Beiträge von s3g4

    Kleine Ergänzung noch, weil das vielen nicht bewusst ist: III/V ändert nicht an der gemeinsamen Jahressteuerlast, beeinflusst nur, wer welchen Anteil an der Jahressteuerlast vorauszahlen muss.

    In der Summe nicht, aber durch Inflation wird die Kaufkraft gemindert. Aktuell sehr spürbar, aber normalerweise soll es ja "nur" 2% sein. Je weniger man also vorauszahlt, desto besser.

    Damit ist der Thread wohl geschlossen :D

    Hallo an euch ;)

    weiß jemand, ohne dies in den Gesetzestexten nachzulesen, wie lange der Zwischenraum zwischen zwei Unterrichtseinheiten sein muss - im Hinblick auf "Erholungsphase"?

    Sprich, wenn der Abendunterricht bis 20:15 Uhr geht und am nächsten Tag zur 1. Stunde, um 7:45 Uhr, wieder unterrichtet wird; ist dies konform...

    Vielen Dank für Infos...

    Für die Lehrkraft gilt auch das Arbeitszeitgesetz und hier müssen immer 11 Stunden zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn liegen. Bei SuS gilt das meine ich aber nicht.

    Da solltest du mal ein bisschen recherchieren, denn das sind völlige Fehlinformationen, die du da verbreitest. Denn auch bei deinem Beispiel geht es eben nur weil dein Einkommen so hoch ist!

    Tatsache. Ich hatte diese Konstellation noch nie, aber die Familienversicherung war für mich immer klar uneingeschränkt für Kinder möglich. Scheinbar nicht:

    https://www.tk.de/techniker/leis…tte-pkv-2005692

    Diese Grenze überschreitet man mit A13 ja relativ schnell.

    Ich finde den Aufwand von Rechnungen bezahlen, Beihilfe- und PKV-Einreichungen, Widersprüchen, Telefonaten etc. recht hoch. Der Aufwand steigt mit jedem Kind, was mitversichert ist. Das sollte man ruhig auch mit in seine Gedanken einbeziehen.

    Ja, das ist mega neverig. Mit der GKV ist das alles viel einfacher.

    Hier in NDS heißen die Endgeräte, die wir vom Schulträger bekommen haben, offziell "Leihgeräte für Lehrkräfte" und wir mussten alle einen Leihvertrag (zwischen der Schule und jeder einzelnen Lehrkraft) unterschreiben. Ist das in Hessen anders?

    ja ich habe bei erhalt was unterschrieben. Kann mich aber an den Begriff Leihgerät nicht erinnern. ist ja aber auch egal, das gerät gehört ja immer noch der Schule und mir. Auch wenn ich es selbst administriere :)

    s3g4 Das heißt, die Schule stellt dir ein Gerät für 3.600 Euro? Das sit eher ungewöhnlich. Und das nur, weil du es für den Unterricht brauchst?

    Ja, ähnliche Geräte haben einige KuK bekommen. Die anderen ein Gerät um 800-1000€.

    Wie meinst du, "nur weil ich es für den Unterricht brauche"? Mir würde keine bessere Begründung für diese Anschaffung einfallen.

    Äh, nein.
    1. Wir haben einige A14er, die ihre Kinder noch beim Partner in der Familienversicherung mitlaufen haben. Diese "Einkommensgrenze" ist nach Abzug aller abzugsfähigen gar nicht so niedrig.

    2. Wenn der gesetzlich versicherte Partner richtig gut verdient, dann kann man auch mit A15/A16 der weniger verdienende sein so dass die Kinder kostenlos familienversichert sein können.

    Das kommt auch immer auf das Bundesland an. In Hessen werden Kinder automisch immer in der GKV Familienversichert, wenn ein Elternteil in der GKV ist. Völlig egal ob diese pflicht- oder freiwillig versichert sind (das gilt ja beides bei Angestellten).

    Wahnsinn welches falschen Vorstellungen sich bei einigen festgesetzt haben.

    zu 1. ) Geht es hier nicht um den Brutto-Arbeitslohn? Bzw. Welche Punkte werden dabei denn abgezogen?

    Das Einkommen ist völlig nebensächlich. Wenn ich als Angestellter 20k€ brutto im Monat verdiene und mein Partner A13 ist, dann kann ich selbst natürlich in der GKV sein und jedes meiner Kinder kann bei mir Beitragsfrei in die Familienversicherung.

    Das hatte ich auch schon vermutet. Vorhin habe ich mir mal die Geräte in der Preisklasse oberhalb von 2.500 Euro angesehen - die sind für Büroarbeiten viel zu leistungsstark - ein I7 der 11. Generation, eine 1TB+ SSD, 32 GB Ram, RTX 3050 Ti mit 4 bis 8 GB DDR Ram. Sieht mir auch eher nach Spielen aus.

    Die CPU und GPU ist vielleicht etwas schwach, aber der Rest passt super für jemanden, der aufwendigere Anwendungen nutzen will/muss. Zum Beispiel Photoshop, CAx-Anwendungen oder Videoschnitt.

    Das, was du vom Schulträger als Leihgerät erhalten hast?! Oder was verstehst du unter einem "Dienst-Notebook"?

    Das Gerät, welches ich von unserem IT-Administrator bestellt bekommen habe. Kann man Leihgerät nennen, weil gehört ja nicht mir persönlich, aber es ist das Endgerät welches ich verwende für den Unterricht und andere schulische Zwecke.

    Wenn du denkst, das Finanzamt nimmt dir ab, dass du ein Notebook und ein NAS in diesem extremen Kostenbereich für die ausschließlich berufliche Nutzung brauchst, dann kannst du das gerne probieren. Geräte dieser Preisklasse müssen im Übrigen über mehrere Jahre abgeschrieben werden und können nicht einmalig angesetzt werden.

    Extreme kosten? Mein DienstNotebook hat auch 3600€ gekostet.

    Außerdem darf man ab dem Steuerjahr 2021, solche Gerät direkt voll absetzen, egal in welcher Höhe.

    Ich verstehe mich auf gar keine Fall als Dienstleister! Ich bekomme nämlich kein Geld von meinen Schülerinnen und Schülern und muss auch nicht auf rechtliche fragwürdige Anweisungen, Wünsche oder Forderungen reagieren. Ich habe Verordnungen und Erlasse und Gesetze, die mein Dienstherr erlässt und wonach ich mich zu richten habe.

    Naja mittelbar wirst du schon von Schülern und Eltern bezahlt. Auf rechtlich fragwürdige Anweisungen, Wünsche und Forderungen muss auch keiner eingehen, der direkt vom Kunden bezahlt wird.

    Bei uns gibt es KuK die gerne eine Liste hätten, wer altersbedingt als Nächstes ein Anrecht auf A14 hätte. Für die scheint Kompetenz etc. überhaupt keine Rolle zu spielen... Hauptsache sie sind irgendwann A14.

    So eine Liste kann es doch gar nicht geben. Also warten die hoffentlich vergeblich drauf.

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