Anderes Bundesland, andere Vorgaben, bzw. Vorgehensweisen. Für mich persönlich liest es komplett befremdlich, dass Studierende Aufsichten alleine führen sollen, aber das ist in manchen BL offenbar zulässig und dadurch auch völlig normal.
Ich kann ehrlich gesagt nur die Verwaltungsvorschrift VwV Außerunterrichtliche Veranstaltungen für BW finden. Dort wird zur Aufsicht überhaupt nichts geregelt. Wo wird das denn bei euch geregelt?
Für mich liest sich das völlig vernünftig. Wieso sollte nur die Lehrkraft Aufsicht führen können. Dazu muss man keine Lehrkraft sein, das ist eine ziemlich banale Aufgabe.