Dann hast du das Ziel bzw. den Sinn und Zweck der Schulform Gymnasium nicht verstanden. Aber vielleicht prallen hier auch Welten aufeinander, du scheinst an einer beruflichen Schule unterwegs zu sein. Da ist der Bezug zum Beruf ja schon viel eher gegeben.
Sicher habe ich eine andere Sicht auf die Welt. Es ist aber immer noch die gleiche Welt, die wir betrachten und am Ende müssen wir alle für unseren Lebensunterhalt sorgen. Das ist in der Grundschule noch ziemlich egal, sobald die Kinder aber um die 16 Jahre alt sind, rückt das ganze schon immer näher und kann/darf gar nicht mehr zurückgehalten werden, weil man mehr Zeit für irgendwelche Unterrichtsinhalte haben will. Es gibt in diesem Alter kein wichtigeres Thema.
Schauen wir mal, was die Gesetzgeber so zum Sinn und Zweck von Gymnasien sagen:
Zitat von Schulgesetz Berlin
Das Gymnasium vermittelt seinen Schülerinnen und Schülern eine vertiefte allgemeine Bildung und ermöglicht ihnen entsprechend ihren Leistungen und Neigungen eine Schwerpunktbildung, die sie befähigt, … an einer Hochschule oder in beruflichen Bildungsgängen fortzusetzen.
Zitat von Schulgesetz Sachsen
Das Gymnasium vermittelt Schülern … eine vertiefte allgemeine Bildung, die für ein Hochschulstudium vorausgesetzt wird; es schafft auch Voraussetzungen für eine berufliche Ausbildung außerhalb der Hochschule.
Bei euch wird der Stellenwert über den Runderlass KAoA geregelt. Damit sind auch die Gymnasien gemeint. Es ist ziemlich klar was der Normgeber zum Auftrag meint. Das Ziel ist es am Ende in eine Erwerbstätigkeit zu kommen, hier meistens nach einem Studium. In keiner Rechtsnorm wird der Bildungsauftrag der Gymnasien rein als Selbstzweck beschrieben.