1) ...ob man mit 55 oder 56, 57, ...auf jeden Fall früher als mit 60 in Pension gehen darf, ohne kündigen zu müssen, bzw. bis zur Pension kein Gehalt zu bekommen, aber doch weiter versichert zu bleiben.
Soweit ich jetzt gelesen habe, kann man auf eigenen Antrag in den Ruhestand versetzt werden wenn man das 62. Lebensjahr vollendet hat. Dann halt entsprechend mit Abzügen. Vorher geht nur, wenn man Dienstunfähig wird.