Beiträge von s3g4
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Ich halte den Einsatz für ausgeschlossen, die Forderung danach im Moment auch und eigentlich auch langfristig.
Aber das ist einfach nur meine persönliche Einschätzung, wenig fundiert (ich lese halt Zeitung), ich kann sie jetzt auch nicht begründen, meine Einschätzung.
Ich halte es auch nicht für besonders wahrscheinlich und hoffe du behältst recht.
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Ich halte die für ausgeschlossen, doch.
Ausschließen kann man es etwas, was möglich ist. Die Wahrscheinlichkeit ist nur nicht besonders hoch.
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Vielleicht sollte man es einfach nicht wörtlich nehmen ...
Was soll man denn sonst mit Politikeraussagen machen? Deren Job ist es doch zu reden.
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Danke, ja, so geht es mir auch.
Also doch Foto.
Mach wie du meinst.
ich würde auch eins dabei machen, aber das ist eigentlich nicht mehr Zeitgemäß. Der Bildungsbehördenappart ist aber auch nicht mehr zeitgemäß, also passt das doch gut. -
Ich sehe hier sich niemand über die Einschränkungen aufregen, nur über gewünschte weitere Einschränkungen. Ich finde es gut, dass wir keine allg. Maskenpflicht mehr haben und die Impfpflicht wäre völlig lächerlich gewesen (im nachhinein).
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Willst du ihr unterstellen, dass Frau Baerbock hier (beinahe) versehentlich eine Kriegserklärung ausgesprochen hätte, was sie ja explizit (wie du selbst schreibst) nicht getan hat?
Oder willst du einfach nur deinem Politiker / Ampel-Koalition-Frust Ausdruck verleihen und unterstellst ihr deshalb Fehler, die sie nicht begangen hat?
Die Formulierung, dass wir im Krieg mit Russland sind ist keine Unterstellung. Das hat sie so gesagt und das stimmt einfach nicht. Weder Deutschland noch die EU oder Nato sind im Krieg mit Russland. Das geht einfach nicht sowas.
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Klar darf man ablehnen was man möchte. Aber Menschen die von Mainstreammedien reden lehnen oft pauschal alles ab.
Pauschalisierungen helfen, wie so oft, hier nicht weiter. Das ist einfach nur eine Unterstellung
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Findet ihr das begrüßenswert oder lehnt ihr solche Maßnahmen ab? Ich bin noch unentschlossen, wie ich das bewerten soll
Das einfach nur eine einfälltige und extrem faule Lösung für das Problem. Da hat sich einer kurz auf der Toilette vor der Besprechung was richtig gutes ausgedacht.
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Ich belasse es jetzt dabei. Ihr wollt in der merkwürdigen Scheinwelt verharren und selbstgefällig andere verurteilen.
Ich bin froh dass die Gesellschaft aus diesem Zustand herausgekommen ist, vielleicht schafft ihr es ja irgendwann auch. Oder auch nicht ist eure Entscheidung. Bitte lasst andere einfach in Frieden, vielleicht ist es ja auch nur hier so schlimm und im echten Leben seid ihr gar nicht so. Ich würde es mir für euer Kollegium und die Schülerschaft sehr wünschen.
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Rein rechtlich muss man dir keinen Vorsatz nachweisen. Da reicht schon Fahrlässigkeit. Wann diese vorliegt, ist natürlich eine andere Sache ...
FAHRLÄSSIGE KÖRPERVERLETZUNG, § 229 STGB
Eine Strafbarkeit ist eventuell auch möglich, wenn man selbst noch gar nicht sicher weiß, dass man sich mit dem Corona-Virus infiziert hat. In einem solchen Fall ist eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung gemäß § 229 StGB denkbar. Für eine solche fahrlässige Körperverletzung ist es wie bei der vorsätzlichen Körperverletzung erforderlich, dass eine „körperliche Misshandlung“ oder „Gesundheitsschädigung“ gegeben ist. Allerdings muss diese im Falle der fahrlässigen Körperverletzung nicht vorsätzlich hervorgerufen werden, sondern vielmehr fahrlässig. Fahrlässiges Handeln setzt voraus, dass Sorgfaltsstandards, wie z.B. bestimmte Verhaltensregeln missachtet werden, die ein Durchschnittsbürger in der gleichen Situation befolgt hätte. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn man aufgrund von engem Kontakt zu einer anderen infizierten Person von einer eigenen Ansteckung ausgehen müsste, jedoch trotzdem Kontakt mit anderen Personen hat, die sich in Folge dessen anstecken.
Wer eine solche fahrlässige Körperverletzung begeht, wird gemäß § 229 StGB mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.
Quelle: https://www.bg-anwalt.de/infothek/straf…eit_corona.html
Aber man darf ausdrücklich coronapositiv zur Arbeit gehen. Diese Erlaubnis entbindet mich direkt davon. Es wird keine Gericht geben vor dem sowas bestand hat.
Letztes Jahr wäre das sicher noch anders gewesen. In der Quelle kann ich aber kein Datum sehen.
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Sagst du, hat ja niemand außer dir geschrieben oder willst du immer noch behaupten, dass Corona nur eine Erkältung wäre (muss man ja aus deinem komischen Rückschluss dann eigentlich so ablesen!)
Ich rede allgemein von Infektionskrankheiten und dazu zählen auch Erkältungen. Was du dann noch hinzudichtest, ist nicht mein Problem.
Und doch, den Vorsatz nachzuweisen geht mit einem positiven Corona-Test ganz einfach, denn der reicht für den Vorsatz!
Nein wie denn? Wo ist denn mein Test? Wenn ich einen gemacht habe und er ist positiv, dann bleibe ich ZUHAUSE. Wenn ich einen gemacht habe und er ist negativ, dann gehe ich dahin wo ich will. Ich kann aber trotzdem positiv sein oder irgendein andere Krankheit haben, wenn ich jemanden anstecke ist das keine Körperverletzung.
Sobald du dein Haus verlässt begibst du dich in die Gefahr von anderen mit irgendetwas angesteckt zu werden. Wäre ja noch schöner, wenn man dafür rechtlich belangt werden könnte.
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Warte mal. Die 70% Beihilfe gelten doch für dich erst im Ruhestand oder? du bist kinderlos, also bekommst du 50% Beihilfe bis zum Ruhestand. Wieso solltest du jetzt deine PKV ändern können? Die geht erst im Ruhestand auf 30% runter.
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Nein, rein rechtlich ist es bei einer Infektionskrankheit, wo du wissentlich andere gefährdest (indem du z.B. positiv ohne Maske unterwegs bist) eben nicht mehr fahrlässig, sondern eine vorsätzliche Körperverletzung, also schlimmer!
Aber das war das wieder mit dem halb lesen!
Nö ich habe es vollständig gelesen. Du hast scheinbar meine Antwort nur teilweise gelesen oder dir was rausgepickt. Wobei an meiner Aussage nix falsches finde.
Und rein rechtlich gibt es überhaupt keine Konsequenzen bei Infektionskrankheiten. Da muss dir erstmal jemand einen Vorsatz nachweisen, das wird in 99% der Fälle nix.
Keine Maske mit Erkältung = vorsätzliche Körperverletzung... also jetzt wirst du echt albern.
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Könntest du mit dem Kompromiss 'Lehrkräfteforum' leben?
Ob Stefan den Titel je ändern wird, sei mal dahingestellt. Der ist ja quasi eine Marke!
wobei Umlaute in URLs auch nicht besonders schön sind.
einfach nur lehrkraft ist griffiger.
lehrkraft.eu ist noch frei. (komischerweise wird mir auch kehrkraft.com angeboten :D)
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Ich glaube nicht, dass das Funktionieren von Technik davon abhängt, das Mathematiklehrerinnen mathematischen Unsinn verzapfen.
Eine Begründung, warum wir im Forum mehr Mathematik-Lehrerinnen bräuchten fehlt indes immer noch.
Division durch 0 ist die Grundlage der Infinitesmalrechnung. Die ist sehr wichtig für die Technik.
Wurzel von -1 braucht man beim Komplexenzahlen, die sind in der Elektrotechnik recht praktisch hab ich gehört.
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Habt ihr im Falle 50 PKV/50 Beihilfe euren Versicherer aufgrund der 20 % mehr Beihilfe im Ruhestand gebeten, euren Vertrag anzupassen oder lasst ihr eure Tarife einfach weiterlaufen, um mehr Altersrückstellungen zu bilden für eine höhere Entlastung im Alter?
Das würde ich auf keinen Fall machen, das rechnet sich überhaupt nicht.
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Klar nur "für sich persönlich". "Erwarten" dann aber doch die Maske bei anderen. Das nennt sich moralisierender Zeigefinger. Denen zeige ich dann einen benachbarten Finger.
Nämlich den Daumen
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