Beiträge von Schmidt

    Ja, weil es gesucht ist wollte ich ja den Versuch wagen. Wenn man allerdings merkt, dass es dann doch gar nicht seine Welt ist, macht es ja auch keinen Sinn dies weiter zu verfolgen.

    Wie hast du es denn innerhalb der ersten zwei Tage der ersten Vorlesungswoche "versucht"? Was ist denn anders, als du es dir aufgrund deiner Recherche im Vorfeld vorgestellt hast?

    Klar, man kann auch in jeder Stunde nochmal 15 Minuten wiederholen, aber dann wirds halt ggf. eng mit dem Lehrplan...

    Abfragen ist doch auch nichts anderes, als Inhalte wiederholen. Und wenn das nicht einfach nur Abfragen von stumpf auswendig Gelerntem ist, dauert das etwas.

    Verbindlichkeit ist auch mMn sinnvoll. Die ergibt sich aber daraus, dass man gerade nicht ständig alles wiederholt, sondern immer weiter aufbaut, beim Üben in der Schule und bei Klassenarbeiten.

    Ich bin eigentlich der Meinung, dass die Kinder IN der Schule das lernen (sollten), was sie als Vorbereitung auf die nächste Stunde brauchen. Geübt und evtl. vertieft wird zusätzlich durch die schriftlichen HA. Haben deine Kinder felicitas_1 zu Hause NOCH EINMAL das gelernt, was sie schon in der Schule durch die Lehrkräfte vermittelt bekommen haben? Oder haben sie in der Schule die Themen nicht verstanden, bzw. konnten sich die Inhalte nicht merken?

    Sehe ich auch so. Wenn Kinder aus dem Unterricht kommen, mitgemacht haben und folgen konnten, sollte es nicht notwendig sein, noch außerhalb der Schule für ein Fach zu lernen/Unterricht vor-/nachzubereiten. Außnahmen sind bspw. Verfahren, die "eingeschliffen" werden sollten. Die muss man natürlich außerhalb des Unterrichts noch üben. Ich versuche sogar, so wenig Vokabeln wir möglich aufzugeben. Lieber versuche ich mit vernünftiger Kontextualisierung das natürliche Wörterlernen zu unterstützen. Geht nicht immer, aber doch überraschend oft.

    wenn es anstrengend ist und wenn es nicht funktioniert sind alle anderen Schuld.

    Insbesondere das zieht sich durch die gesamte Schulzeit und tritt sogar im Studium noch umfangreich auf. Bloß keine Verantwortung für sich selbst und seinen Misserfolg übernehmen. Wenn etwas gut klappt, hat damit dann aber keine andere Person etwas zu tun. Auf sowas reagiere ich mittlerweile hochgradig allergisch.

    Aber macht man das nicht so, wenn man zusammenlebt, dass man due Miete teilt? Und offensichtlich klnnt ihr alle hier nicht alleine von einem Teilzeitgehalt leben, warum auch immer. Dann hat man eben die Möglichkeit, aufzustocken, wenn man sich trennt, wovor ja auch viele hier Angst haben. Was ich auch nicht verstehe, denn das Teilzeitgehalt reicht ja für einen alleine und wenn man mehr Luxus will, stockt man eben jederzeit auf.

    50% E13 Stufe 1 sind 1425 Euro netto, Stufe 3 immerhin schon 1575 Euro netto. Bei Beamten kommt etwas mehr rum. Sportlich, das als vollkommen ausreichend zu bezeichnen. Insbesondere von jemandem, der von einer ewig geplanten und entsprechend teuren Hochzeit fabuliert.

    Generell empfehle ich, sich den Zensus zu Gemüte zu führen.

    Auch darüber, dass in gegengeschlechtlichen Ehen beide Partner meistens einen ähnlichen Bildungsstand haben, wenn dieser unterschiedlich ist, aber deutlich öfter der Mann höher gebildet ist, gibt es statistische Erhebungen.

    Warum sich hier manche von statistischen Tatsachen angegriffen fühlen, erschließt sich mir nicht.

    P.S. Tut mir leid, da reagiere ich sprachlich sensibel. Ist mir persönlich wichtiger als gendern:doc:

    Verständlich

    Unter "Arbeit" nur Erwerbsarbeit zu verstehen, ist abwertend und reproduziert das Bild der Kaffee trinkenden Mutter, die das Geld ihres Mannes verpulvert.

    Die generische Form von Begriffen ist hingegen ein normales sprachliches Mittel, das bereits alle Menschen inkludiert.

    Woher weißt du denn, ob sie alle diese Frauen nicht darüber nachgedacht haben?

    Du musst an deiner Lesekompetenz arbeiten. Wo steht da was von "alle Frauen"? Ich habe doch sogsr erläutert, was ich meine.

    Zitat

    Ich kenne alle möglichen Varianten: Frauen, die den Nachnamen ihres Ehemannes angenommen haben, und Männer, die den Nachnamen ihrer Ehefrau angenommen haben (auch der Bruder meines Lebensgefährten hat das getan und dies nicht, weil der Name seiner Frau "schöner" klingt), Doppelnamen (ebenfalls bei Frauen wie bei Männern), beide haben ihre Nachnamen behalten.

    Jaja, deine Blase wieder. Da ist

    natürlich alles so, wie im Rest der Gesellschaft. ;) Auch hier möchte ich dir nahelegen, richtig zu lesen, was ich geschrieben habe.

    Ich halte mich schon für emanzipiert und habe den Nachnamen meines Mannes angenommen. Mein alter Nachname war einfach fürchterlich, der neue ist viel schöner.

    Dann hast du den Namen nicht selbstverständluch angenommen, sondern weil er dir besser gefallen hat. In meinem Bekanntenkreis gibt es auch zwei Männer, die aus genau diesem Grund den Namen ihrer Frau angenommen haben.

    Es geht um die Personen, die so Sachen sagen wie "Puh, der Nachname vom Jan ist fürchterlich, aber was will man machen, so heiße ich dann eben." oder "Wie ist das [z.B. irgendwas verwaltungsmäßiges] denn, wenn ich gerheiratet habe. Dann habe ich ja einen anderen Nachnamen. Ich würde meinen gerne möglichst lange behalten, aber das geht ja dann nicht." Oder um die Kolleginnnen, die immernoch ganz selbstverständlich unterrichten, dass die Name zu den Dingen gehört, die sich für eine Frau nach der Ehe ändern (ohne Reflektion, einfach "so ist das"). Oder die Frauen (nein, nicht Männer, die interessiert das in der Regel nicht), die meine Frau dumm anquatschen, wenn sie erfahren, dass wir unterschiedliche Nachnamen haben.

    Ich sehe leider in meinem Bekanntenkreis ( auch überwiegend Akademiker) eher den 'Standard'....Mann arbeitet 100% die Frau schön Teilzeit mit 50%.

    Finde ich nicht so toll fortschrittlich wie du.

    Ja klar sind die Väter mehr involviert als früher. Das setze ich fast schon voraus, aber von 50:50 sind wir hier leider weit entfernt.

    Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Als erwachsene Menschen können sich Paare/Familien ihre Arbeits-/Familienarbeit ein- und aufteilen, wie sie möchten.

    Warum es als schlecht gesehen wird, dass sich Paare "klassisch" aufteilen, weil sie es so wollen (das muss schon länger niemand mehr), verstehe ich nicht.

    Bei uns verdient meine Frau deutlich mehr als ich und arbeitet auch mehr. Demnächst stehen Kinder an, um die ich mich schwerpunktmäßig kümmern werde, weil mein Job flexibler ist.

    Zitat

    Und Geburtstage etc. werden in der Regel von den Müttern geplant...

    Was ja durchaus sinnig ist, wenn die Mütter überwiegend zuhause sind und die Väter Vollzeit arbeiten.

    Erinnert mich an eine Freundin, die ich nie für ansatzweise religiös hielt. Als dann das erste Kind kam wurde es selbstverständlich getauft, "weil man das ja so macht".

    So, wie die total emanzipierten Frauen, die dann trotzdem selbstverständlich nach der Hochzeit den Namen ihres Mannes annehmen. Das werde ich genausowenig jemals verstehen, wie Leute, die ihre Kinder taufen lassen, "weil man das halt so macht". Die kenne ich nämlich auch.

    Eben! Man könnte bei solchen Artikeln meinen, dass die Didaktikprofessoren vor leeren Sitzreihen dozieren würden. Fakt ist, dass die Kurse voll sind. Wie kommt es dann, dass mantraartig behauptet wird, keiner möchte mehr Lehrer werden?

    Das verstehe ich auch nicht. In Hessen ist das Lehramt (generell, aber auch unterschiedlich je nach Lehramt und Fächer ) an den Universitäten meist zulassungsbeschränkt.

    An der Uni Frankfurt gab es bspw. im WS21/22 auf 300 Studienplätze "Lehramt an Grundschulen" 1293 Bewerber.

    Für das Gymnasiallehramt im gleichen Semester auf 300 Plätze 1322 Bewerber. Bio (L3) wollten 332 Bewerber wählen (bei 30 Plätzen), Deutsch (L3) 438 Bewerber (60 Plätze).

    Lehramt ist nach wie vor eine beliebte Wahl für Abiturient.

    Es wurde die Frage diskutiert, ob ein Arzt ein Attest rückdatieren musst, damit es den Anforderungen genüge. Das Gesetz sieht eine Rückdatierung nicht vor, Ärzte dürfen auch nicht rückdatieren (die Diskussion hatten wir meines Wissens nämlich auch mal in einem Thread zu Attesten bei SchülerInnen). Wenn also ein Angestellter von seinem SL gesagt bekommt, das Attest müsse vom ersten Tag an gelten, kann jener auf das EntgFG verweisen. Die SL muss im Vorhinein und im Einzelfall angeben, ob sie ein Attest vom ersten Tag an möchte.

    Nochmal: im Arbeitsrecht dominiert die Rechtsprechung des BAG. Im Gegensatz zu anderen Rechtsgebieten, reicht hier kein einfacher Blick ins Gesetz. Und ein einfacher Verweis auf das EntgFG auch nicht. Wenn du dazu mehr wissen willst: frag einen Anwalt für Arbeitsrecht, belege selbst entsprechende Veranstaltungen an einer Universität oder recherchiere selbst in Büchern. Ich empfehle Punkt 1 oder 2.

    Im Entgeltfortzahlungsgesetz heißt es in § 5:

    Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.

    D. h. eine Rückdatierung durch den Arzt wird hier nicht verlangt.

    Hat ja auch niemand behauptet, dass das im EntgFG so verlangt wird.

    Bei Beamten gilt kein Arbeitsrecht, daher ist es für diese Gruppe egal, was über das BAG läuft.

    Anwendung für diese Personen finden lediglich die entsprechenden Landesbeamtengesetzte.

    Ja, es geht im Moment um Angestellte.

    Das sollte klar sein, wenn von AU und BAG die Rede ist.

    Klar, kann er das. Aber dann muss er das auch von vorneherein ankündigen. Dann muss jeder AN eben sofort ab Tag 1 zum Arzt. Ob er das wirklich möchte, ist fraglich.

    Aber er kann nicht sagen, du darfst 3 Tage ohne fehlen und wenn du länger fehlst, musst du das bereits ab Tag 1 wissen und direkt zum Arzt gehen. Sind wir alle Hellseher?

    Hm? Doch, natürlich kann er das sagen. Und tut es auch. Dass eine AU erst ab dem vierten Tag nötig ist, ist nicht ungewöhnlich. Die muss dann, wenn das vereinbart ist bzw. vom AG verlangt wird, ab dem ersten Tag gelten. Das kannst du z B. in der Liste oben nachlesen. So wurde das bisher auch bei allen meinen AG gehandhabt.

    Mir war nicht bewusst, dass so selbstverständliche Vorgänge so unbekannt sind.

    Und wenn ihr rezitiert dann bitte den Passus aus dem öffentlichen Gesetztestext, sonst können sich Fehler einschleichen.

    Im Arbeitsrecht läuft viel über das BAG, da die Gesetze nicht sehr spezifisch sind. Der AG kann selbstversständlich eine AU ab dem ersten Tag verlangen. Wenn er das nicht tut, und damit zufrieden ist, dass die AU erst ab dem vierten Krankheitstag gilt, dann ist das doch in Ordnung.

    Hier auch…alles andere wäre irrsinnig…

    Du sagst deinem Arzt, dass du seit Tag x Beschwerden hast, jetzt aber eine AU brauchst, weil dein AG jetzt eine benötigt. Du wirst dann ab Tag x krank geschrieben, wenn es plausibel ist, dass du da schon krank warst. So wird das hier gehandhabt.

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