Das ergibt in meinem Fall tatsächlich Sinn, da ich Leistungen der PKV erhalte, oder sogar erhalten muss, die die GKV nicht zahlen würde. Hier müsste ich also auch in Eigenleistung gehen. Wenn man alles hin und her rechnet und auch den Arbeitsaufwand betrachtet, würde sich eine Stelle mit 13,5 Stunden mehr lohnen. Bei einer entfristeten Stelle oder einer Stelle mit mehr Stunden wäre das vielleicht etwas anderes und die Eigenleistungen würden dann nicht mehr so viel ausmachen.
Hast du von der GKV schriftlich, dass die Leistung nicht übernommen wird?
ZitatAuch im Gespräch mit anderen Studis ergab sich, dass man, wenn möglich, die Werksstudentenregelung ausnutzen sollte. Sobald man mehr als 13,5 Stunden arbeitet, zahlt man scheinbar etwa doppelt so viel Lohnsteuer, Arbeitslosenversicherung etc.
Wichtiger Tip: niemals auf Kommilitonen hören, die selbst nur Gerüchte aus dem Internet weitergeben. Am Lohnsteueranteil ändert sich durch das Werkstudentenprivileg nichts.
Ob du wegen der Arbeitslosenversicherung auf einen Job verzichten solltest, ist eigentlich ein no-brainer. Nein, solltest du nicht. Einschlägige Arbeit bringt nicht nur Geld.