In diesem Zusammenhang stellt sich für mich natürlich die Frage, in welche Erfahrungsstufe ich eingruppiert würde – das macht ja durchaus einen finanziellen Unterschied.
Da hier die Einstufung vom Schulträger vorgenommen wird, sollte die Eingruppierung ähnlich wie im Öffentlichendienst sein. Aber es kann auch einfach verhandelt werden. Der christliche (kirchlich?) Träger ist nicht an den TV-L gebunden und im Vertrag kann auch deutlich mehr als E13 vereinbart werden.