Beiträge von s3g4

    Es geht um die Anerkennung der Atteste und nicht um den Sinn oder Nutzen oder wie jemand persönlich in solchen Situationen verfährt 😉

    Natürlich muss das angenommen werden. Ist man zu oft krank, dann kann natürlich passieren, dass man von der Schulaufsicht zur amtsärztlichen Untersuchung geschickt wird, bei der die Dienstfähigkeit geprüft wird. Das ist aber losgelöst von der Herkunft der AUen

    Also wenn eine Lehrkraft eine AU vorlegen muss, dann ist doch nur so ein Klickie buntie ich fülle mal einen Fragebogen aus und spreche 2 Minuten mit einem Menschen, der mich gar nicht kennt, überhaput nicht zu gebrauchen. Wenn schon jemand ein Attest vorlegen muss, dann hat das ja einen Grund und den sollte der Arzt kennen. Da ist das einzig sinnvolle zu seinem lokalen Arzt zu gehen, der einen richtig kennt und nicht bei einem Arzt eben nur etwas abzuhaken, der nur Geld verdienen will und sich eigentlich für seine "Kunden" gar nicht richtig interessiert. Also gerade in dem Fall halte ich es sogar für gefährlich so einen Dienst nutzen zu wollen. Das macht für den betreffenden die Situation nur schlimmer, weil es ihm gar nicht hilft.

    Mein Hausarzt kennt mich überhaupt nicht. Wenn ich dahin gehe, ist das Attest auch nichts wert? Vielleicht muss ich ihn erstmal zum Essen einladen, damit wir uns besser kennenzulernen. Was ist denn für ein Befindlichkeitsblödsinn?

    (Ich glaube, ich habe bisher keine fünf meiner mittlerweile 9.286 Beiträge mit KI erstellt. Sobald es um schulfachliche Fragen geht, könnten meine Texte genuiner und authentischer nicht sein.

    Ich weiß, alles gut. Das war mein erster KI generierter Beitrag

    Ich nutze mal dein Tool für eine Antwort darauf:


    Na danke, Sherlock Bolzbold – du hast’s geschafft, das Internet in Gesetzestext zu übersetzen! 👏

    Aber mal ehrlich: Wenn ich mit 39 Fieber im Bett liege und mein Kreislauf sich schon beim Gedanken an die Dusche verabschiedet, ist ein Video-Call mit einem Arzt doch wohl das Letzte, was ich noch auf die Reihe kriege – vom Spaziergang zur „echten Praxis“ ganz zu schweigen. 🙄

    Und diese ewige „nur wenn der Arzt dich schon kennt“-Regel... Sorry, aber meine Hausärztin ist aktuell drei Wochen im Urlaub und der Vertretungsarzt will eh nur wissen, ob ich husten kann. Tadaaa – Teleclinic.

    Dass manche Anbieter es übertreiben mit dem Online-Fragebogen-Geschwurbel – geschenkt. Aber deswegen jetzt jede digitale AU direkt für null und nichtig zu erklären, klingt ein bisschen so, als wärst du persönlich beleidigt worden vom Fortschritt. 😅

    Anyway: Wer krank ist, ist krank. Und wenn ein Arzt das per Video feststellt – dann sollte das gefälligst reichen. Ob er mich seit der Einschulung kennt oder nicht, ist meinem Fieber auch egal.

    In diesem Sinne: Teleclinic ist keine Hexerei. Einfach mal durchatmen – notfalls auch mit ärztlicher Begleitung. 🧑‍⚕️💻

    Grüße vom Sofa
    #TeamDigitaleKrankmeldung 😎

    Letztlich muss es eine Überlegung des Dienstherrn oder Schulträger sein.

    Bei uns gibt es keine zentral gesteuerten Geräte. Nur teilzentral an den Schulen, mich hat der Admin gefragt ob ich das selbst machen will. Deswegen bin ich einer der wenigen mit eigenem Desktophintergrund. Ich trage aber auch das Risiko für die Funktionsfähigkeit. Vielleicht liegt es auch an unserem Schulträger, keine Ahnung.

    Ich möchte (im Dienst) weder ein Betriebssystem wählen noch eines installieren. Das sind alles keine Lehrerinnentätigkeiten. Ich möchte, dass man mir Geräte hinstellt, die funktionieren.

    Ich mache das bei mir selbst, weil ich keinen anderen haben will, der in "meinen" Geräten rumwurschtelt. Das war aber meine persönliche Entscheidung.

    Entschuldigt, aber wenn Eis nur schmeckt, weil man es in Whiskey tut, Erdbeerpüree oder Karamellsoße drübergießt, läuft halt was komplett falsch.

    Ein gutes, ausgewogenes, dunkles, schokohaftes Schokoladeneis, das für sich spricht, ist der wahre Genuss. Da muss ich leider meiner eigenen Statistik widersprechen und nehme diese Unwissenschaftlickeit in Kauf.

    Da mag ich lieber ein Stück sehr dunkle Schokolade. Milcheis ist einfach nicht so meins, besonders im Sommer bin ich danach immer durstiger als vorher. Eiswürfel mag ich dafür ganz gerne :D

    Aber das ein Maßnahmenprotokoll auch eine evtl. neue Schule zu sehen bekommt, gerade, wenn du diese Maßnahmen weiterhin benötigst, macht doch Sinn, ich hoffe einfach, dass das die meisten Schulen nicht negativ auffassen.

    Eigentlich ist das nur interessant, solange die Maßnahme läuft. Danach muss man davon ausgehen, dass keine der Maßnahmen weiterhin notwendig sind.

    Das Protokoll geht in die Akte (das habt ihr ja gesagt, das wusste ich vorher, das wusste meine relativ frische SL nicht), aber: es muss ja nicht alles protokolliert werden, was im Gespräch besprochen wird.

    Das ist richtig. Ich habe schon einige solcher Protokolle angefertigt. Das waren immer nur Ergebnisprotokolle, was anders macht in diesem Zusammenhang auch keinen Sinn.

    Ich mache nur Notizen zu den Sequenzen. Kein Noten. Die Stichpunkte werden dann am Ende des Halbjahrs in eine Note umgewandelt. Kriterienlisten könnte man auch führen, ist mir aber ehrlich gesagt zu viel Arbeit für den Ertrag.

    Das liegt daran, dass du eine tolle Lehrerin bist. ;)

    Du das macht tatsächlich eine Menge aus, sogar mehr als der Inhalt.

    Vor ein paar Wochen hat mir ein Schüler gesagt, dass er die Inhalte in diesem Lernfeld furchtbar langweilig findet es aber mit mir nicht langweilig gewesen war. Da bin ich schon ziemlich zufrieden nach Hause gekommen. Das gelingt mir leider nicht bei jedem.

    Und wenn ich in einer Stunde ne Abgabe habe (Projekt über 2-3 Doppelstunden) und in allen drei unentschuldigt gefehlt wurde und keine Abgabe ist - leicht eine 6 zu rechtfertigen.

    Hier würde ich schon widersprechen, weil die Abgabe auch später erfolgen könnte. Ich weiß nicht wie es bei euch ist, aber die Volljährigen können sich eh selbst entschuldigen, also machen sie es in diesen Fällen auch. Losgelöst ob du die Entschuldigung akzeptierst oder nicht bist du da rechtlich auf sehr dünnem Eis. (Es wird wahrscheinlich nie jemand klagen, aber das sollte man schon im Hinterkopf haben).

    Dann geht das auch sicherlich. Aber das machen nicht alle.

    Ich zB

    Ich auch nicht, ich sah dafür bisher auch keine Veranlassung.

    Den Ansatz höre ich öfter, dann aber nahezu immer im Zusammenhang mit der auch aus meiner Sicht nicht haltbaren Bewertung mit "ungenügend" für Fehlstunden. Ich frage mich bei diesen Ansätzen regelmäßig, wie man in jeder Stunde eine valide Note für jeden Schüler feststellen möchte. Selbst in Doppelstunden und bei Gleichverteilung der Anteile der Schüler hätte jeder in der Klasse maximal 3 Minuten Rede- oder Beobachtungszeit. In der Praxis bestehen größere Teile von Unterricht aus Inputs der Lehrkräfte und Redeanteilen einiger weniger.

    Außerdem das hier.

    Ganz unabhängig von der fehlenden hinreichenden Beobachtungsmöglichkeit als Grundlage valider Bewertung überführt man so auch jede Lernsituation in eine Leistungssituation, was einem positiven Lernklima eher abträglich sein dürfte.

    und ganz besonders das hier!


    Weiterhin finde ich die vermeintliche Fähigkeit die sonstigen Leistungen Stundengenau zu bewerten zu können erstaunlich. Es gibt wohl nichts, was schlechter zu bemessen ist wie dieser Notenanteil. Egal wie viele Kriterien man sich dafür ausdenkt.


    Gibt es noch weitere Methoden?

    Ich notiere keine Noten oder ++ --- ///****/ was auch immer. Da weiß ich in ein paar Monaten auch nicht mehr was mich dazu veranlasst hat diese Bewertung zu geben und evtl. hat sich die Mitarbeit auch deutlich verändert, da nützen mir diese Notizen auch nichts mehr. Es ist am Ende einzig und allein eine eine päd. Entscheidung. Irgendwelche unscharfen Notizen können mir vielleicht helfen. Das sind aber keine harten Daten.

    Gibt es dafür eine Rechtsquelle?

    Ich habe da tatsächlich keine Quelle zu. Nach weiterer Recherche stimmt meine Aussage in ihrer Absolutheit auch nicht. Es ist aber ein sehr schmaler Grat für die SL. Die DSGVO gilt nur bedingt, es muss wenigstens Rechenschaft von der SL abgelegt werden und es muss verhältnismäßig gehandelt werden. Eine kontinuierliche Überwachung ist jedenfalls nicht zulässig.

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