Es gibt Rechte, die jede auch ohne Zustimmung der SL hat. Aber Aussagen wie "Sie arbeiten nur bis 13:00 Uhr." kann man als SL nur schwierig machen. Dazu würde ich für Nds. auch vermuten, dass die SL an Grundschulen gar nicht das Recht dazu hat. Wenn müsste es die Schulbehörde zusagen.
Der Stundenplan wird in der Regel an der Schule durch Lehrkräfte gemacht. Seit wann muss die Schulbehörde dem Stundenplan einzelner Lehrkräfte zustimmen? Und welche Verordnung verbietet es, eine Kollegin nur bis 13:00 Uhr einzuplanen?