu Hause bleiben: Sie haben einen Dienstort und könnten am Dienstort wohnen.

    Nö, ich kann nicht am Dienstort wohnen, schon gar nicht direkt neben der Schule. Bei mir daheim gab es im Ort heute morgen übrigens gar kein Glatteis. Bei meiner Schule schon (die ist daher auch weitgehend ausgefallen). Selbst, wenn ich in der selben Stadt wohnen würde, wäre ich da heute kaum unfallfrei hingekommen.

    Niemand überreicht dir einen Preis, wenn du auf dem Arbeitsweg verunfallst, dich durch widrige Bedingungen kämpfst oder krank zur Arbeit schleppst.

    Natürlich , so wie alle anderen Arbeitnehmer.innen auch !

    Manchmal bin ich echt baff, was erwachsene Menschen für Fragen stellen...


    Nur so nebenbei: Wenn man bei jedem NINA- Unwettergepupse zu Hause bleiben dürfte, dann hätten wir in HH oder SH locker 12 - 20 zusätzliche freie Tage...

    Wenn man bspw. durch Glatteis oder Starkregen real daran gehindert ist, unfallfrei zur Arbeit zu kommen, dann darf man zuhause bleiben. Man muss sich nicht in Lebensgefahr begeben.

    Wenn ich morgen früh sehe, dass der Wetterdienst eine Warnung der Stufe 3 oder 4 für meine Regionen herausgegeben hat, werde ich das melden und nicht in die Schule fahren. Das ist auch so mit der Schulleitung abgesprochen (natürlich nicht nur für mich, sondern für das ganze Kollegium).

    Öhm, auf welcher Rechtsgrundlage durften da Eltern und intact unterrichten? Da gibt es klare Vorgaben hinsichtlich Abschlüsse etc und Bearbeitung bei auswahlempfehlungen die zur Einstellung führen.

    Eltern als Ersatzlehrer hatten wir in Hessen auch schon. Wir haben im Rahmen der Unterrichtsgarantie stundenweise Vertretungen. Das machen in der Regel Studenten, gelegentlich aber auch Eltern. Eine formale Qualifikation braucht man dafür nicht. Gezahlt werden 20 bis 25 Euro pro Stunde.

    Wir haben auch Studenten (immerhin studieren die in der Regel Lehramt), die ohne Qualifikation TV-H Verträge bekommen und eigenverantwortlichen Unterricht in festen Lerngruppen machen. An Gymnasien weniger, aber insbesondere an Haupt-/Realschulen, wo die Lehrer sehr knapp sind, ist das nicht ungewöhnlich.

    Aber prinzipiell ist die Aussage 'ich möchte meine Fächer auf einem bestimmten Niveau unterrichten etwas ganz anderes als die Aussage "mit Kindern zu arbeiten, die eine Behinderung haben, ist eine Zumutung."

    Wo habe ich geschrieben, dass das eine Zumutung sei? Es ist etwas anstrengend, dass du mir, nicht zum ersten Mal, eine Aussage unterstellst, die ich nicht getroffen habe.

    Du schriebst aber (bezogen auf Leistungskurs, Literatur- und Grammatikunterricht):

    Stimmt, das habe ich falsch ausgedrückt.

    Ich hatte die Förderschwerpunkte GE und Lernen im Hinterkopf, weil ich dort den Einsatz besonders problematisch sehe.

    Zitat

    Finde ich cool, ist aber für die meisten SuS mit Schwerpunkt Hören (die inklusiv beschult werden) gar nicht unbedingt nötig: Entweder sie sind CI-versorgt oder sie haben einen Dolmetscher (oder beides). Teilweise können hörgeschädigte oder gehörlose SuS selbst wenig Gebärdensprache, weil sie in Folge der Hörgeräte- oder CI-Versorgung rein lautsprachlich aufwachsen ... Aber das ist wieder ein ganz anderes Thema, zu dem es viel zu sagen gäbe.

    Siehst du, deshalb wird der Unterricht an Förderschulen besser von Leuten gemacht, die sich damit auskennen und nicht von Gymnasiallehrern, die wegen eines Nachbarn und weil es interessant ist, Gebärdensprache lernen.

    Ich diskutiere nicht mit dir, ob es dir Spaß macht. (Das ist deine Sache.)

    Sondern ich stelle eher die Frage: Muss alles Spaß machen. Oder kann es nicht auch mal einfach nur Arbeit sein.

    Stand auch so in meinem Beitrag, von dem du nur einen kleinen Teil zitiert hast. Vielleicht hast du den Rest nicht gelesen.

    kl. gr. frosch

    P.S.: wobei - ich habe das auch nicht mit dir diskutiert. ;) Sondern ich habe auf Schmidt reagiert.

    Natürlich kann es auch mal einfach Arbeit sein. Ist es ja ganz häufig auch. Wenn es aber gar keinen Spaß mehr macht und nur noch "einfach Arbeit" ist, überlege ich mir ernsthaft, ob ich die Sache an den Nagel hänge und bspw. mein Nebengewerbe ausbaue oder einfach irgendwo im ÖD eine E13 als Softwareentwickler nehme.

    Die Diskussion ist so oder so nur theoretisch. In Hessen vergrault man Lehrer nicht in dieser Weise. Außerdem würde meine Schulleitung mit Zähnen und Klauen dagegen kämpfen, wenn ihnen ein Informatiklehrer weggenommen werden sollte.

    Wie kommst du darauf?!

    Es gibt Förderschulen, die zum Abitur führen. Selbstverständlich gibt es dort Leistungskurse (bzw. je nachdem, wie die im entsprechenden Bundesland gerade heißen) und im Sprachenunterricht Grammatik- und Literaturinhalte.

    Letztere natürlich auch an Förderschulen, die zum Haupt- oder Realschulabschluss führen.

    Auch im Bildungsgang Lernen sowie im Bildungsgang Grundschule werden natürlich grammatische und literarische Themen behandelt, wenngleich sicher auf anderem Niveau und auf andere Art und Weise, als du es dir vorstellst.

    Zumindest in Hessen gibt es meines Wissens keine Förderschulen für die Förderschwerpunkte Geistige Entwicklung bzw. Lernen, die zu einem Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur führen. Um diese Förderschwerpunkte geht es gerade schwerpunktmäßig. Bei emotionaler Entwicklung bin ich unsicher.

    Dass ich grundsätzlich kein Problem mit der Arbeit mit körperlich beeinträchtigten Schülern habe, sagte ich bereits. Insofern wäre ein Einsatz in zum Abitur führenden Bildungsgängen für Schüler mit Förderschwerpunkt Hören (Gebärdenaprache lerne ich im Moment so oder so)/Sehen/Körperliche Entwicklung sicher möglich. Diese Schüler kann man allerdings auch gut integrativ beschulen.

    Während Förderschullehrer 10 Semester lang nur Singen und Klatschen studiert haben ... :autsch:

    An meiner Uni hat der Förderschwerpunkt einen Umfang von 113 CP plus diagnostische Abschlussarbeit (Bildungswissenschaften 46 CP, Unterrichtsfach 53 CP, Schulpraktische Studien 28 CP). Das sind fast zwei Studienjahre. Hinzu kommt ein Referendariat, indem ausführlich gelernt wird, wie man vernünftigen Unterricht für Schüler mit Förderbedarf macht.

    Wenn es so ist wie du sagst und ich das als Gymnasiallehrer auch locker hinkriege, dann scheint das Studium wohl wirklich nur aus Singen und Klatschen zu bestehen. Vielleicht ist die Arbeit aber doch einfach anders, als an Gymnasien und das Studium ist nicht überflüssig. Wer weiß.

    Irritierend an deiner Aussage finde ich nur, dass sich scheinbar der Unterricht mit Kindern mit Förderbedarf negativ auf deinen Spaß an der Arbeit auswirkt.

    Ich möchte Informatik und Englisch unterrichten, auch gerne im Leistungskurs (da es bei uns außer mir nur eine andere Person gibt, die Informatik unterrichtet, hatte ich auch schon zwei Informatik Leistungskurse gleichzeitig). Im Fach Englisch macht mir Grammatik- und Lektüreunterricht besonderen Spaß.

    Das gibt es an einer Förderschule, egal mit welchem Förderschwerpunkt, aber alles nicht.

    Der Satz ist einfach unreflektiert. Dass du lieber mit Kindern ab 10 als mit Kindern ab 6 arbeiten wolltest, kann ja sein. Aber dass du es für unzumutbar hältst, mit Menschen zu arbeiten, die eine Behinderung haben ist leider tatsächlich menschenfeindlich.

    Nicht mit kleinen Kindern arbeiten zu wollen, weil diese einen geistigen Entwicklungsstand haben, mit dem man nicht gut klar kommt, ist ok, aber nicht mit geistig behinderten Kindern arbeiten zu wollen, weil diese einen geistigen Entwicklungsstand haben, mit dem man nicht gut klar kommt, ist menschenfeindlich? Spannend.

    Zitat

    Mit fällt auch kein Beruf ein, indem man von vorneherein ausschließen könnte, mit Behinderung in Kontakt zu kommen und das ist auch gut so.

    Hm? Es geht hier um pädagogische Verantwortung und Unterricht, nicht um Kollegen. In (fast) keinem anderen Job wird man gegen seinen Willen dazu gezwungen, Verantwortung für geistig Behinderte oder kleine Kinder zu übernehmen.

    Zitat

    Davon abgesehen finde ich es auch schade, dass du über rudimentäre Berührungsängste nicht hinausgekommen bist, aber damit stehst du leider nicht allein.

    Komm mal von deinem hohen Ross runter.

    Ich habe immermal wieder Schüler mit Asperger im Unterricht; vor allem der Informatik LK scheint, neben dem Mathe LK, in dieser Hinsicht besonders anziehend zu sein. Wir haben auch Schüler im Rollstuhl, halb blinde Schüler, Kleinwüchsige usw. usf. Insbesondere körperliche Behinderungen sind für mich kein Problem. Warum auch? Bei den Schülern mit Asperger muss man je nach Ausprägung manchmal das Ein oder Andere beachten, kann aber generell normalen Unterricht machen.

    Das ist aber alles nicht dasselbe, wie auf unbestimmte Zeit im Förderschwerpunkt GE zu arbeiten. Ein bisschen Spaß möchte ich bei der Arbeit schon haben. Und ich bin nicht wegen strahlender Kinderaugen Lehrer.

    Bitte? Wo wird denn der Begriff "Arbeitswelt" legaldefiniert?

    Die Arbeitswelt umfasst alle Erwerbstätigen, also Arbeitnehmer, Selbständige, Freiberufler, Beamte, Soldaten, Richter, ...

    Dienst und abhängige Beschäftigung sind zwei Paar Schuhe. Im Allgemeinen sind Beamte im Arbeitsrecht, Arbeitskampf und Ähnlichem nicht betroffen. Als Beamter stehst du nicht in einem Arbeitsverhältnis.

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