Warum? Was ändert sich da, was nicht jetzt schon gilt oder nicht gilt?
Alle Corona Vorschriften enden nun.
Warum? Was ändert sich da, was nicht jetzt schon gilt oder nicht gilt?
Alle Corona Vorschriften enden nun.
Bleibst du erstmal die Tage, die erlaubt sind ohne Krankschreibung, zuhause, Ich kenne allerdings keinen Arzt bisher, der nicht krankschreibt.
Merkste selbst, dass hier dein Kampf gegen die Veränderung endet oder?
Und Variante 3: Du weißt, es ist jemand anders infiziert und testest dich positiv.
Variante 4: Du verspürst den Anflug einer Erkältung und testet dich positiv.Beides gerade erlebt, also die doch in meinem Umfeld deutlich häufiger als du bekommst nicht mit, dass du infiziert bist.
Wobei nach den Osterferien beide Tests keine Relevanz mehr haben.
Du hast „Ja“ etwas kompliziert ausgedrückt, aber es war verständlich.
Sie werden überholt, weil die Überholenden die Regeln missachten. Wie wär’s mit einer Petition, das geltende Recht durchzusetzen?
Oder was ist mit Tempo 30 innerorts?
Ich bin echt froh, dass du (hoffentlich) keinen politischen Einfluss hast.
Die Behandlungsmöglichkeit hat aber keinen Einfluss darauf, dass es als Körperverletzung strafbar. Der Tatbestand ist auch heute noch genauso strafbar.
Es gibt auch keine Urteile, die das BGH-Urteil in Zweifel ziehen. Solange es keine Gesetzesänderungen oder konkurrierende Urteile gibt, wird man sich an der Rechtsprechung orientieren.
Und weiter drauf rum reiten macht es im Falle Corona nicht relevanter. Eine Infektion mit AIDS lässt sich ganz anders verhindern, als eine mit Corona. Die grobe Fahrlässigkeit oder gar einen Vorsatz kann man da schnell feststellen. Bei Corona nicht. Ich verstehe deine verbohrtheit hier einfach nicht.
Erstmal müsste irgendwie nachgewiesen werden, dass die Infektion von einer bestimmten Person stammt. Hör bitte auf mit den komischen Konstrukten. Das hilft doch keinen weiter.
X=x(X,t) ist auch herrlich simpel und gleichzeitig komplex
Sooooorry, ich finde Mathe einfach nur langweilig, aber keine Sorge, ich hatte immer nur 1 oder 2 im Zeugnis in Mathe. Mir erschließt sich die Schönheit von Mathe einfach nicht. Klar ist es super, wenn man das Gehirn fordern kann, damit hat sich´s aber meiner Meinung nach auch.
Es doch wunderschön, wie mit ein paar Zeilen die Realität recht gut abgebildet werden kann:
Was sollen eigentlich diese unangenehmen Sticheleien hier? Ist ja wie im Lehrerzimmer an allg. bildenen Schulen.
Na, das ist doch eine Basis, auf der man zum Konsens kommen kann.
Klang bislang etwas trotziger.
Ich habe mich lediglich gegen die Unwahrheiten, die hier vorgebracht wurden ausgesprochen. Denn es kann doch gar nicht sein, dass man explizit Arbeiten gehen darf/soll mit Corona (ohne Symptome und Maßnahmen etc.) und dann später rechtlich dafür belangt werden kann.
Wäre ja noch schöner, wenn man mit jeglicher Infektionskrankheit automatisch mit einem Bein im Knast stehen würde.
Aber wie gesagt, als Angestellte bin ich ja auch nur in Erfahrungsstufe 3, obwohl ich inzwischen fast 15 Jahre im Schuldienst bin,
Erfahrungsstufen von Angestellten und Beamten sind auch nochmal was anderes. Viel Erfolg beim Übergang oder auch nicht 😁
Aber da steht doch, dass sie verpflichtet sind eine Maske zu tragen?
Ja so ist es. Wenn ich positiv bin muss ich zur Arbeit und muss eine Maske tragen, zumindest bis zum 03.04. danach entfallen alles gesonderten Regelungen für Corona endgültig. Wenn ich dann jemanden anstecke, weil ich nach den aktuellen Anweisungen handele, dann ist das grob fahrlässig?
Dein Vergleich mit dem BGH Urteil zu AIDS hinkt auch ganz gewaltig. Die Übertragungsart ist eine völlig andere.
Um das nochmal klar zu stellen. ICH würde positiv nicht in die Schule gehen und wir handhaben das in der Schule auch entsprechend. Mir geht es hier nur um diese merkwürdigen Aussagen von euch.
Es wäre vielleicht sinnvoller, wenn Du uns dann auch den Link auf die Anweisungen für die Lehrer schickst. Rechtlich ist durchaus etwas anderes ob ein Schüler oder eine Lehrkraft positiv ist.
Das sind Unterlagen, die nicht öffentlich zugänglich sind.
Ja, das ist üblich, wenn man Berufseinsteiger ist (und um die ging es doch angeblich nur) und da wüsste ich auch nicht, was die Verbände dort für Alarm schlagen sollten, weil das ja durchaus realistisch ist.
Bei Berufseinsteigern ja, aber wen jemand vorher 20 Jahre angestellt gewesen ist, trifft das ja nicht zu und diese 20 Jahren müssen in die entsprechende Erfahrungsstufe münden.
Daher bin ich immer noch verwirrt wegen der Bezahlung.
Ist ganz einfach, wie gesagt, wird in Berlin viele treffen, weil sie bisher mit Erfahrungsstufe 5 bezahlt werden.
Wenn sie jetzt noch ledig sind und beim Umstieg zur Verbeamtung eben evtl. nur ein Jahr oder ähnliches anerkannt bekommen, also Erfahrungsstufe 2 sind, dann sind sie damit klar schlechter dran als als Angestellter, zumindest solange sie nicht 100% arbeiten.
Und wieso sollte nur ein Jahr anerkannt werden? Ist das in Berlin üblich? Würde mich sehr wundern, aber sein kann es natürlich schon. Da müssten aber die Verbände und Gewerkschaften Alarm schlagen.
Wenn du wissentlich als infektiöse Person die Schule betrittst, verstößt du gegen das Infektionsschutzgesetz.
Nein das stimmt einfach nicht. Es gibt keine Isolationspflicht mehr, es sei denn deine Schule ist ein Krankenhaus oder Altersheim.
hier der Link z.B. vom HKM :https://kultusministerium.hessen.de/Schulsystem/Corona/FAQ-Corona
Schülerinnen und Schüler, bei denen aufgrund eines positiven Antigen-Selbsttests oder eines PCR-Tests eine SARS-CoV-2-Infektion nachgewiesen ist,
- müssen sich nicht mehr absondern;
- wird jedoch dringend empfohlen, sich für einen Zeitraum von fünf Tagen zu Hause abzusondern. Diese Empfehlung gilt auch nach Ablauf der fünf Tage weiter, bis mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht, maximal jedoch für zehn Tage. Schülerinnen und Schüler sind in diesem Zeitraum von der Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht befreit und nehmen am Distanzunterricht teil, solange keine Krankmeldung vorliegt;
- sind in allen Jahrgangsstufen, wenn sie trotzdem am schulischen Präsenzbetrieb teilnehmen, für die Dauer von fünf Tagen nach der Positivtestung dazu verpflichtet, eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske in der Schule zu tragen; (weiterführende Informationen finden Sie im Wegweiser auf S. 6 und im Hygieneplan auf S. 7 f.);
- ist die Teilnahme an musik- und sportpraktischen Übungen mit Maske freigestellt, dies gilt auch für entsprechende praktische Übungen im Fach Darstellendes Spiel; (weiterführende Informationen finden Sie im Wegweiser auf S. 6 und im Hygieneplan auf S. 7 f.);
- dürfen die Maske bei der Nahrungsaufnahme abnehmen, wobei auf die Einhaltung des Mindestabstands zu achten ist.
Gleiches wurde SSA für die Lehrkräfte beschrieben. Alles nur Empfehlungen. Nur weil du es ständig wiederholst, wird es nicht wahr. Wir sind hier nicht im Bundestag.
Ich vermute immer mehr, dass du als Quereinsteiger in den Beruf gekommen bist und von Schulrecht nur wenig bis gar keine Ahnung hast - oder in den Seminarveranstaltungen dazu geschlafen hast.
Ja da hast du recht ich bin Quereinsteiger, das ist auch kein Geheimnis. Ich bin zwar juristischer Laie, aber bisher kam ich ganz gut zurecht im Schulrecht. Vielen Dank ![]()
Kann ich mir so nicht vorstellen, weil ja auch da das von Familie usw. abhängt.
Ich kann mir auch keine Konstellation vorstellen in der ein Angestellter mehr netto hat. Kannst du das Beispiel Mal zeigen?
Gerichte haben das bereits definiert. Zum Nachdenken:
"Zitat: Trotz entsprechender Abmahnung, wobei hier eine Abmahnung vor dem Ausspruch einer Kündigung sogar entbehrlich gewesen sei, habe der Lehrer keine Einsicht dahingehend gezeigt, dass Arbeitsschutzvorschriften unabhängig von seinen persönlichen Ansichten einzuhalten sind, sondern sich durchgehend auf seine Meinungsfreiheit berufen. Im Falle seiner Rückkehr an den Arbeitsplatz sei zu befürchten, dass er weiterhin offenkundige Tatsachen als diskutierbare Meinungsäußerungen bewerten, die Schüler und Schülerinnen verunsichern und die rechtlich zwingend vorgegebenen Infektions- und Arbeitsschutzmaßnahmen in Zweifel ziehen sowie deren Durchsetzung gefährden werde."
Das ist unabhängig von Corona - denn Corona ist nicht die erste ansteckende Krankheit
Aha und was hat das nun mit der Diskussion zu tun? Hier hat keiner was von Verstößen gegen entsprechende Regelungen gesagt. Es geht um die Tatsache, dass jeder positiv zur Arbeit gehen kann ohne rechtliche Folgen. Es gibt keine Krankschreibung mehr für positive Personen ohne Symptome. Wenn so jemand andere ansteckt, dann ist das rechtlich irrelevant.
Wann fängt ein grob fahrlässiges Verhalten an?
Genau hier liegt das Problem. Grobe Fahrlässigkeit kann man hier nur in sehr sehr wenigen Fällen überhaupt nachweisen. Deswegen ist es defakto rechtlich irrelevant, dass es ein Straftatbestand sein kann. Sonst müsste jeder, sich jeden Tag auch x verschiedene Krankheiten testen.
Beides werden Gerichte sicherlich irgendwann genauer definieren.
Nein das werden wahrscheinlich nicht. Corona ist nicht die erste ansteckende Krankheit.
Es geht im Kollegium auch nicht um Anzug.
Zum Hemd und Hose (chino/Jeans) soll die SL Sakko tragen
Kauft das Kollegium das Sakko auch? Also die SL kann ja auch nicht wissen welches Sakko genehm ist.
Vielleicht findet sich auch jemand, der der SL morgens was passendes raus legt 🤔
Corona ist eine Filterblase? Uuups. Und sowas in einem Forum, in dem man sich unter Gebildeten wähnt
Vielleicht liest du nochmal was ich schrieb, bevor du einfach irgendwas schreibst.
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