Beiträge von Schmidt

    Unter deiner Quelle steht nur, dass der AG einen Notdienst mit den Gewerkschaften vereinbaren soll. Das irgendwelche Gerichte das dann entscheiden, ist deine Einschätzung als Laie und sicherlich keine Rechtsgrundlage. Die meisten Fälle werden sicherlich nicht vom BVG und BAG verhandelt.

    https://www.cmshs-bloggt.de/rechtsthemen/p…m-arbeitskampf/

    Falls du dich wirklich für das Thema interessierst und nicht nur unreflektiert (und unberechtigt) klugscheisen willst, ist das ein hier ein guter Anfang. Die zitierten Entscheidungen solltest du dir auch zu Gemüte führen.

    Zitat

    Sicherlich ist es richtig, dass die Gerichte Rechtsprechung mit definieren. Aber dein Bild von unserem Rechtssystem würde ich nicht so unterschreiben. Es kann doch nicht unser Anspruch sein, dass Gerichte unser Rechtssystem definieren.

    Im Arbeitsrecht ist die Rechtsprechung ein entscheidender Teil der Rechtslage. Viele Sachverhalte sind nicht gesetzlich geregelt oder von unbestimmten Rechtsbegriffen dominiert, die einer Auslegung durch die Gerichte bedürfen. Wir haben, in Gegensatz zu den nicht weniger demokratischen, USA oder Großbritannien kein Common Law, das heißt, dass Entscheidungen nicht direkt als Recht gelten. Aber selbstverständlich formen die Entscheidungen, insbesondere des BAG, die Rechtspraxis.

    Zitat

    Warum kann der Gesetzgeber die Gesetze nicht ändern?

    Natürlich kann das Grundgesetz geändert werden. Wenn man wollte, könnte man dich auch eine ganz neue Verfassung geben. Dafür muss es aber bessere Gründe geben, als "Boah, voll nervig diese Streiks."

    Zumal es darum gar nicht direkt geht. Die Ausgestaltung des Streikrechts obliegt den Parteien im Arbeitskampf und wird von den Gerichten in Abwägung von Rechten begrenzt.

    Zitat

    Und wenn ich da mal Wikipedia zitieren darf:

    Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen (Art. 97 Abs. 1 GG, § 1 GVG, § 25 DRiG). Aufgabe der Richter ist die Rechtsprechung, die wiederum an Gesetz und Recht gebunden ist (Art. 20 Abs. 3 GG). Die richterliche Unabhängigkeit stellt es dem Richter frei, die bisherige Rechtsprechung anderer Gerichte im Rahmen der Subsumtion zu einem bestimmten Fall zu berücksichtigen oder nicht. Selbst „höchstrichterliche Urteile sind kein Gesetzesrecht und erzeugen keine damit vergleichbare Rechtsbindung“, urteilte das Bundesverfassungsgericht.[9] Denn durch das Abweichen von einer früher vertretenen Rechtsansicht verstößt der Richter grundsätzlich nicht gegen Art. 20 Abs. 3 GG.[10] Gleichwohl beachten Richter die auf einen Fall zutreffende Rechtsprechung insbesondere der obersten Gerichte.

    Anderen vorwerfen, sie seien Laien, aber selbst ein Wikipedia Zitat anbringen. Netter move ;)

    Herr Söder (CSU) forderte bereits den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft bei Schwerkriminellen mit doppelter Staatsbürgerschaft und Frau Wagenknecht (BSW) will abgelehnten Asylbewerbern gänzlich alle Gelder streichen. Ich weiß nicht, ob beide Forderungen durch die Verfassung gedeckt sind.

    Der Unterschied wurde dir bereits erklärt.

    Zitat

    Die grüne Jugend testet mit ihren Forderungen auch gerne mal die verfassungsrechtlichen Grenzen aus.

    Beispiel?

    Du kannst es doch selbst anhören oder? In Italien können beispielsweise Streiks von der Regierung begrenzt werden, wenn sie der Öffentlichkeit zu sehr schaden. Oder ein Verbot zu bestimmten Zeiten.

    In Italien geht es Arbeitnehmern deutlich schlechter als bei uns. Auch Lehrer verdienen deutlich weniger. Vielleicht ist es doch ganz gut, dass hier ausgiebig gestreikt werden darf. Dass Streiks in Deutschland nicht begrenzt werden dürfen, stimmt übrigens nicht. Die Schranken sind nur sehr hoch, da das Streikrecht ein Grundrecht ist.

    Ich glaube kaum, dass diejenigen, die fragen "Wo ist der Skandal?" auch so reagiert hätten, würde es um eine andere Partei gehen.

    Ich halte es auch für übertrieben, dass die Polizei noch mit der Schülerin gesprochen hat, nachdem klar war, dass es sich nicht um die Verbreitung rechtswidriger Inhalte gehandelt hat. Skandalös oder ein Grund, ein Fass über die mangelnde Rechtsstaatlichkeit aufzumachen ist das aber sicher nicht.

    Bei einer anderen Partei sind nicht Teile (auch der Jugend) verfassungsfeindlich. Wenn eine Schülerin ein Tiktok vom Söder teilt, fürchte ich auch um unsere Jugend, aber trotz einzelner Aussetzer, befindet sich die CSU generell auf dem Boden der Verfassung.

    Die Schülerin ist wie eine Schwerverbrecherin abgeführt worden wegen einem Schlumpfvideo und dem Statement, dass Deutschland auch Heimat ist (wenn ich das so richtig gelesen habe).

    Wie kommst du daraus, dass Schwerverbrecher vom Schulleiter darum gebeten werden kurz mitzukommen und dann außerhalb des Sichtfelds anderer Schüler ein kurzes Gespräch mit der Polizei führen? Die Schülerin wurde weder abgeführt noch wie eine Schwerverbrecherin behandelt.

    Warum seid ihr Rechten eigentlich immer so dramatisch? Bekommt mal eure Emotionen in den Griff.

    Dir ist aber schon bewusst, dass es in verschiedenen Ländern schon lange Einschränkungen des Streikrechtes gibt? Die scheinen damit gut zu leben. Auch in Deutschland haben wir Einschränkungen. Beamte, wilde Streiks, ...

    Es geht um weitere Einschränkungen.

    Welche Länder meinst du?

    Mein Mann wird den Morgen übernehmen, sprich zur Tagesmutter bringen und die Oma (Schwiegermutter) wohnt neben an. Sie arbeitet 5 Tage Nachtschicht und hat danach immer 5 Tage frei. D.h. sie kann den Kleinen dann auch quasi fast immer abholen, wenn keiner da ist, da sie nach der Nachtschicht bis ca. 14 Uhr schläft. Nur habe ich da einfach das schlechte Gewissen, meine Schwiegermutter so krass einbinden zu müssen, wenn sie frei hat, da sie Altenpflegerin ist und schon selbst einen anstrengenden Job hat. Aber ich hoffe und denke, dass sie uns da unterstützen wird (hat sie uns zugesagt). Mein Mann hat Gleitzeit und kann dann bei allen Konferenzen übernehmen. Er hat eine 38-Stunden Woche und am Seminartag arbeitet er dann bis 14 Uhr.

    Habe schon mit dem ZfsL gesprochen und Kernseminar und Fachseminare finden im Wechsel statt, ich habe dann jeden Mittwoch bis 15 Uhr Seminar oder 13.30 Uhr Seminar.

    Das klingt doch so, als hättet ihr das ganz gut geplant. Wie es in der Praxis klappt wird sich dann zeigen. Dass euer Kind einen Schaden davonträgt, weil es durch verschiedene Menschen betreut wird und nicht ausschließlich durch dich, ist auch nicht wahrscheinlicher, als dass du euer Kind selbst verkorkst.

    Was ja in anderen Ländern durchaus vorkommt (falls das manchen hier noch nicht bekannt war);
    Lehrergewerkschaften nutzen gerade die Prüfungsphasen (!) um Druck auf den Arbeitgeber auszuüben.


    (In England z.B. haben sogar Hochschullehrer so gestreikt, dass Abschlussprüfungen nicht korrigiert wurden und sich die (eigentlichen) Absolventen keine Zeugnisse bekamen mit denen sie sich hätten bewerben können - die teilweise über 100 000 € Studiengebühren gezahlt hatten.)

    Wenn Streiks keinen Effekt haben, bringen sie nichts. Die Prüfungsphase bzw. die Korrekturphase ist für (Hochschul)Lehrer genau der richtige Zeitpunkt für einen Streik.

    Wurde denn auch ausdrücklich etwas Positives gesagt?

    Abgesehen von den unter Umständen unzureichend vorbereiteten Plakaten sind die Kritikpunkte Kleinigkeiten. Wenn die größeten "Probleme" sind, dass du zu wenig rumläufst und die SuS selbstständig arbeiten: Glückwunsch, das läuft doch.

    Es läuft also folglich auf eine Zwangszuweisung an diese eine besagte Gesamtschule hinaus, bei der sogar der Schulträger einräumt, daß sie hinlänglich als "Resterampe" tituliert wird. Bringt es jetzt überhaupt noch etwas die Einschulungsunterlagen zu unterschreiben, oder sollte man das Schulamt dann gleich direkt machen lassen?

    So, wie das hier aktuell läuft, können sie auch gleich alle Grundschüler mit Gymnasialempfehlung direkt in eine Hauptschule einschulen, schließlich können sie ja auch nach der Hauptschule am Berufskolleg ihr Abitur machen.

    Optionen wenn der Widerspruch nicht erfolgreich sein sollte

    1. Umziehen

    2. Privatschule

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