Versetzung wegen der Entfernung - gegen Ende der Probezeit trotzdem möglich?

  • Hallo Allerseits,

    da ich so langsam etwas verzweifle, suche ich mal bei euch in diesem Forum nach Rat. Vielleicht gibt es einige, die von Ihren Erfahrungen berichten können.

    Meine Schule liegt leider etwa 100km entfernt, sodass ich durch das Pendeln am Tag etwa 200km zurücklegen muss. Anfangs war das für mich OK, allerdings hat sich das vor allem durch das letzte Schuljahr, das sehr stressig war, geändert. Ich hatte nun geplant, bis zum 30.11.25 (Fristende) einen Versetzungsantrag zu stellen (Bundesland NRW). Nun befinde ich mich aktuell noch in der Probezeit, die zum 01.11.2026 enden sollte, da ich die Planstelle auch zum 01.11.2023 begonnen habe (3 Jahre Probezeit).

    Das Problem: Da aus persönlichen Gründen (Entfernung) nur zum Schuljahresbeginn (01.08.2026) versetzt wird, würde ich ja etwa 3 Monate vor Beendigung meiner Probezeit versetzt werden...

    Glaubt ihr, dass das trotzdem möglich ist? Denn eigentlich heißt es ja, dass man während der Probezeit nicht versetzt werden kann... Ich kann aber nicht glauben, dass ich wegen 3 Monaten (und da sind zum Teil noch Sommerferien!) wirklich noch ein weiteres Jahr dranhängen müsste... Auch wenn ich mit meiner aktuellen Schule wirklich sehr zufrieden bin, wäre das einfach zu viel für mich, zumal ich ja seit dem Ref. schon dorthin pendle. Meine Schulleitung hatte mir bereits versichert, dass sie mich für den Fall, dass ich mal gehen möchte, auch gehen lässt und nicht festhalten wird.

    Ein weiteres Problem: Es gibt in meinem Wohnort und der gewünschten Bezirksregierung aktuell keine freien Stellen mit meinen Fächern. Ich glaube, dass die Schulen in meinem Wohnort ohnehin seit Jahren recht ausgelastet sind... Was ist, wenn mich keine der Schulen hier aufnehmen kann? :angst:

    Über ein paar Tipps/Ideen/Erfahrungsberichte wäre ich super dankbar.

    Viele Grüße!

    PS: Ich hatte die Stelle übrigens nicht blauäugig angenommen, sondern wirklich vorgehabt, in die Region zu ziehen. Aus privaten Umständen und den neuen beruflichen Perspektiven meines Mannes, haben wir unsere Pläne ändern müssen und entschieden, dass wir nun doch lieber in der Heimat bleiben wollen. Es war nämlich nicht immer mein Plan, ewig zu pendeln oder sogar zu wechseln.

  • Nicht aus NRW, deshalb vielleicht nicht passend. Dann bitte ignorieren.

    Nur weil du einen Versetzungsantrag gestellt hast, heißt das nicht, dass du auch versetzt wirst. Das kann Jahre dauern, gerade, wenn in deiner Zielregion nichts frei ist

    Von daher, würde ich dir raten ihn auf jeden Fall zu stellen, denn je länger man Anträge stellt, desto eher kann etwas passieren.

  • Glaubt ihr, dass das trotzdem möglich ist? Denn eigentlich heißt es ja, dass man während der Probezeit nicht versetzt werden kann... Ich kann aber nicht glauben, dass ich wegen 3 Monaten (und da sind zum Teil noch Sommerferien!) wirklich noch ein weiteres Jahr dranhängen müsste...

    Du kannst von Glück reden, wenn es "nur" ein weiteres Jahr ist. Insbesondere wenn das hier gilt:

    Ein weiteres Problem: Es gibt in meinem Wohnort und der gewünschten Bezirksregierung keine Stellen mit meinen Fächern aktuell. Ich glaube, dass die Schulen in meinem Wohnort ohnehin seit Jahren recht ausgelastet sind... Was ist, denn mich keine der Schulen hier aufnehmen kann?

    Wenn keine Schule vor Ort Bedarf hat/aufnehmen kann, dann wird eine Versetzung auch nicht funktionieren.


    Davon unbenommen möchte ich aber dennoch empfehlen, proaktiv mit in Frage kommenden Schulen Kontakt aufzunehmen und sich dort vorzustellen. Ich habe es - auch wenn es im Nachbarbundesland ist - schon mehrfach erlebt, wie dann doch Versetzungen bei guter Passung noch realisiert werden konnten, auch wenn sich diese zunächst nicht abgezeichnet hatten. Wir haben auf diese Weise auch ohne die Möglichkeit, Stellen ausschreiben zu können, noch einige gute Lehrkräfte als Verstärkung erhalten können.

  • Keine Probezeitverkürzung möglich?

    Hier haben die wenigsten drei Jahre.

    Disclaimer:

    Das Problem ist hier nicht die Probezeit, sondern

    Es gibt in meinem Wohnort und der gewünschten Bezirksregierung keine Stellen mit meinen Fächern aktuell. Ich glaube, dass die Schulen in meinem Wohnort ohnehin seit Jahren recht ausgelastet sind... Was ist, denn mich keine der Schulen hier aufnehmen kann?

    Solange sich das nicht ändert und vielleicht sogar in deiner jetzigen Region mehr Mangel herrscht als in deiner gewünschten, sehe ich schwarz. Versetzung in der Probezeit ist schon möglich, wenn du in eine unbeliebte Region möchtest.

    Hier warten manche Jahre trotz Familie usw. bis sie zu uns dürfen. Auch ich habe viele Gespräche geführt bis es geklappt hat. Ich hatte in den Jahren zuvor sogar Schulen gefunden, die mich angefordert haben, aber da ich damals in einer unbeliebten Region in Baden-Württemberg unterrichtet habe, durfte ich mehrere Jahre nicht gehen.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Nein, die Probezeit kann ich nicht verkürzen, da ich vorher keine Vertretungsstelle o.Ä. hatte. Ich habe unmittelbar nach dem Ref. die Planstelle an der selben Schule angenommen. Ohje, ich schätze, dann bleibt meine beste Option sowieso die, den Antrag einfach zu stellen und mich bei den Schulen bzw. einer Wunschschule vorher vorzustellen. An einer der Schulen hatte ich auch mein Praxissemester.

    Eigentlich hatte ich geplant, den Schulwechsel nach einer Schwangerschaft vorzunehmen. Da wäre das ja deutlich einfacher, soweit ich weiß. Allerdings klappt es mit der Schwangerschaft seit über einem Jahr nicht, da hoffen wir aktuell einfach auf ein Wunder...

  • Ist deine jetzige Schule in einer Mangelregion? Dann reicht nämlich oftmals auch nicht die Freigabe der Schulleitung, sondern die nächsthöhere Stelle schickt nette Briefchen, dass die Versetzung aufgrund der Bedarfslage verweigert wird. Ich würde mich ohne sehr guten Grund auch erstmal darauf einstellen, dass es evtl. nicht sofort klappt.

    In die Mitte der beiden Arbeitsorte ziehen ist keine Option?

  • Eigentlich hatte ich geplant, den Schulwechsel nach einer Schwangerschaft vorzunehmen. Da wäre das ja deutlich einfacher, soweit ich weiß. Allerdings klappt es mit der Schwangerschaft seit über einem Jahr nicht, da hoffen wir aktuell einfach auf ein Wunder...

    Meine Theorie ist, dass einen solche Planungen auch in einen inneren Druck versetzen können (kenne auch andere Beispiele). Hier (anderes Bundesland) heißt es auch immer, dass man jedes mal einen Versetzungsantrag stellen soll, auch wenn die 5 Jahre noch nicht vorbei sind. Einfach, dass man den Wunsch schon öfter/länger kundgetan hat. Meine SL meint, dass das mehr Wirkung zeigen könnte.

  • Nein, die Probezeit kann ich nicht verkürzen, da ich vorher keine Vertretungsstelle o.Ä. hatte. Ich habe unmittelbar nach dem Ref. die Planstelle an der selben Schule angenommen.

    Hier kann die Probezeit bei (sehr) guten Leistungen in der zweiten Staatsprüfung sowie in der ersten dienstlichen Beurteilung verkürzt werden.

    Und Wehrdienst, Zivildienst oder meines Wissens auch Tätigkeiten in der Entwicklungshilfe können angerechnet werden.

  • 1. In NRW kann die Probezeit nur verkürzt werden, wenn man NACH dem 2. Staatsexamen Vertretungsstellen hatte. Es ist also keine Verkürzung sondern eine Anrechnung der im Angestelltenverhältnis schon abgeleisteten Zeit.
    und das ist ganz unabhängig von den Noten.
    (Später können aufgrund von hervorragenden Beurteilungen bestimmte Fristen für Bewerbungen auf höhere Ämter verkürzt werden)

    2. Du hättest auch noch dazu einen BR-Wechsel, oder? Das macht das Ganze nicht einfacher. Es ist nicht unmöglich, vorgesehen ist es aber nicht und erst recht nicht, wenn es keine gewichtigere Gründe gibt.

    3. Wirst du an deiner Schule (deine Fächer) gebraucht, kann und wird deine SL auch nicht so einfach die Freigabe erteilen. Sollte wegen deines Weggangs, den die SL mitverantwortet hätte, eine Lücke entstehen, ist es Pech. Die SL unterschreibt bei der Freigabe, dass keine dienstliche Gründe (Unterrichtsabdeckung) dagegen sprechen. Erst nach 5 Jahren MUSS die Schule die Freigabe erteilen (weil sie wusste, dass du weg willst und Zeit hatte, sich zu organisieren)
    Wenn im Zielbereich (50km-Umkreis) keine Schule mit Bedarf existiert, dann hilft ja auch nichts. aber 50km ist ein großer Radius (wobei mir klar ist, je nach beruflicher Fachrichtung kann es bedeuten, dass es nur 1 oder 2 Schule gäbe... Klingt aber bei dir nicht so)

    4. Dass eine Schule dich will (Klinken putzen...), bringt dir aber erst was, wenn die Schule eine Freigabe erteilt hat (und in deinem Fall auch die Bezirksregierung!). Geht deine aktuelle BR noch in den 50km-Radius hinein?

  • In NRW kann die Probezeit nur verkürzt werden, wenn man NACH dem 2. Staatsexamen Vertretungsstellen hatte. Es ist also keine Verkürzung sondern eine Anrechnung der im Angestelltenverhältnis schon abgeleisteten Zeit.
    und das ist ganz unabhängig von den Noten.

    Echt?

    Zitat

    (5) Die Probezeit kann für Beamtinnen und Beamte, die die Laufbahnprüfung mit einer Prüfungsnote abgeschlossen haben, die für eine über dem Durchschnitt liegende Prüfungsleistung vergeben wird, und die sich in der bisher zurückgelegten Probezeit besonders bewährt haben, um bis zu einem Jahr gekürzt werden. Dies gilt nicht für die Mindestprobezeit.

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes…N&det_id=686138

    Gilt das nicht?

  • Tatsächlich NOCH NIE davon gehört.

    Ich käme nicht in Frage, aber was ist die Mindestprobezeit?

    Ich kenne wirklich nur den Vermerk, der dazu führt, dass man sich ohne Wartezeit auf die nächste Stufe bewerben darf. Dessen gebrauch habe ich erlebt. Eine Verkürzung der drei JHre nocv nie, auch bei 1,0-Leute.

    Vielleicht wollte kein SL bisher den Aufwand…

    @Andere NRWler: kennt ihr das?

  • Mir ist kein Fall bekannt, wo das angewendet worden wäre.

    Ehrlich gesagt fällt es mir auch schwer, mir Fälle vorzustellen, wo ich das initiieren würde.

    Im Ministerium ist die Probezeit Regelmäßig nur 1 Jahr anstatt 3. In der Schule habe ich das auch noch nie gesehen.

  • Ich habe in der Schule selten erlebt, dass die Probezeit wirklich drei Jahre waren und es gar keine Verkürzung oder Anrechnung gab. Aber scheint wieder eine Frage des Landes zu sein.

    Bei uns (gleiches Bundesland) sind es oft 3 Jahre, manchmal sogar 5. Verkürzung kann es bei hervorragenden Noten in den Staatsexamina und Schulleitergutachten geben, die Regel ist es nicht.

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