? Zwangsabordnungen NRW Sek II

  • Rein formal sicher richtig, aber in der Realität werden solche Stellen passend auf einzelne Personen ausgeschrieben. Guck Dir mal an wie detailiert die Stellenausschreibungen verfaßt werden. Ich denke z.B. daran, daß es im Berufsschulebereich eine bestehende langjährige Zusammenarbeit mit einer ganz bestimmten Prüfungskammer einer bestimmten IHK geben muß. Da ist klar, daß die Stelle paßgenau auf einen gewünschten Kandidaten ausgeschrieben ist.

    Das mag für viele A14-Stellen stimmen. Aber die A15-Stellen an meiner Schule sind nicht derart "passgenau" ausgeschrieben. Ansonsten hätten wir sicher nicht immer mal wieder Abteilungsleitungsstellen, die mit externen Bewerber*innen besetzt werden.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ok, also bewirbt man sich in einem solchen Fall auf sämtliche a14 bzw. a15 Stellen? Für die Bewerbung muß man doch eine einschlägige Lehrprobe abgeben? Oder reicht da irgendeine Lehrprobe?


    Also kann man eine Grundschule eine Lehrprobe für die Bewerbung auf eine a15-Stelle machen?

    Wenn man sich auf alle möglichen Stellen bewirbt, wie häufig muß man dann solche Lehrproben machen? Für jede Stellenausschreibung neu oder maximal eine Lehrprobe pro Monat?

    Ist ein a13z Schulleiter überhaupt befugt eine a15 Lehrprobe zu begutachten?


    Freut sich ein GS-SChulleiter darüber, wenn er für einen Kollegen immer und immer wieder Gutachten schreiben darf?

  • Dann ist es doch um so erstaunlicher, wie sehr es hier kategorisch abgelehnt wird, weil man dies nicht als Aufgabe für Gymnasiallehrkräfte ansieht,

    einmal mehr, wenn sie in NRW als für GymGeSa ausgebildet werden.

    Naja, um es mal ganz deutlich zu formulieren: jede meiner Inklusionserfahrungen war bescheiden und hat mir gespiegelt, dass ich an dieser Art von Arbeit kein Interesse habe. 100%ig in diesem Setting arbeiten zu müssen, würde ich aber sowas von kategorisch ablehnen...

  • Es wird gar kein solcher Weg durch die Abordnung verbaut. Die entsprechenden Stellen werden ohnehin landesweit öffentlich ausgeschrieben und die Zugangsvoraussetzung ist eine entsprechende Lehrbefähigung, nicht jedoch der tatsächliche Einsatz bereits an der ausschreibenden Schule oder gar Schulform.


    Insofern:

    Ja, das geht....nur halt nicht an der Grundschule, an der man zwischenzeitlich abgeordnet ist.

    Aber so läuft es in der Praxis doch nicht. Da wird im Kollegium ausgesucht und dann entsprechend ausgeschrieben. Leute von extern sind da nicht gewünscht.

    Das heißt, wenn man erstmal draußen ist und an der Förderschule gelandet könnte zwar rechtlich vom Ministerium so argumentiert werden wie oben im Zitat erläutert… aber es ist eben nicht praxisnah.


    Zu den Bedenken des fehlenden Lehramts für Sonderschulen hat sich die Rechtsberatung der Gewerkschaft nicht geäußert. Nur auf die amtsangemessene Besoldung verwiesen.

  • Ok, also bewirbt man sich in einem solchen Fall auf sämtliche a14 bzw. a15 Stellen? Für die Bewerbung muß man doch eine einschlägige Lehrprobe abgeben? Oder reicht da irgendeine Lehrprobe?


    Also kann man eine Grundschule eine Lehrprobe für die Bewerbung auf eine a15-Stelle machen?

    Wenn man sich auf alle möglichen Stellen bewirbt, wie häufig muß man dann solche Lehrproben machen? Für jede Stellenausschreibung neu oder maximal eine Lehrprobe pro Monat?

    Ist ein a13z Schulleiter überhaupt befugt eine a15 Lehrprobe zu begutachten?

    Ich weiß nicht, wie das in NRW ablaufen würde, für NDS wäre der Vorgang wie folgt:


    Es wird bei einer Bewerbung auf eine A15-Stelle eine Beurteilung auf Basis des bisherigen Einsatzes, eines Gesprächs zum Amt, einer Unterrichtsbesichtigung und der Durchführung einer DB oder einer Konferenz erfolgen. Begutachten würde hier maßgeblich der zuständige Dezernent und für den Unterricht der zuständige Fachberater. Der Beurteilungsbeitrag kommt vom SL der Stammschule, nicht der Einsatzschule. Der "A13Z-Schulleiter" ist weitgehend raus aus der Nummer., insofern stellt sich die Frage gar nicht.


    Inwiefern die Unterrichtsbesichtigung direkt an der Einsatzschule oder doch über temporäre Teilabordnung an einer anderen Schule stattfindet (wie das teils bei LAAs gemacht wird) entzieht sich meiner Kenntnis in einem solch speziellen Fall.

  • Maylin85

    Das muß ich leider bestätigen. Die Inklusion von körperlich behinderten Schülern ist kein Problem. Aber bei geistigen Behinderungen sind auch meine Erfahrungen eher derart, daß entweder die anderen Schüler massiv darunter leiden und/oder ich die Hände voll damit zutun habe den Inklusionsschüler vor einem unbeabsichtigten Selbstmord zu bewahren, weil er sich nicht an die Sicherheitsanweisungen hält.

  • Der Beurteilungsbeitrag kommt vom SL der Stammschule, nicht der Einsatzschule. Der "A13Z-Schulleiter" ist weitgehend raus aus der Nummer., insofern stellt sich die Frage gar nicht.

    Wie soll der Schulleiter der Stammschule den Unterricht beurteilen, wenn man eine Vollabordnung hat und entsprechend nur noch an der Einsatz-Grundschule unterrichtet? Da muß dann doch der Grundschul-Schulleiter beurteilen?

  • An meiner alten Schule wurden zuletzt mehrere Beförderungsstellen extern besetzt. Abteilungsleitungen bis hin zu stellvertretender Schulleitung und Schulleitung, aber auch A14 Funktionen (wenn auch deutlich seltener). Als ganz so unmöglich würde ich das nicht ansehen.

  • Oder sollst du am Ende berufsbegleitend für den Einsatz an einer Förderschule pädagogisch, didaktisch oder auch (entwicklungs-)psychologisch nachqualifiziert werden?

    Vorher wäre besser als begleitend. Aber beides nützte nichts, wenn derjenige keinen Bock hat.


    Hier werden ja schon Pläne geschmiedet oder Andeutungen gemacht, wie man mit dem Wagenheber in die Vitrine hauen kann.


    Letztendlich müsste man die Verweigerinnen gewähren lassen, um die vulnerable Schülerinnen-Gruppe zu schützen. Jemanden mit einer, räusper, zweifelhaften Haltung gegenüber Menschen mit Behinderung ist an einer Förderschule nicht richtig.




    Auch wenn man es nicht richtig findet, sich mit Bockigkeit einer Abordnung zu entziehen, geht doch der Schutz der Betroffenen vor.


    Für die TE mit ihren Fächern und „Qualifikationen“ findet man gewiss eine Verwendung.

  • Aber so läuft es in der Praxis doch nicht. Da wird im Kollegium ausgesucht und dann entsprechend ausgeschrieben. Leute von extern sind da nicht gewünscht. Das heißt, wenn man erstmal draußen ist und an der Förderschule gelandet könnte zwar rechtlich vom Ministerium so argumentiert werden wie oben im Zitat erläutert… aber es ist eben nicht praxisnah.


    Zu den Bedenken des fehlenden Lehramts für Sonderschulen hat sich die Rechtsberatung der Gewerkschaft nicht geäußert. Nur auf die amtsangemessene Besoldung verwiesen.

    Und die nächste "interne A14-Ausschreibung" wird ausgerechnet für die Lehrkraft erwogen, die bislang schon nicht unabkömmlich war und die abgeordnet werden soll? Das ist auch nicht gerade praxisnah. Aus Sicht der abzuordnenden Lehrkraft wird die Abordnung wohl kaum zu einer Benachteiligung bei Beförderungen sorgen...weder de facto und erst Recht nicht de jure.

  • Wie soll der Schulleiter der Stammschule den Unterricht beurteilen, wenn man eine Vollabordnung hat und entsprechend nur noch an der Einsatz-Grundschule unterrichtet? Da muß dann doch der Grundschul-Schulleiter beurteilen?

    Indem der Schulleiter der Stammschule die zu begutachtende Person an der Einsatzschule mehrfach besucht. Haben wir gerade erst im Rahmen von 2 Lebenszeitverbeamtungen von abgeordneten Kollegen so durch.

  • Dann ist es doch um so erstaunlicher, wie sehr es hier kategorisch abgelehnt wird, weil man dies nicht als Aufgabe für Gymnasiallehrkräfte ansieht,

    einmal mehr, wenn sie in NRW als für GymGeSa ausgebildet werden.

    Es gibt zwei Optionen

    1. Das gesonderte Studium Lehramt für Förderschulen ist überflüssig, weil das jeder Gymnasiallehrer so oder so miterledigen kann

    2. Gymnasiallehrer sind nicht für Förderschulen (GE, Lernen, emotionale/soziale Entwicklung) ausgebildet, weil das Studium und das Referendariat für L5er auf die besonderen pädagogischen, didaktischen und diagnostischen Anforderung vorbereiten, die das besonders fördebedürftige Klientel mit sich bringt.

  • Aviator

    Könntest du dich nicht theoretisch aus jetziger Position heraus direkt auf ausgeschriebene A14 Stellen bewerben und dafür noch eine Beurteilung von deiner jetzigen Schulleitung bekommen? Diese Beurteilung kannst du ja auch aus der Abordnung heraus noch für Bewerbungen nutzen, wenn es nicht direkt klappt.

  • Naja, um es mal ganz deutlich zu formulieren: jede meiner Inklusionserfahrungen war bescheiden und hat mir gespiegelt, dass ich an dieser Art von Arbeit kein Interesse habe. 100%ig in diesem Setting arbeiten zu müssen, würde ich aber sowas von kategorisch ablehnen...

    Der TE soll doch aber gar nicht im Setting Inklusion arbeiten, sondern im Setting Förderschule, wenn ich das richtig verstanden habe?

    Kann natürlich sein, dass er im Rahmen seiner Tätigkeit an der Förderschule auch in der Inklusion eingesetzt wird und dann andere Regelschullehrer sonderpädagogisch beraten und unterstützen darf.

    Das einzige, was er wohl nicht dürfen wird, ist Gutachten zu schreiben. Aber ich glaube, kaum ein Sonderpädagoge würde es bedauern, keine Gutachten schreiben zu müssen ...

  • Du hast Recht, Plattenspieler. Ich habe Inklusion und Arbeit mit Förderschülern in einen Topf geschmissen, weil das für mich in meiner Arbeitswelt immer gleichbedeutend war. Ist es natürlich nicht. Was ich meinte, ist die Vollzeittätigkeit mit Förderschülern.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn du in der Abordnung bist, machst du eine Revision an deiner Stammschule.
    Die Bewertung ist drei Jahre gültig. Das solltest du in den letzten Jahren doch mitbekommen haben.

  • Es gibt zwei Optionen

    1. Das gesonderte Studium Lehramt für Förderschulen ist überflüssig, weil das jeder Gymnasiallehrer so oder so miterledigen kann

    2. Gymnasiallehrer sind nicht für Förderschulen (GE, Lernen, emotionale/soziale Entwicklung) ausgebildet

    Für die anderen Förderschwerpunkte besteht folglich gar nicht die Frage, ob Gymnasiallehrer ausgebildet sind, oder warum nennst du explizit nur diese drei?

  • Es gibt zwei Optionen

    1. Das gesonderte Studium Lehramt für Förderschulen ist überflüssig, weil das jeder Gymnasiallehrer so oder so miterledigen kann

    2. Gymnasiallehrer sind nicht für Förderschulen (GE, Lernen, emotionale/soziale Entwicklung) ausgebildet, weil das Studium und das Referendariat für L5er auf die besonderen pädagogischen, didaktischen und diagnostischen Anforderung vorbereiten, die das besonders fördebedürftige Klientel mit sich bringt.

    Option 3: Das gesonderte Studium Lehramt für Förderschulen ist nach wie vor sinnvoll, weil damit Lehrkräfte auf die besonderen pädagogischen, didaktischen und diagnostischen Anforderungen vorbereitet werden, die das Klientel mit sich bringt. Es kann von anderen Lehrkräften erwartet werden, dass sich diese im Rahmen des lebenslangen Lernens Kompetenzen im Umgang mit Kindern mit Förderbedarf aneignen, um auch den steigenden Anforderungen ihres Amtes gewachsen zu sein. (vgl. u.a. §22 NBG bzw. analoge Regelungen der anderen Länder).

  • Weil ich als Gymnasiallehrerin - wie du es selbst schon gesagt hast - durchaus in einer Blinden- oder Schwerhörigenschule arbeiten könnte. Auch mit Kids mit KMW-Schwerpunkt.
    Ja, es fehlt (mindestens) Sprache.

    Ich sage ja, dass Gymnasiallehrer auch an G-, L- oder E-Schulen arbeiten können, weil es keine prinzipiell unterschiedliche Tätigkeit ist, wie hier von vielen behauptet wird.

    Ich sage nicht, dass es die Ideallösung ist oder dass keine Fort- und Weiterbildung nötig wäre, um diese Arbeit mittelfristig sinnvoll und gut zu erledigen.

    Letzteres trifft aber imho auf alle Förderschwerpunkte zu. Das würde ich nicht nur an Kognition und Verhalten festmachen. Abgesehen davon: Alle Schulen für Sehen und für körperlich-motorische Entwicklung, die ich kenne, haben auch eine G- und eine L-Abteilung, die meisten Schulen für Hören mindestens eine L-Abteilung.

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