Naja, eigentlich ist das im Sinne der Qualitätssicherung auf systemischer Ebene gar nicht mal so dumm.
Wenn einem die Qualität wichtig ist und man die Aussagekraft von Abschlüssen ernst nimmt, dann ist es doch recht schlau, sich nicht sofort lebenslang und unauflösbar an jemanden binden, der nur die Mindestanforderungen erfüllt, sondern die arbeitsrechtliche Möglichkeit einer regulären Kündigung offen zu halten. Eins der Probleme im Schuldienst ist doch gerade die fehlende Exitmöglichkeit für Kollegen und zwar von beiden Seiten.
Im individuellen Einzelfall ist das für den Betroffenen natürlich hart.
Nö ist es nicht. Wenn man die 2. Staatsprüfung bestanden, erfüllt man formal die beamtenrechtlichen Voraussetzungen.