Das mag man in der Praxis so sehen, sollte dabei aber nicht vergessen, dass zum einen die gesamte Schulfahrt eine Schulveranstaltung ist und dementsprechend auch Bestimmungen wie ein striktes Alkoholverbot bei Schulveranstaltungen auch für eine solche Fahrt gegenüber allen Teilnehmenden gilt
Wir haben überhaupt kein Verbot von Alkohol auf schulischen Veranstaltungen. Bei der Zeugnisübergabe wird Bier und Sekt ausgeschenkt.
In NRW aber scheinbar schon, daher frage ich mich eben was diese Regelung nützt. Es wurde ja hier bereits gesagt, dass es in der Praxis geduldet wird. Es müsste aber unterbunden werden. Die Frage wäre ob diese Norm vor Gericht überhaupt standhaft wäre oder ob deiner Lesart gefolgt wird, dass die gesamte Klassenfahrt eine schule Veranstaltung ist. Letzters kann ich mir nicht vorstellen.