Habe aufgrund meiner Zusatzaufgaben, die beförderungswürdig ( A12 auf A13) waren, gefragt, ob ich nun Entlastungsstunden bekomme...
Antwort: Nein! Das mit dem quasi Wegfall des Besoldungsabstands im Falle A12 auf 13 wäre im Verantwortungsbereich des Landes NRW. Die Schule gibt mir keine Entlastungsstunden, da ich ja immer noch als Lehrer im 1. Beförderungsamt gelte. Und da sind Entlastungsstunden zusätzlich ausgeschlossen.
Es lebe das Beamtentum. In keiner Firma wird so mit Mitarbeitern umgegangen, die Verantwortung und Mehrarbeit auf sich nehmen.
Natürlich kannst du Entlastungen im 1. Beförderungsamt bekommen. Nur nicht die Aufgabe, wegen der du befördert würdest.
Zum letzten Absatz: oh doch und noch viel schlimmer.