Also verliert man in NRW quasi den Beamtenstatus, heiß keine Beihilfe und keine Versorgungsrückstellung. Man hat nur eine Anwartschaft auf die Rückkehr in den Landesdienst? Ok dann habe ich das falsch verstanden und du hast recht mit dem finanziellen Unfug.
Man kann aber mit Planstelle an eine Ersatzschule? Das geht bei uns auch, aber nur Förderschullehrkräfte an Förderschulen.