Beiträge von s3g4

    Wir machen das auch und sind groß genug, dass wir unsere Vertretungskräfte zwischen den Vertretungsverträgen hin und herschieben können, sodass sie durchgehend beschäftigt bleiben.

    Mir gefällt dieser Zustand aber nicht. Als Personalrat würde ich da auf Planstellen hinwirken.

    Das Problem ist eher, dass man erst nach dem Mutterschutz Vertretung ausschreiben darf. Somit hat man womöglich mehrere Monate einen Ausfall ohne Ersatz. Das ist aber ein systemisches Problem und nicht die Schuld der Schwangeren.

    Ist das bei euch so? Wir könnten bei absehbarem längeren Ausfall sofort ausschreiben. Die Vertretung wäre dann eben bis Ende der Krankheit bzw. Anfang Mutterschutz. Danach ein weitere Vertrag. Machen wir aber nicht, weil sich eh niemand findet.

    aber die SuS sind dann sichtbar nicht auf dem Schulgelände, wenn sie es sollten.
    Es geht nicht um einen Übergriff auf den Kollegen, sondern um die Sicherheit der der Organisation Schule anvertrauten Schüler*innen.
    Aber ich höre auf, so oder so werde ich zu diesem Punkt nicht meine Meinung ändern.

    Wenn das abgesprochen ist passt das doch. Verstehe die Aufregung überhaupt nicht. Es muss doch nicht jede Lehrkraft über irgendwelche Besonderheiten informiert werden. Das interessiert mich auch gar nicht.

    Es wurde nachgefragt beim Schüler. Wenn man es nicht glaubt, dann fragt man die Lehrkraft. Wenn man dann immernoch, aus welchem Grund auch immer, ein Problem damit hat, geht man zum Bildungsgans- oder Stufenbeauftragten (wie auch immer das hier heißen mag). Danach reicht es aber auch mit der Eskalation.

    Also es müssen für das Ranglistenverfahren folgende Unterlagen eingereicht werden:

    Zitat

    Folgende Dokumente sind im Zuge der Bewerbung hochzuladen:

    • tabellarischer Lebenslauf
    • Zeugnis über die Erste Staatsprüfung beziehungsweise das Masterzeugnis
    • im Falle eines Masterabschlusses bitte zusätzlich das zugrundeliegende Bachelor/Fachhochschulzeugnis (bei außerhessischen Abschlüssen zusätzlich Nachweise über Studien- und Prüfungsleistungen)
    • bei sogenannten Quereinsteigern der Bescheid über die Gleichstellung der Diplom- oder sonstigen Prüfung durch die Hessische Lehrkräfteakademie sowie das zugrundeliegende Diplom- oder sonstige Zeugnis
    • Zeugnis über die Zweite Staatsprüfung oder vorläufige Bescheinigung über das Bestehen der Zweiten Staatsprüfung mit Angabe der Einzelnoten und der Gesamtnote mit einer Dezimalstelle. Bei Vorlage einer vorläufigen Bescheinigung ist zusätzlich das Zeugnis der Zweiten Staatsprüfung unmittelbar nach Erhalt hochzuladen.
    • gegebenenfalls Zeugnisse über Erweiterungs- und Zusatzprüfungen (bei außerhessischen Abschlüssen zusätzlich Nachweise über Studien- und Prüfungsleistungen)
    • bei Lehrbefähigung in den Fächern Evangelische Religion, Katholische Religion oder Islamischer Religionsunterricht die jeweilige religionsgemeinschaftliche Lehrerlaubnis (ersatzweise auch eine vorläufige oder befristete Lehrerlaubnis/Zustimmung, etc.)
    • bei Bewerberinnen und Bewerbern, die bereits in einem anderen Bundesland verbeamtet sind: Freigabeerklärung des bisherigen Dienstherrn, die die Teilnahme an den Bewerbungsverfahren anderer Bundesländer gestattet.
    • Nachweise zur möglichen Anrechnung von Bonuspunkten (siehe Punkt 6)
    • gegebenenfalls Nachweis über Behinderung (siehe Punkt 7)

    Hier ist die Quelle dazu: https://stellensuche.hessen.de/unreg/index.ht…00&process=1009

    Beim Ranglistenverfahren für das Land Hessen, auf das ich mich bewerben möchte, muss ich eine Bewährungsfeststellung der Schulleitung einreichen. Das ist mir aber denkbar unangenehm, da ich gerade einen unbefristeten Vertrag unterschrieben habe und es schon viel böses Blut mit Kollegen gab, die wechseln wollten.

    Diese kurze Bewährungsfeststellung kann nur für die sog. Bonuspunkte eingereicht werden. Dafür musst du mindestens zwei Schulhalbjahre tätig gewesen sein. Das trifft bei dir doch noch gar nicht zu. Also bringt dir das aktuell gar nichts. Die SL könnte auch direkt nach der Einstellung gar nichts dazu sagen.

    Zitat

    Bei einer Unterrichtstätigkeit an den öffentlichen Schulen vergleichbaren Einrichtungen beträgt der Bonus in mindestens zwei Schulhalbjahren 1,5 bis zu einem maximalen Bonus von 7,5. Auch mehrere Unterrichtseinsätze (z. B. Lehraufträge) über kürzere Zeiträume können zusammengenommen diese Bedingungen erfüllen. Erfolgreiche Unterrichtstätigkeiten sind nachzuweisen und durch eine kurze Bewährungsfeststellung der Schulleitung zu bestätigen (siehe Anlage „Unterrichtstätigkeit“ in der Stellenausschreibung).

    Was sind denn deine Fächer. In der Ausschreibung steht folgendes (vielleicht hilft dir das):

    Zitat

    Unsere Anforderungen

    • Lehramt an Gymnasien oder eine gleichwertige Befähigung zum Lehramt.
    Gesucht sind Gymnasiallehrkräfte aller Fächer, insbesondere mit den Fächern Musik, Kunst, Physik und Informatik, auch mit Ausbildungen aus anderen Bundesländern.

    Wie geht es dir denn inzwischen?

    es geht ganz ok. Morgens merke ichs noch nach dem Aufstehen. Interessant dabei ist auch was ich alles für Tipps von Kollegen und Freunden bekommen habe. Verschiedenste Übungen, Empfehlung für versch. Ärzte und Therapeuten, einer hat geht in eine Praxis und lässt sich an den Füßen aufhängen zur Entspannung der Rückenmuskulatur.

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