Beiträge von s3g4

    Die Behandlungsmöglichkeit hat aber keinen Einfluss darauf, dass es als Körperverletzung strafbar. Der Tatbestand ist auch heute noch genauso strafbar.

    Es gibt auch keine Urteile, die das BGH-Urteil in Zweifel ziehen. Solange es keine Gesetzesänderungen oder konkurrierende Urteile gibt, wird man sich an der Rechtsprechung orientieren.

    Und weiter drauf rum reiten macht es im Falle Corona nicht relevanter. Eine Infektion mit AIDS lässt sich ganz anders verhindern, als eine mit Corona. Die grobe Fahrlässigkeit oder gar einen Vorsatz kann man da schnell feststellen. Bei Corona nicht. Ich verstehe deine verbohrtheit hier einfach nicht.

    Erstmal müsste irgendwie nachgewiesen werden, dass die Infektion von einer bestimmten Person stammt. Hör bitte auf mit den komischen Konstrukten. Das hilft doch keinen weiter.

    Na, das ist doch eine Basis, auf der man zum Konsens kommen kann.
    Klang bislang etwas trotziger.

    Ich habe mich lediglich gegen die Unwahrheiten, die hier vorgebracht wurden ausgesprochen. Denn es kann doch gar nicht sein, dass man explizit Arbeiten gehen darf/soll mit Corona (ohne Symptome und Maßnahmen etc.) und dann später rechtlich dafür belangt werden kann.

    Wäre ja noch schöner, wenn man mit jeglicher Infektionskrankheit automatisch mit einem Bein im Knast stehen würde.

    Aber da steht doch, dass sie verpflichtet sind eine Maske zu tragen?

    Ja so ist es. Wenn ich positiv bin muss ich zur Arbeit und muss eine Maske tragen, zumindest bis zum 03.04. danach entfallen alles gesonderten Regelungen für Corona endgültig. Wenn ich dann jemanden anstecke, weil ich nach den aktuellen Anweisungen handele, dann ist das grob fahrlässig?

    Dein Vergleich mit dem BGH Urteil zu AIDS hinkt auch ganz gewaltig. Die Übertragungsart ist eine völlig andere.

    Um das nochmal klar zu stellen. ICH würde positiv nicht in die Schule gehen und wir handhaben das in der Schule auch entsprechend. Mir geht es hier nur um diese merkwürdigen Aussagen von euch.

    Ja, das ist üblich, wenn man Berufseinsteiger ist (und um die ging es doch angeblich nur) und da wüsste ich auch nicht, was die Verbände dort für Alarm schlagen sollten, weil das ja durchaus realistisch ist.

    Bei Berufseinsteigern ja, aber wen jemand vorher 20 Jahre angestellt gewesen ist, trifft das ja nicht zu und diese 20 Jahren müssen in die entsprechende Erfahrungsstufe münden.

    Daher bin ich immer noch verwirrt wegen der Bezahlung.

    Ist ganz einfach, wie gesagt, wird in Berlin viele treffen, weil sie bisher mit Erfahrungsstufe 5 bezahlt werden.
    Wenn sie jetzt noch ledig sind und beim Umstieg zur Verbeamtung eben evtl. nur ein Jahr oder ähnliches anerkannt bekommen, also Erfahrungsstufe 2 sind, dann sind sie damit klar schlechter dran als als Angestellter, zumindest solange sie nicht 100% arbeiten.

    Und wieso sollte nur ein Jahr anerkannt werden? Ist das in Berlin üblich? Würde mich sehr wundern, aber sein kann es natürlich schon. Da müssten aber die Verbände und Gewerkschaften Alarm schlagen.

    Wenn du wissentlich als infektiöse Person die Schule betrittst, verstößt du gegen das Infektionsschutzgesetz.

    Nein das stimmt einfach nicht. Es gibt keine Isolationspflicht mehr, es sei denn deine Schule ist ein Krankenhaus oder Altersheim.

    hier der Link z.B. vom HKM :https://kultusministerium.hessen.de/Schulsystem/Corona/FAQ-Corona

    Schülerinnen und Schüler, bei denen aufgrund eines positiven Antigen-Selbsttests oder eines PCR-Tests eine SARS-CoV-2-Infektion nachgewiesen ist,

    • müssen sich nicht mehr absondern;
    • wird jedoch dringend empfohlen, sich für einen Zeitraum von fünf Tagen zu Hause abzusondern. Diese Empfehlung gilt auch nach Ablauf der fünf Tage weiter, bis mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht, maximal jedoch für zehn Tage. Schülerinnen und Schüler sind in diesem Zeitraum von der Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht befreit und nehmen am Distanzunterricht teil, solange keine Krankmeldung vorliegt;
    • sind in allen Jahrgangsstufen, wenn sie trotzdem am schulischen Präsenzbetrieb teilnehmen, für die Dauer von fünf Tagen nach der Positivtestung dazu verpflichtet, eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske in der Schule zu tragen; (weiterführende Informationen finden Sie im Wegweiser auf S. 6 und im Hygieneplan auf S. 7 f.);
    • ist die Teilnahme an musik- und sportpraktischen Übungen mit Maske freigestellt, dies gilt auch für entsprechende praktische Übungen im Fach Darstellendes Spiel; (weiterführende Informationen finden Sie im Wegweiser auf S. 6 und im Hygieneplan auf S. 7 f.);
    • dürfen die Maske bei der Nahrungsaufnahme abnehmen, wobei auf die Einhaltung des Mindestabstands zu achten ist.

    Gleiches wurde SSA für die Lehrkräfte beschrieben. Alles nur Empfehlungen. Nur weil du es ständig wiederholst, wird es nicht wahr. Wir sind hier nicht im Bundestag.

    Ich vermute immer mehr, dass du als Quereinsteiger in den Beruf gekommen bist und von Schulrecht nur wenig bis gar keine Ahnung hast - oder in den Seminarveranstaltungen dazu geschlafen hast.

    Ja da hast du recht ich bin Quereinsteiger, das ist auch kein Geheimnis. Ich bin zwar juristischer Laie, aber bisher kam ich ganz gut zurecht im Schulrecht. Vielen Dank :)

    Gerichte haben das bereits definiert. Zum Nachdenken:

    "Zitat: Trotz entsprechender Abmahnung, wobei hier eine Abmahnung vor dem Ausspruch einer Kündigung sogar entbehrlich gewesen sei, habe der Lehrer keine Einsicht dahingehend gezeigt, dass Arbeitsschutzvorschriften unabhängig von seinen persönlichen Ansichten einzuhalten sind, sondern sich durchgehend auf seine Meinungsfreiheit berufen. Im Falle seiner Rückkehr an den Arbeitsplatz sei zu befürchten, dass er weiterhin offenkundige Tatsachen als diskutierbare Meinungsäußerungen bewerten, die Schüler und Schülerinnen verunsichern und die rechtlich zwingend vorgegebenen Infektions- und Arbeitsschutzmaßnahmen in Zweifel ziehen sowie deren Durchsetzung gefährden werde."

    Das ist unabhängig von Corona - denn Corona ist nicht die erste ansteckende Krankheit ;)


    https://www.haufe.de/oeffentlicher-…144_556682.html

    Aha und was hat das nun mit der Diskussion zu tun? Hier hat keiner was von Verstößen gegen entsprechende Regelungen gesagt. Es geht um die Tatsache, dass jeder positiv zur Arbeit gehen kann ohne rechtliche Folgen. Es gibt keine Krankschreibung mehr für positive Personen ohne Symptome. Wenn so jemand andere ansteckt, dann ist das rechtlich irrelevant.

    Wann fängt ein grob fahrlässiges Verhalten an?

    Genau hier liegt das Problem. Grobe Fahrlässigkeit kann man hier nur in sehr sehr wenigen Fällen überhaupt nachweisen. Deswegen ist es defakto rechtlich irrelevant, dass es ein Straftatbestand sein kann. Sonst müsste jeder, sich jeden Tag auch x verschiedene Krankheiten testen.

    Beides werden Gerichte sicherlich irgendwann genauer definieren.

    Nein das werden wahrscheinlich nicht. Corona ist nicht die erste ansteckende Krankheit.

    Es geht im Kollegium auch nicht um Anzug.

    Zum Hemd und Hose (chino/Jeans) soll die SL Sakko tragen

    Kauft das Kollegium das Sakko auch? Also die SL kann ja auch nicht wissen welches Sakko genehm ist.

    Vielleicht findet sich auch jemand, der der SL morgens was passendes raus legt 🤔

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