Beiträge von s3g4

    Letztlich muss es eine Überlegung des Dienstherrn oder Schulträger sein.

    Bei uns gibt es keine zentral gesteuerten Geräte. Nur teilzentral an den Schulen, mich hat der Admin gefragt ob ich das selbst machen will. Deswegen bin ich einer der wenigen mit eigenem Desktophintergrund. Ich trage aber auch das Risiko für die Funktionsfähigkeit. Vielleicht liegt es auch an unserem Schulträger, keine Ahnung.

    Ich möchte (im Dienst) weder ein Betriebssystem wählen noch eines installieren. Das sind alles keine Lehrerinnentätigkeiten. Ich möchte, dass man mir Geräte hinstellt, die funktionieren.

    Ich mache das bei mir selbst, weil ich keinen anderen haben will, der in "meinen" Geräten rumwurschtelt. Das war aber meine persönliche Entscheidung.

    Entschuldigt, aber wenn Eis nur schmeckt, weil man es in Whiskey tut, Erdbeerpüree oder Karamellsoße drübergießt, läuft halt was komplett falsch.

    Ein gutes, ausgewogenes, dunkles, schokohaftes Schokoladeneis, das für sich spricht, ist der wahre Genuss. Da muss ich leider meiner eigenen Statistik widersprechen und nehme diese Unwissenschaftlickeit in Kauf.

    Da mag ich lieber ein Stück sehr dunkle Schokolade. Milcheis ist einfach nicht so meins, besonders im Sommer bin ich danach immer durstiger als vorher. Eiswürfel mag ich dafür ganz gerne :D

    Aber das ein Maßnahmenprotokoll auch eine evtl. neue Schule zu sehen bekommt, gerade, wenn du diese Maßnahmen weiterhin benötigst, macht doch Sinn, ich hoffe einfach, dass das die meisten Schulen nicht negativ auffassen.

    Eigentlich ist das nur interessant, solange die Maßnahme läuft. Danach muss man davon ausgehen, dass keine der Maßnahmen weiterhin notwendig sind.

    Das Protokoll geht in die Akte (das habt ihr ja gesagt, das wusste ich vorher, das wusste meine relativ frische SL nicht), aber: es muss ja nicht alles protokolliert werden, was im Gespräch besprochen wird.

    Das ist richtig. Ich habe schon einige solcher Protokolle angefertigt. Das waren immer nur Ergebnisprotokolle, was anders macht in diesem Zusammenhang auch keinen Sinn.

    Ich mache nur Notizen zu den Sequenzen. Kein Noten. Die Stichpunkte werden dann am Ende des Halbjahrs in eine Note umgewandelt. Kriterienlisten könnte man auch führen, ist mir aber ehrlich gesagt zu viel Arbeit für den Ertrag.

    Das liegt daran, dass du eine tolle Lehrerin bist. ;)

    Du das macht tatsächlich eine Menge aus, sogar mehr als der Inhalt.

    Vor ein paar Wochen hat mir ein Schüler gesagt, dass er die Inhalte in diesem Lernfeld furchtbar langweilig findet es aber mit mir nicht langweilig gewesen war. Da bin ich schon ziemlich zufrieden nach Hause gekommen. Das gelingt mir leider nicht bei jedem.

    Und wenn ich in einer Stunde ne Abgabe habe (Projekt über 2-3 Doppelstunden) und in allen drei unentschuldigt gefehlt wurde und keine Abgabe ist - leicht eine 6 zu rechtfertigen.

    Hier würde ich schon widersprechen, weil die Abgabe auch später erfolgen könnte. Ich weiß nicht wie es bei euch ist, aber die Volljährigen können sich eh selbst entschuldigen, also machen sie es in diesen Fällen auch. Losgelöst ob du die Entschuldigung akzeptierst oder nicht bist du da rechtlich auf sehr dünnem Eis. (Es wird wahrscheinlich nie jemand klagen, aber das sollte man schon im Hinterkopf haben).

    Dann geht das auch sicherlich. Aber das machen nicht alle.

    Ich zB

    Ich auch nicht, ich sah dafür bisher auch keine Veranlassung.

    Den Ansatz höre ich öfter, dann aber nahezu immer im Zusammenhang mit der auch aus meiner Sicht nicht haltbaren Bewertung mit "ungenügend" für Fehlstunden. Ich frage mich bei diesen Ansätzen regelmäßig, wie man in jeder Stunde eine valide Note für jeden Schüler feststellen möchte. Selbst in Doppelstunden und bei Gleichverteilung der Anteile der Schüler hätte jeder in der Klasse maximal 3 Minuten Rede- oder Beobachtungszeit. In der Praxis bestehen größere Teile von Unterricht aus Inputs der Lehrkräfte und Redeanteilen einiger weniger.

    Außerdem das hier.

    Ganz unabhängig von der fehlenden hinreichenden Beobachtungsmöglichkeit als Grundlage valider Bewertung überführt man so auch jede Lernsituation in eine Leistungssituation, was einem positiven Lernklima eher abträglich sein dürfte.

    und ganz besonders das hier!


    Weiterhin finde ich die vermeintliche Fähigkeit die sonstigen Leistungen Stundengenau zu bewerten zu können erstaunlich. Es gibt wohl nichts, was schlechter zu bemessen ist wie dieser Notenanteil. Egal wie viele Kriterien man sich dafür ausdenkt.


    Gibt es noch weitere Methoden?

    Ich notiere keine Noten oder ++ --- ///****/ was auch immer. Da weiß ich in ein paar Monaten auch nicht mehr was mich dazu veranlasst hat diese Bewertung zu geben und evtl. hat sich die Mitarbeit auch deutlich verändert, da nützen mir diese Notizen auch nichts mehr. Es ist am Ende einzig und allein eine eine päd. Entscheidung. Irgendwelche unscharfen Notizen können mir vielleicht helfen. Das sind aber keine harten Daten.

    Gibt es dafür eine Rechtsquelle?

    Ich habe da tatsächlich keine Quelle zu. Nach weiterer Recherche stimmt meine Aussage in ihrer Absolutheit auch nicht. Es ist aber ein sehr schmaler Grat für die SL. Die DSGVO gilt nur bedingt, es muss wenigstens Rechenschaft von der SL abgelegt werden und es muss verhältnismäßig gehandelt werden. Eine kontinuierliche Überwachung ist jedenfalls nicht zulässig.

    Habt ihr denn eine explizite Erlaubnis, private Angelegenheiten auf Dienstgeräten zu erledigen? Aber nein, unabhängig von der Antwort auf diese Frage darf die SL keine permanente Überwachung der Geräte durchführen. Anlassbezogen ist das aber u.U. denkbar, z.B. bei hinreichend konkretem Verdacht auf ungestattete Privatnutzung ;)

    Auch dienstliche Mails dürfen dürfen nicht von der SL gelesen werden. Anlassbezogen ist das auch nicht möglich. Das geht nur mit richterlichem Beschluss.

    Dein Mann ist über dich prinzipiell auch Beihilfeberechtigt. Aber wenn er mehr verdient als diese Grenze eben nicht mehr. Wenn ihr für ihn nicht abrechnet, dann müsst ihr auch nix zurückzahlen

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