Man stelle sich vor ein Schüler bekommt - in dieser Reihenfolge - die Noten ausreichend, gut, gut mitgeteilt.
Aufgrund einer "interne Buchführung" erhält er auf dem Zeugnis die Note ausreichend. Diese führt zur Nichtversetzung, weil bei einem "gut" ein Notenausgleich möglich gewesen wäre, bei einem "ausreichend" aber nicht.
Kaum haltbar ...
Pädagogische Ermessen gibt durchaus den Spielraum, auch Tendenzen in die Bewertung einfließen zu lassen. Endnoten bestehen nicht nur aus drei schriftlichen Noten.
Und es führt auch nie eine einzelne Note zur Nichtversetzung. Das ist immer ein Gesamtbild.