Beiträge von Schmidt

    Ich hab jetzt zwei Quellen für zwei Bundesländer zitiert. Guck doch einfach selbst in die für dich zuständigen Richtlinien.

    Wo? Der Link aus Beitrag #54 bezieht sich auf Mehrarbeit. Hierzu müsste aber erstmal klar sein, ob es sich überhaupt um Mehrarbeit handelt.

    Voraussetzung dafür wäre, dass die Schulleitung keine Berchetigung dazu hat, den Ort der Arbeitsleistung für Lehrkräfte auch nur anteilig festzulegen.

    Dafür hast du keine Quelle genannt. Wenn die Schulleitung festlegen darf, dass Lehrer ihre Arbeit (teilweise) in der Schule zu erbringen haben, dann darf sie auch festlegen, dass der TE sich zur Vertretung an der Schule befindet.

    Wenn du davon überzeugt bist, dass die Schulleitung nicht anweisen darf, dass in bestimmten Zeiten in der Schule zu arbeiten ist, dann hast du dafür doch sicher einen Nachweis.


    Edit: Für Bayern ist sogar explizit geregelt, dass Lehrer dazu angewiesen werden dürfen, sich für Vertretungen bereitzuhalten.

    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV288393-9a

    Das gehört zu den allgemeinen Dienstpflichten. Insbesondere kann die Anwesenheit in der Schule angeordnet werden.

    Der Wortlaut von § 9 III 2 LDO

    "Sie [die Lehrkraft] ist verpflichtet, auch außerhalb ihres planmäßigen Unterrichts, zur Übernahme von Vertretungen und – unbeschadet ihres Urlaubsanspruchs – in den Ferien aus dienstlichen Gründen in zumutbarem Umfang zur Verfügung zu stehen; die Anwesenheit in der Schule kann angeordnet werden; darüber sind die Lehrkräfte frühzeitig zu informieren."

    Für den TE ist also nur relevant, ob die Information über die Anwesenheitspflicht "frühzeitig" erfolgt.

    Tritt der Fall ein, dass tatsächlich vertreten werden muss, greifen die Regeln für Mehrarbeit. Dass Unterricht über die wöchentliche Unterrichtspflichtzeit Mehrarbeit ist, wird hier geregelt https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV270221/true

    "Mehrarbeit im Schuldienst liegt vor, wenn Lehrkräfte aus zwingenden dienstlichen Verhältnissen über die regelmäßige wöchentliche Unterrichtspflichtzeit hinaus Unterricht erteilen." (I.2.1)

    Doch, das hat jemand geschrieben. Wenn du selbst deinem Rat folgen würdest und Beiträge liest, auf die du dich beziehst, wäre der Diskurs so viel fruchtbringender. Inzwischen sind jedoch Beiträge entfernt worden, warum, kannst du nur die Moderation fragen.

    Nicht in dem von dir zitierten Abschnitt und auch nicht bei denjenigen, denen du hier mehrfach Menschenfeindlichkeit vorgeworfen hast.

    Wenn die Beiträge gelöscht sind, wie soll ich diese dann lesen? Und warum zitierst du nicht die entsprechenden Beiträge (vor der Löschung natürlich), sondern Beiträge von Menschen, die gerade nicht schreiben "Behindert sind unzumutbar", sondern "die Versetzung an eine Förderschule [im Kontext des Threads für bspw. Kinder mit Förderschwerpunkt GE] ist unzumutbar"?

    Du regst dich über Dinge auf, die hier gar nicht (mehr) stehen.

    Das hat nichts mit der Besoldung zu tun, denn ... spoiler ... es hat nicht alles mit Geld zu tun.

    Hier im Thread bzw. generell im Forum geht es um die Besoldung. Dass das Thema grundsätzlich viel mehr umfasst, ist richtig.

    Zitat

    und mein Wortlaut war nicht Benachteiligung (sondern deins), sondern ungerechte Behandlung (und auch states Wortwahl)

    Ich habe das Wort Benachteiligung hier nicht verwendet.

    Wenn ich ehrlich bin, habe ich außerhalb des Forums noch nie von einer Benachteiligung von Kinderlosen gehört. Sonst heißt es ja oft, dass Deutschland (unberechtigterweise?) ein kinderfeindliches Land sei.

    Mit wievielen Beamten aus NRW hast du bisher über Besoldung gesprochen?

    Unabhängig davon ist das hier im Thread nicht das Thema. Ob die TE überhaupt in NRW ansässig ist, müsste sie erstmal beantworten.

    Dann könnten diese Stunden nicht mehr einfach so angeordnet werden, da die Freistunden/Hohlstunden ja als Arbeitszeit zählen.

    Das sind sie schon jetzt, wenn du in dieser Zeit arbeitest. Wenn du nur rumsitzt, natürlich nicht. Mit einer verpflichtenden Arbeitszeiterfassung ändert sich da gar nichts.

    Zitat

    Das wäre natürlich für die Mütter fürchterlich, da sie dann nicht mehr vor 16-16:30 daheim wären.

    Eltern wolltest du sicher schreiben.

    Ich halte es übrigens für sehr kurz gedacht, wenn immer davon gesprochen wird, SuS mit Körperbehinderung, Sehbehinderung, Blindheit, Schwerhörigkeit und Gehörlosigkeit "problemlos" inklusiv zu unterrichten. Wenn das so problemlos wäre, hätten sie nämlich keinen speziellen Unterstützungsbedarf. Ohne spezielles Material, Hilfsmittel, didaktische und methodische Modifikationen ist es vielen dieser SuS nicht möglich, ihr (kognitives) Potenzial auch auszuschöpfen.

    Mit "problemlos" meine ich, dass ich damit arbeiten kann, wenn Schüler kognitiv leistungsfähig und vernunftfähig genug sind, um das Abitur zu schaffen. Auch nicht behinderte Schüler sind nicht alle gleich.

    Natürlich muss ich mich darauf einlassen, Material didaktisch und methodisch anders aufbereiten, ich muss mich einlesen, für mich neue Dinge ausprobieren. Das gehört aber zu meinem Job.

    Wie oben bereits geschrieben:

    1. "Bremsklotz" i. S. v.: die anderen SuS lernen dadurch langsamer widerspricht, soweit ich weiß, dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand.

    Um welche Art der Inklusion geht es?

    Dass es einen Unterschied macht, ob man einen Schüler mit Asperger so beschulen, dass er das Abi wie alle anderen in der Klasse schafft oder ob man einen GE Schüler, der das Abitur nicht erreichen wird, einfach mit drinsitzen hat, siehsts du sicher auch.

    Zitat

    2. Wenn die SuS mehr oder weniger nur daneben gesessen haben, warum habt ihr ihnen keine adäquaten Aufgaben gegeben?

    Der Unterricht hat ein Ziel, das alle erreichen sollen.

    Bei einem Schüler, der bspw. im Rollstuhl sitzt, plane ich den Unterricht für alle so, dass die Behinderung dem Ziel nicht im Wege steht.

    Bei einem Kind mit Förderbedarf (GE/Lernen/emotionale Entwicklung) das das Ziel der Stunde, geschweige denn das Abitur, gar nicht erreichen kann, geht das nicht.

    Ich jedenfalls habe keine Zeit, den Unterricht doppelt oder dreifach zu planen, weil ich neben dem regulären Unterricht noch zusätzliche Ziele und dazu passende Materialien für Schüler mit Förderbedarf (GE/LE/EE) brauche.

    [Blabla am Thema vorbei.]

    Niemand hat in diesem Thread geschrieben, dass Behinderte unzumutbar wären. Was ist das für eine absurde Unterstellung?

    Ja, es ist vollkommen in Ordnung, es als Zumutung zu empfinden, Jugendliche zum Abitur führen zu müssen, wenn man bspw. Grundschullehramt studiert hat. Dafür sind die Kollegen nicht ausgebildet und offenbar wollten sie das bewusst nicht, als sie sich für die Grundschule entschieden haben.

    Es geht hier nicht um Kinder mit körperlichen Beeinträchtigungen und auch nicht um Inklusion. Das steht hier schon mehrfach. Warum du jetzt schon wieder damit anfängst, dass die fiesen Gymnasiallehrer so menschenverachtend seien, weil sie nicht mit tauben Kindern arbeiten wollen, erschließt sich mir nicht. Vielleicht liest du den Thread erst mal, bevor du dich aufregst. Dabei kann es helfen, vom hohen Ross runter zu kommen. Die Tiere sind ja doch recht hoch.

    Natürlich hat jedes Kind das Recht auf optimale Beschulung. Natürlich ist es richtig, dass Kinder nicht aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen gesondert beschult werden. Natürlich kann man von Gymnasiallehrern erwarten, dass sie sich soweit anpassen, dass sie auch einen gehörlosen Schüler, einen im Rollstuhl und einen mit Sehbehinderung in der selben Klasse neben körperlich nicht eingeschränkten Schülern vernünftig unterrichten können. Darum geht es hier aber nun mal nicht.

    Ich bin gespannt ob du es jetzt verstehst oder wieder nur mit Allgemeinplätzen am Thema vorbei schreibst.

    Ich erinnere mich hier an einen Thread einer Dame, die definitiv keinen Satz richtig schreiben konnte und schimpfte, dass sie in Bayern jetzt noch mal ein Ref oder sowas in der Art machen sollte, obwohl sie schon viele Jahre in der GRUNDSCHULE arbeitete...na...ich wäre nicht dankbar, wenn das die Lehrerin meiner Kinder gewesen wäre...

    Rein fachlich...

    Wann war das? Kann ich mich nicht dran erinnern.

    Als Fachlehrer:innen gern in Musik, Kunst, Sport, Englisch mit einer PE; aber nicht als Klassenlehrer:in mit den Fächern Deutsch und Mathematik. Das ist in NRW mit gutem Grund ausgeschlossen. Ich weiß allerdings von befreundeten Grundschullehrkräften, dass der Einsatz als KL durchaus üblich ist, ich finde das aber total desaströs, Deutsch und Mathematik in der Grundschule ohne irgendeine Ausbildung in diesen Fächern zu unterrichten.

    Es geht doch nur um die Sprachkenntnisse. Oder habe ich was verpasst? Eine fachliche Qualifikation brauchen auch ausländische Lehrkräfte.

    Da bin ich ja grundsätzlich erst einmal bei dir. Wir hatten aber auch schon festgestellt, dass die entsprechende Verwendung vermutlich amtsangemessen ist und nicht einfach pauschal dadurch abgelehnt werden kann, dass man nicht bereits von Anfang an dafür hinreichend qualifiziert war.

    Und das ändert nichts daran, dass so eine Zwangsversetzung unzumutbar ist. Und zwar für alle Beteiligten. Selbst, wenn sie rechtens wäre.

    Weil ich als Gymnasiallehrerin - wie du es selbst schon gesagt hast - durchaus in einer Blinden- oder Schwerhörigenschule arbeiten könnte. Auch mit Kids mit KMW-Schwerpunkt.
    Ja, es fehlt (mindestens) Sprache.

    Ja, weil dort abgesehen von körperlichen Beeinträchtigungen, ganz normaler Unterricht möglich ist. Man kann blinde oder schwerhörige Schüler auch regulär beschulen, das machen wir auch.

    Es geht hier aber ganz explizit um GE/Lernen/emotionale-soziale Entwicklung. Wenn ich jemanden in der Klasse habe, bei dem ich einen entsprechenden Förderbedarf vermute, kommen professionelle Menschen um das zu prüfen und Eltern entsprechend zu beraten.

    Ich verstehe beim besten Willen nicht was so schwer verständlich daran ist, dass sich Menschen explizit und mit Absicht nicht für das Förderschullehramt (oder auch das Grundschullehramt) entschieden haben und deshalb auch nicht in diesen Schulen unterrichten wollen. Ich bin mit voller Absicht keine Förderschullehrkraft und es ist auch nicht meine Pflicht, ein halbes Studium nachzuholen und de facto noch mal bei Null zu starten, weil es der Dienstherr versäumt hat, für genügend Lehrer zu sorgen, die sich für genau diese Schularten entschieden haben.

    Option 3: Das gesonderte Studium Lehramt für Förderschulen ist nach wie vor sinnvoll, weil damit Lehrkräfte auf die besonderen pädagogischen, didaktischen und diagnostischen Anforderungen vorbereitet werden, die das Klientel mit sich bringt. Es kann von anderen Lehrkräften erwartet werden, dass sich diese im Rahmen des lebenslangen Lernens Kompetenzen im Umgang mit Kindern mit Förderbedarf aneignen, um auch den steigenden Anforderungen ihres Amtes gewachsen zu sein. (vgl. u.a. §22 NBG bzw. analoge Regelungen der anderen Länder).

    Ich bezweifle, dass damit gemeint ist, dass man sich gefälligst für ein ganz anderes Lehramt zu qualifizieren hat, wenn der Dienstherr das so will. Fortbildung ist nicht dasselbe wie Umschulung. Ich bin Gymnasiallehrer, kein Förderschullehrer. Innerhalb dieses Amtes bilde ich mich erfolgreich fort.

    Dann ist es doch um so erstaunlicher, wie sehr es hier kategorisch abgelehnt wird, weil man dies nicht als Aufgabe für Gymnasiallehrkräfte ansieht,

    einmal mehr, wenn sie in NRW als für GymGeSa ausgebildet werden.

    Es gibt zwei Optionen

    1. Das gesonderte Studium Lehramt für Förderschulen ist überflüssig, weil das jeder Gymnasiallehrer so oder so miterledigen kann

    2. Gymnasiallehrer sind nicht für Förderschulen (GE, Lernen, emotionale/soziale Entwicklung) ausgebildet, weil das Studium und das Referendariat für L5er auf die besonderen pädagogischen, didaktischen und diagnostischen Anforderung vorbereiten, die das besonders fördebedürftige Klientel mit sich bringt.

    Das Problem, das ich sehe, wenn Lehrkräfte witterungsbedingt zu Hause bleiben: Sie haben einen Dienstort und könnten am Dienstort wohnen.

    Nö, ich kann nicht am Dienstort wohnen, schon gar nicht direkt neben der Schule. Bei mir daheim gab es im Ort heute morgen übrigens gar kein Glatteis. Bei meiner Schule schon (die ist daher auch weitgehend ausgefallen). Selbst, wenn ich in der selben Stadt wohnen würde, wäre ich da heute kaum unfallfrei hingekommen.

    Niemand überreicht dir einen Preis, wenn du auf dem Arbeitsweg verunfallst, dich durch widrige Bedingungen kämpfst oder krank zur Arbeit schleppst.

    Natürlich , so wie alle anderen Arbeitnehmer.innen auch !

    Manchmal bin ich echt baff, was erwachsene Menschen für Fragen stellen...


    Nur so nebenbei: Wenn man bei jedem NINA- Unwettergepupse zu Hause bleiben dürfte, dann hätten wir in HH oder SH locker 12 - 20 zusätzliche freie Tage...

    Wenn man bspw. durch Glatteis oder Starkregen real daran gehindert ist, unfallfrei zur Arbeit zu kommen, dann darf man zuhause bleiben. Man muss sich nicht in Lebensgefahr begeben.

    Wenn ich morgen früh sehe, dass der Wetterdienst eine Warnung der Stufe 3 oder 4 für meine Regionen herausgegeben hat, werde ich das melden und nicht in die Schule fahren. Das ist auch so mit der Schulleitung abgesprochen (natürlich nicht nur für mich, sondern für das ganze Kollegium).

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