Eine Frage hätte ich noch an Dich: wann bist du an deinen AG herangetreten? Ich überlege das jetzt schon zu machen obwohl Ich noch nichts schriftlich und verbindlich habe.
Erst nachdem ich eine schriftliche Zusage hatte.
Was ich auch nicht verstehe: habe von einem Bekannten gehört der sich in einem anderen Landkreis beworben hat, das er nach 2 Wochen nach dem VG schon Absagen bekommen hatte. Kann es in dem fall sein, dass man sich auf die mündliche zusage der personen verlassene hat? Nach 2 Wochen kann ja niemand schon einen Arbeitsvertrag unterschrieben haben
hmm da kann ich nichts zu sagen.