Beiträge von s3g4

    Persönlich möchte ich anmerken, dass ich die Fragen 4, 5, 6, 9, 11, 12, 13 für erstaunlich für ein Gespräch um einen Ausbildungsplatz erachte.
    Wie soll eine Kandidatin oder Kandidat vor der Ausbildung das fundiert beantworten? Die Ausbildung ist doch gerade dafür da, solche Dinge zu erlernen

    Sowas wird aber gefragt, war bei mir sehr ähnlich. Wenn man darauf mit gesundem Menschenverstand antwortet, passt das schon

    In meiner Heimat und Umgebung im Norden ist das nicht mal erdenklich.

    Ok

    Wieso besteht in BW so ein starker Bedarf nach Wirtschaftslehrern, dass man offensichtlich Stellen mit Seiteneinsteigern besetzen muss?

    Willst du darauf echt eine Antwort oder was soll das?

    Wäre man nach dem Abschluss des Vorbereitungsdienstes als Seiteneinsteiger in BW dann in ganz DE anerkannter Lehrer und könnte sich auf Stellen bewerben?

    Wenn du den Vorbereitungsdienst durchlaufen hast, kannst du theoretisch in ganz Deutschland arbeiten, wenn es Bedarf gibt. Wie das in BW konkret abläuft weiß ich allerdings nicht, da jedes Land sein eigenes Quer- und Seiteneinstiegssüppchen kochen bzw. sogar mehrere verschiedene Süppchen.

    Ich bin zwar nicht aus Hessen ( Schmidt oder s3g4 können das insofern vielleicht noch bestätigen, was ich schreibe aus meiner Erfahrung für BW), aber das würde mich nun doch eher erstaunen. Wenn das LandHessen dir ein verbindliches Einstellungsangebot gemacht hat, welches du annimmst, dann bist du ohne weiteres Brimborium schon eingestellt und wirst dann eben noch eingeladen zu einem bestimmten Termin für die Verbeamtung oder auch die Unterzeichnung des Vertrages samt Vereidigung.

    Ob du die Voraussetzungen für eine Verbeamtung erfüllst solltest du recht einfach selbst prüfen können, da diese sämtlich öffentlich bekannt sind für jedes BL. Erfüllst du diese, dann kannst verbeamtet werden, andernfalls wirst du eben im Angestelltenverhältnis beschäftigt.

    In beiden Fällen ist ebenfalls klar, in welche Besoldungsgruppe du qua Ausbildung und Lehramt fällst, so dass du online nachlesen kannst, welche Bezüge in A oder E du brutto erhalten wirst. Deine Nettobezüge kannst du dann über einen Bezügerechner online bezogen auf das Land Hessen unmittelbar mit deiner Steuerklasse, sowie ggf. weiteren relevanten Angaben im Hinblick auf Familienzuschläge oder auch Kirchensteuer ausrechnen lassen.

    Jupp passt soweit. 👍

    Ich gehe davon aus, dass an Schulen, die auch heutzutage noch entgegen der gültigen Rechtslage Raucherecken vorhalten auf dem Schulgelände, auch sonst im Zweifelsfall mal ein paar Augen zugedrückt werden, wenn es um das Bedürfnis nach Nikotin geht

    Naja was passiert denn, wenn viele Erwachsene dort zur Schule gehen? Der Platz vor der Schule wird mit kippen verdreckt. Ein offener Platz mit Aschenbechern ist da doch deutlich sinnvoller. Zu glauben es würde durch den Wegfall eines Raucherbereichs weniger geraucht ist illusorisch

    Man könnte es auch positiv formulieren: der Schulleiter geht durch das Durchwinken des Raucherbereichs auf die Bedürfnisse der Kollegen ein, auch wenn er damit eine rechtliche Grenze überschreitet. (Woraus man dann auch interpretieren könnte, dass er auch in anderen Situationen zum Wohle der Kollegen mal ein Auge zu viel zudrückt.

    Das auch. Es gibt in Hessen auch kein generelles Verbot (zumindest wüsste ich das nicht).

    Der Raucherbereich ist auch nicht nur für Lehrkräfte, sondern für alle

    Ich frage mich, ob diejenigen, die äußern, dass sie bei Bekleidung alles akzeptieren, ihre Genzen nur anders setzen.

    Gibt es etwas, dass auch ihnen zu weit ginge?

    Eine Bekleidung, an der sie der Person vermitteln würden, dass sie unpassend gekleidet ist?

    Sittenwidrige oder verfassungsfeinliche Bekleidung kann ich nicht dulden.

    Die Genehmigung wiederum kann an bestimmte Schranken gekoppelt sein (z.B. höchstens Umfang von x Stunden oder einem bestimmten Prozentsatz des Umfangs der Haupttätigkeit).

    Besonders dürfen dienstliche Interessen nicht kolidieren und halt im Durchschnitt die wöchentlich Arbeitszeit die 48h nicht überschreiten. Ist man in Teilzeit, dann reduziert sich die wöchentliche Arbeitszeit allerdings um den entsprechenden Prozentsatz, hier also Vorsicht!

    Natürlich dürfen das unterschiedliche sein. Ich habe 4 parallel genehmigte Nebentätigkeiten. Das war kein Problem bei der Genehmigung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in NRW anders ist.

    Aufpassen muss man allerdings bei Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst. Ich kann mir vorstellen, dass es auch in NRW eine Regelung zur Ablieferung gibt.

    Es ist ebenso falsch, zu Verallgemeinern, dass das Vermitteln von Konventionen bei Bekleidung dazu führe, dass man die Person abwerte, daraus folgere, dass sie schlecht arbeite, kognitiv beeinträchtigt wäre oder oder.

    Sicher kannst du darüber reden. Weißt du denn ob deine Konventionen überhaupt noch aktuell sind? Welche sind das denn?

    Außerdem habe ich nicht nur Zusagen von Gymnasien, sondern auch von einem BSZ (Berufliches Schulzentrum)

    Da würde ich ja hin gehen, aber ich bin da sicherlich Vorurteils behaftet ;). Ansonsten musst du das natürlich selbst entscheiden. Keiner weiß was dir wirklich wichtig ist und was vielleicht nicht so.

    Wenn du wenig Lust auf Eltern hast, bist du im beruflichen Bereich genau richtig aufgehoben.

Werbung