Also es müssen für das Ranglistenverfahren folgende Unterlagen eingereicht werden:
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Folgende Dokumente sind im Zuge der Bewerbung hochzuladen:
- tabellarischer Lebenslauf
- Zeugnis über die Erste Staatsprüfung beziehungsweise das Masterzeugnis
- im Falle eines Masterabschlusses bitte zusätzlich das zugrundeliegende Bachelor/Fachhochschulzeugnis (bei außerhessischen Abschlüssen zusätzlich Nachweise über Studien- und Prüfungsleistungen)
- bei sogenannten Quereinsteigern der Bescheid über die Gleichstellung der Diplom- oder sonstigen Prüfung durch die Hessische Lehrkräfteakademie sowie das zugrundeliegende Diplom- oder sonstige Zeugnis
- Zeugnis über die Zweite Staatsprüfung oder vorläufige Bescheinigung über das Bestehen der Zweiten Staatsprüfung mit Angabe der Einzelnoten und der Gesamtnote mit einer Dezimalstelle. Bei Vorlage einer vorläufigen Bescheinigung ist zusätzlich das Zeugnis der Zweiten Staatsprüfung unmittelbar nach Erhalt hochzuladen.
- gegebenenfalls Zeugnisse über Erweiterungs- und Zusatzprüfungen (bei außerhessischen Abschlüssen zusätzlich Nachweise über Studien- und Prüfungsleistungen)
- bei Lehrbefähigung in den Fächern Evangelische Religion, Katholische Religion oder Islamischer Religionsunterricht die jeweilige religionsgemeinschaftliche Lehrerlaubnis (ersatzweise auch eine vorläufige oder befristete Lehrerlaubnis/Zustimmung, etc.)
- bei Bewerberinnen und Bewerbern, die bereits in einem anderen Bundesland verbeamtet sind: Freigabeerklärung des bisherigen Dienstherrn, die die Teilnahme an den Bewerbungsverfahren anderer Bundesländer gestattet.
- Nachweise zur möglichen Anrechnung von Bonuspunkten (siehe Punkt 6)
- gegebenenfalls Nachweis über Behinderung (siehe Punkt 7)
Hier ist die Quelle dazu: https://stellensuche.hessen.de/unreg/index.ht…00&process=1009
Beim Ranglistenverfahren für das Land Hessen, auf das ich mich bewerben möchte, muss ich eine Bewährungsfeststellung der Schulleitung einreichen. Das ist mir aber denkbar unangenehm, da ich gerade einen unbefristeten Vertrag unterschrieben habe und es schon viel böses Blut mit Kollegen gab, die wechseln wollten.
Diese kurze Bewährungsfeststellung kann nur für die sog. Bonuspunkte eingereicht werden. Dafür musst du mindestens zwei Schulhalbjahre tätig gewesen sein. Das trifft bei dir doch noch gar nicht zu. Also bringt dir das aktuell gar nichts. Die SL könnte auch direkt nach der Einstellung gar nichts dazu sagen.
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Bei einer Unterrichtstätigkeit an den öffentlichen Schulen vergleichbaren Einrichtungen beträgt der Bonus in mindestens zwei Schulhalbjahren 1,5 bis zu einem maximalen Bonus von 7,5. Auch mehrere Unterrichtseinsätze (z. B. Lehraufträge) über kürzere Zeiträume können zusammengenommen diese Bedingungen erfüllen. Erfolgreiche Unterrichtstätigkeiten sind nachzuweisen und durch eine kurze Bewährungsfeststellung der Schulleitung zu bestätigen (siehe Anlage „Unterrichtstätigkeit“ in der Stellenausschreibung).
Was sind denn deine Fächer. In der Ausschreibung steht folgendes (vielleicht hilft dir das):
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Unsere Anforderungen
• Lehramt an Gymnasien oder eine gleichwertige Befähigung zum Lehramt.
Gesucht sind Gymnasiallehrkräfte aller Fächer, insbesondere mit den Fächern Musik, Kunst, Physik und Informatik, auch mit Ausbildungen aus anderen Bundesländern.