Beiträge von s3g4

    Sie mit der Aussage zum Arbeitsort im Arbeitsvertrag recht hat. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers bspw. bzgl. des Arbeitsortes wird durch den Arbeitsvertrag begrenzt.

    Der Arbeitsort ist aber auch in unbefristeten Verträgen in gleich Art vorhanden. Dann wäre der § aus dem TV-L ja immer wirkungslos. Das kann ich mir nicht vorstellen.

    So lange du damit zufrieden bist, ist doch alles in Ordnung. Viel Vergnügen in deiner neuen Rolle.

    In Sachsen heißt es aber zumindest "Lehramt für Berufsschulen" ;) .

    Wild 🤣

    Doch, vereinzelt schon. Der Ehemann einer ehemaligen Kollegin von mir hat eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten gemacht und einige Jahre in einer Stadtverwaltung gearbeitet, dann zunächst ein Bachelor-Studium in diesem Bereich absolviert, anschließend "Lehramt an Berufsbildenden Schulen" studiert und sein Referendariat an einer BBS gemacht. Nach dem Ref. hat er eine Vollzeittätigkeit am "Niedersächsischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung" aufgenommen. Dort unterrichtet er Verwaltungsfachangestellte, nimmt Prüfungen ab usw

    Also Freiberufler?

    Aerosole hingegen verbreiten sich über die zirkulierende Luft binnen größenordnungsmäßig 10 Minuten im gesamten Raum und reichern sich in der Raumluft umso mehr an, je länger der Aufenthalt der Person im Raum andauert . Wie weit die Verbreitung von Aerosolen unter realen Bedingungen (- wenn jemand redet, evtl. niest oder hustet, evtl. die Maske nicht perfekt passt oder nicht völlig korrekt getragen wird) verhindert wird, ist umstritten - s.o..

    Also was denn jetzt von beidem?

    Nicht wenn der Vertrag einen Einsatzort drauf hat, dann bedarf es einer Änderungskündigung, der man nicht zustimmen muss.

    🤣🤣🤣 Ok Berlin ist wieder komplett anders 👍 bei uns steht auch ein Einsatzort drauf und weiter? Abordnung sind trotzdem möglich. Oder gilt der TV-L bei euch nicht?

    Dass es trotzdem mit dem Land ist, ist/war mir klar, aber ich hätte (naive, keine Rechtlich abgesicherte Gedanken) gedacht, es würde vor Abordnung schützen

    Nicht grundsätzlich. Eine Planstelle wird sicher abgeordnet bevor eine befristete Lehrkraft abgeordnet wird. Daher habe ich es auch noch nie erlebt. Grundsätzlich ausgeschlossen ist das aber nicht.

    §4 TV-L

    Lehramt für Berufsschule

    Diese Lehramt gibt es überhaupt nirgends.

    Sollte es mit der Realschule nicht klappen, ist - je nach Fachrichtung - auch eine Tätigkeit in der Erwachsenenbildung für die Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer möglich. Ich war einige Jahre als Dozent für die Handwerkskammer tätig und habe dort zwei Kollegen kennengelernt, die auf eigenen Wunsch von der Berufsschule als Dozent an die HK beurlaubt wurden. Die HK führt spezielle Weiterbldungskurse und Meisterkurse durch. In der Ausbildung der Handwerksmeister sind besonders Betriebswirtschaft und Pädagogik/Mitarbeiterführung wichtige Bestandteile, da die Meister zur Führung eines eigenen Gewerbebetriebes ausgebildet werden.

    Die sind ja dann noch älter.

    Ich bin nebenbei Dozent bei unterschiedlichen Bildungsträgern. Das kann man nicht hauptberuflich machen.

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