Beiträge von s3g4

    So, was macht man dann? Die ganze Fahrt abbrechen, weil man nicht genug Lehrkräfte für die komplette Gruppe zusätzlich zu einer Einzelbetreuung für die Heimfahrt hat? Wer trägt die doppelten Reisekosten für die Lehrkraft, die mit dem Schüler nach Hause fährt und wieder zurück nach London reisen muss (dann mit dem Flugzeug)?

    Muss er halt selbst sehen wo er bleibt. Ich fahre ja auch nicht mit jedem einzelnen nach der Schule nach Hause. (Da wäre ich erst am späten Abend daheim.)

    Manche Dinger hier sind einfach nur noch absurd.

    Ich schon. Mann und Tochter. Beide Maschinenbau studiert, arbeiten aber Produktionsnah. Homeoffice nur in Ausnahmefällen möglich, aber beide wollen das auch nicht.
    Ansonsten haben wir auch viele in Familie und Freundeskreis, die in Berufen arbeiten, in denen kaum Home Office möglich ist ( Handwerk, Logistik…)

    Wenn die Aufgabe HO kaum zulässt, ist das ja auch verständlich. Wenn der AG aber bloß aus Prinzip Präsenz fordert, muss sich keiner wundern, wenn man keine Mitarbeiter findet.

    chemikus meint damit, dass Direktbanken, also Banken ohne Filialbetrieb, mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ihren Mitarbeitern mehr Home-Office-Möglichkeiten bieten als klassische Filialbanken, wie z.B. Volksbank oder Sparkasse.

    Ist schön für deine Bekannte, aber ist halt anekdotische Evidenz. Home-Office ist eine Errungenschaft, deren Erhalt aus Angestelltenperspektive nur wünschenswert ist, um z. B. den heftigen Reallohnverlust der letzten 5 Jahre (mindestens) irgendwie zu kompensieren.

    In ein paar Jahrzehnten wird es diese Menschen nicht mehr oder nur noch in sehr geringem Umfang geben. Ich brauche bei einer Bank keine Ansprechpartner. Ich habe in den letzten Jahren maximal dreimal mit jemandem meiner Bank telefoniert. Das sind alles völlig unnötig Personal- und Gebäudekosten.

    Woher sollten wir das wissen? Wohnheim ist ja nun äußerst speziell. Im Internat gilt ganz sicher Alkoholverbot und ich glaube kaum, dass die hausrechtausübende Schulleitung bei 18-Jährigen eine Ausnahme zulässt.

    Nein das gibt es dort nicht. und selbst wenn, das Wohnheim ist kein Gefängnis. Jeder kann das Gelände verlassen und sich in die nächste Kneipe setzen. So ist es auf Klassenfahrt mit Erwachsenen auch. Außerhalb von den Programmpunkten gibt es keine rechtlich Handhabe dagegen (zum Glück).

    Stimmt, aber Aufsichtspflicht ≠ Fürsorgepflicht Wenn es darum geht, dass sich jemand maßlos betrinkt, ab wann greift man ein?

    Das bekommt man als Lehrkraft doch in den seltesten Fällen mit.

    Wenn einer stirbt, ist man am Ende dran, haben wir ja nun mehrfach gesehen und ich glaube nicht, dass man bei einem Achtzehnjährigen die Augen zumachen darf.

    Nein bist du nicht. Siehe mein Beispiel des verstorbenen Wohnheimbewohners. Hier ging es auch um volljährige.

    Als Mann find ich das schon widerlich und Ärger mich jedesmal wenn ein Vertreter meines Geschlechts sich nicht im Griff hat.

    Ich ärgere mich auch darüber. Es hat aber nichts mit "im Griff haben" zu tun. Auf solche Ideen sollte Mann gar nicht kommen und sich dann im Zaum halten müssen. Ich verstehe das ganze auch nicht. Ich stelle mir dabei immer vor mich selbst dabei von außen zu sehen. Ich würde mich so unvorstellbar unwohl fühlen. Wie sich die Frau dabei fühlt kann ich mir gar nicht richtig vorstellen. Einfach nur unangenehm, egal aus welcher Perspektive.

    Wahrscheinlich gibt es da auch begeisterte Fetischisten...

    Sicherlich, es gibt nichts, was es nicht gibt.

    Ich verwende den von Samsung (voreingestellt), weil es viel bequemer ist als z. B. Firefox, den ich 2 Tage getestet habe. Außerdem die StandardStandardtastatur.

    (IIch verbessere hier im Thread bewusst nicht, vielleicht hilft dies bei der Lösung. Oft geht es viele Zeilen gut und dann ist in einem Satz fast jedes Wort doppelt. Das hinterhintere kann ich nicht erfolgreich löschen, erscheint wieder, das vordere schon. Es nervt, ich kommkomme aber besser klar, als mit Firefox auf diesem Tablet.)

    Vielleicht mal Chrome oder brave ausprobieren. Ich verwende eigentlich überall nur noch Brave und habe gar keine Problem. (Schreibe gerade von einem Google Pixel).

    Also erstmal ist die entscheidende Frage, ob die Zeit zur freien Verfügung auf der Klassenfahrt bei Volljährigen "unter schulischer Verantwortung" fällt.
    Dass es im Rahmen des eigentlichen Programmes nicht erlaubt ist, sind wir uns glaube alle einig

    Ich bin der Meinung ja, diese Zeit steht zur freien Verfügung. Das schlafen, Zähneputzen, duschen und was auch immer noch gemacht wird, ist auch keine schulische Veranstaltung, gehört aber auch zur Klassenfahrt dazu. Selbst wenn es in Gesetzen vielleicht hier anders verstanden wird.


    Sollte es deswegen mal zu einem Rechtsstreit kommen, kann ich mir nicht vorstellen dass hier der Argumentation der schulischen Veranstaltung gefolgt wird.


    Vielleicht drehen wir das mal etwas weiter. Wie sieht es denn mit Wohnheimen in Schulen aus? Hier gilt natürlich auch das Hausrecht, aber es ist klar abgetrennt als nicht-schulische "Veranstaltung". Hier sind auch Wohnheimleitung (oft Lehrkräfte) für das Wohlergehen zuständig. Ein generelles Verbot von Alkohol ist hier rechtlich auch nicht möglich, sonders wenn das Gelände verlassen wird. Ich werfe das nur ein, weil mir ein Fall mit Todesfolge bekannt ist, bei dem es weder Dienst- noxh zivilrechtlich irgendwelche folgen gab.

    Ja leider, wenn auch nicht mehr in jeder Zeile. Ich lösche inzwischen regelmäßig das 1. Wort (es fehlt beim 1. Wort der letzte BuchstabBuchstabe, ich kann ihn dann auch nicht ergänzen).

    (Ich habe hier bewusst nicht gelöscht, das LöscheLöschen geht inzwischeinzwischen schnelschnell. )


    Danke für die Nachfrage, vielen Dank, dass du dich darum kümmerst.

    Welchen Browser und welches Keyboard verwendest du denn?

    a) ...sagt wer? Der Schüler ist ja volljährig. Solange nicht klar ist, ob der "offizielle Programmpunkt" von der "Freizeit" auf einer schulischen Veranstaltung zu trennen ist, dürfte das keinen Unterschied machen.

    b) Wahrscheinlich kann ich das nicht unterbinden, aber wenn ich gefragt werde, kann ich nein sagen. Wenn ich die Fahrt organisieren würde, erlaubte ich Zwölftklässlern keine Mietwagenbuchung. Am Ende sollen noch Minderjährige mitgenommen werden und das geht nicht. Wenn es eine oder einer trotzdem täte, würde ich meine Schulleitung anrufen und die fragen :P

    ja, aber geklärt wurde das hier nicht. Bisher sind das alles nur wackelige Vermutungen. Da schließe ich mich ein.

    Ob es Freizeit in dem Sinne auf einer Schulfahrt gibt, ist grundsätzlich eine Frage. Darf ab 19 Uhr jeder machen, was er will? Und wenn es diese Unterteilung gibt, warum ist die Stadtrundfahrt vormittags Pflicht, wenn man doch einen Volljährigen zu nichts zwingen kann?

    Ja darf man dann. Zwingen kann man auch zu den Pflichtveranstaltungen niemanden, aber es kann entsprechend zu Konsequenzen führen, wenn hier noch Schulpflicht besteht. Wenn nicht ist es eh wurscht.

    Zur Frage der Fortbewegung: für mich wären Taxi und Skateboard okay, Auto mieten nicht, weil dafür ein Mietvertrag unterschrieben werden muss und das Risiko eines Fahranfängers höher ist

    Verstehe ich nicht. Das Mietauto steht doch nicht unter der Unfallversicherung des Landes. Daher ist das auch nicht deine Verantwortung. Du kannst die Verwendung während der offiziellen Programmpunkte verbieten, weil hier Unfallversicherung greifen würde.

    Andere Frage, wie soll das unterbunden werden, dass ein solcher Vertrag abgeschlossen wird und welche Konsequenzen würdest du ziehen?

Werbung