Also erstmal ist die entscheidende Frage, ob die Zeit zur freien Verfügung auf der Klassenfahrt bei Volljährigen "unter schulischer Verantwortung" fällt.
Dass es im Rahmen des eigentlichen Programmes nicht erlaubt ist, sind wir uns glaube alle einig
Ich bin der Meinung ja, diese Zeit steht zur freien Verfügung. Das schlafen, Zähneputzen, duschen und was auch immer noch gemacht wird, ist auch keine schulische Veranstaltung, gehört aber auch zur Klassenfahrt dazu. Selbst wenn es in Gesetzen vielleicht hier anders verstanden wird.
Sollte es deswegen mal zu einem Rechtsstreit kommen, kann ich mir nicht vorstellen dass hier der Argumentation der schulischen Veranstaltung gefolgt wird.
Vielleicht drehen wir das mal etwas weiter. Wie sieht es denn mit Wohnheimen in Schulen aus? Hier gilt natürlich auch das Hausrecht, aber es ist klar abgetrennt als nicht-schulische "Veranstaltung". Hier sind auch Wohnheimleitung (oft Lehrkräfte) für das Wohlergehen zuständig. Ein generelles Verbot von Alkohol ist hier rechtlich auch nicht möglich, sonders wenn das Gelände verlassen wird. Ich werfe das nur ein, weil mir ein Fall mit Todesfolge bekannt ist, bei dem es weder Dienst- noxh zivilrechtlich irgendwelche folgen gab.