Beiträge von Lostart

    Hallo,
    bei mir war das Gespräch rein stellenbezogen. Es war eine konkrete Aufgabe mit der Stelle verbunden, um die sich dann das Gespräch auch drehte. Im Gespräch habe ich ein Konzept präsentiert, welche Facetten die Aufgabe m.E. hat ("Vernetzung") und wie ich die Aufgabe angehen würde bzw. welche Impulse ich setzen möchte. Insgesamt sind dann einige Aspekte im Gespräch genauer erörtert worden, die der SL offenbar besonders wichtig waren - einige habe ich antizipiert, einige auch nicht. Rechtliche Fragen spielten eher weniger eine Rolle...da ich mich hausintern als "Wunschkandidat" beworben habe, war es ein sehr angenehmes Gespräch, zwei Tage später konnte ich mir die Beurteilung abholen.
    Grüße

    Hallo und danke für die Antwort.


    Zur Stelle habe ich mir natürlich auch einige Gedanken gemacht. Leider habe ich mich ja von der Schule wegbeworben. Deswegen bin ich mir unsicher, was der SL eigentlich genau mit mir reden möchte. Er sagt mir zwar bei der Terminvereinbarung "Wir reden dann über die Stelle", aber das ist ja leider relativ schwammig.

    Hallo zusammen,


    ich habe demnächst im Rahmen einer Bewerbung auf eine A14 Stelle 2 Unterrichtsbesuche und ein Gespräch anstehen. Ich habe mich extern beworben.
    Könnt ihr aus euren Erfahrungen berichten, wie man sich am besten auf ein solches Gespräch vorbereitet?
    Werden dort auch viele Dinge aus dem Bereich des Sculrechts gefragt ? Ich habe die Apo-SI, Apo-Gost, Ado und das Schulgesetz gelsen und kenne meine Rechte und Pflichten. Kann keine Paragraphen benennen oder ähnliches.


    Was ist bei euch in diesem Fall so gefragt worden?


    Ich habe mich nun hauptsächlich mit den neuen Beurteilungsrichtlininien auseinandergesetzt und genau überlegt, in welchem Bereich ich mir selbst wie viele Punkte geben würde. Darüber hinaus habe ich mir Gedanken zu den Stellen gemacht um schildern zu können wie und ich in welcher Form ich diese in Zukunft gerne wahrnehmen würde.



    Herzliche Grüße

    Ergänzung: es werden manchmal Ausnahmen gemacht, wenn man einziger Bewerber ist, oder die Stelle mehrmals leer läuft.


    Sobald ein Regelbewerber dabei ist, ist man sofort aus dem Verfahren raus.
    Ein Anspruch auf Teilnahme am Verfahren besteht halt erst 1 Jahr nach Beendigung der Probezeit. Bei einer an meiner Schule hat es tatsächlich wegen 5 Tagen nicht geklappt und das Verfahren müsste neu eröffnet werden. Abweichend hiervon ist nur eine Probezeitbwurteilungen mit besonderer Bewährung.

    Eine Sache habe ich leider noch nicht ganz verstanden:


    rein hypotethisch:


    1. Kandidat XY bewirbt sich auf 2 verschiedene Stellen.


    2. Für Stelle a. ist er sehr geeignet, für Stelle b. von seiner Biographie/Fächern her eher ungeeignet.


    3. In der dienstliche Beurteilung wird gut abgeschnitten, da Unterrichtsbesuch etc. gut gelaufen ist und er sich ansonsten and er Schule engagiert.


    Der Kandidat kann sich jetzt also theoretisch die Stelle aussuchen für die er eigentlich nicht geeignet ist?


    Das betrifft jetzt nicht meinen konkreten Fall, da ich mir vor meiner Bewerbung sehr viele Gedanken gemacht und Gespräche über mögliche Tätigkeitsfelder geführt habe, aber im allgemeinen kommt mir dieses Vorgehen doch etwas seltsam vor.


    Oder habe ich hier irgendwo einen Denkfehler?

    @Lostart: Die Aussage ist falsch, man muss in NRW nicht Landesbeamter sein, ein Wechsel von einer Ersatzschule ist problemlos möglich. Man muss natürlich die Voraussetzungen erfüllen um Landesbeamter zu werden. Die Bezirksregierung Münster schreibt manchmal etwas bescheuert aus, aber du musst nicht bereits Landesbeamter sein.


    Die Frage ist eher um welche Art von "Leitungsfunktion" es geht. Geht es um die erweiterte (A15), stellvertretende (A15Z) oder sogar die Schulleitung (A16)? Je nachdem hat man auch unterschiedliche Ansprüche und Interessen bei der Besetzung (Schulverwaltung, Schulträger, etc.)

    Hallo Valerianus,


    danke für den Hinweis. Verhält sich dies denn bei Beförderungsstellen anders als bei Leitungsstellen? Ich frage konkret, da bei den Beförderungsstellen immer konkret erwähnt wird, dass sich nur Bewerber aus dem jeweiligen Regierungsbezirk bewerben können.



    Man kann übrigens auch einfach in den Schulen anrufen und vorsichtig nachfragen ob es auch interne Interessenten gibt .
    Es mag sein, dass ich hier falsch liege aber wäre nicht der "normale" Weg vor einer Leitungstelle erstmal eine Beförderungsstelle inne zu haben? Mir ist bewusst, dass es auch anders geht..

    Das heißt ja quasi auch, dass gar nicht die konkrete Eignung auf eine ganz bestimmte Stelle, sondern nur die generelle Eignung geprüft wird, oder?


    Moebius schrieb oben, dass ggf ein 2tes Gespräch geführt werden müsse. Deshalb die Nachfrage


    So wie ich das sehe bin ich also als einziger Bewerber mit gutem Gutachten ziemlich safe, oder ?

    ok, dass ist Interessant. Das mit dem Gespräch weiß ich so nicht. Das Gespräch führt ja mit mir der SL. Mein SL führt ja auch nur 1 Gespräch ganz gleich auf wie viele Stellen ich mich bewerbe. Habe der Behörde ja auch nur mitgeteilt welche ich bevorzuge und keine zurückgezogen oder sowas.


    So weit ich weiß hat meine SL auch nur eine Aufforderung zur Beurteilung bekommen. Um welche Stelleninhalte es da konkret geht steht da glaube ich gar nicht drin

    Der jetzige SL schreibt eine Beurteilung, daraufhin entscheidet die BezReg.
    Wenn du dich nicht aus irgendwelchen Gründen für unfähig erweist oder so beurteilt wirst, wüsste ich nicht, was noch dazwischen kommen sollte.


    Ich habe schon früher mal mitbekommen, dass die BezReg in einem anderen Fall nachgefragt hat, welches die Wunschstelle des Bewerber war. Diese Stelle hat er dann bekommen, ist ja auch sinnvoll.

    ok das ist ja schonmal hilfreich. Mein SL hat schon durchblicken lassen, dass ich natürlich ein anständiges Gutachten bekomme und ich hatte die Bewerbung auch ausführlich mit ihm durchgesprochen.


    Ich war halt irritiert, weil die Bzrg. Schon angefragt hatte ohne das ich überhaupt besucht wurde. Ist das damit die dann nach Eingang des Gutachtens die Sache schneller abwickeln können?

    Ja klar, beide Stellen sind auf der gleichen Schule. Ich habe mit der Schulleiterin vor meiner Bewerbung telefoniert und ihr auch die gleichen Unterlagen geschickt wie der Bezirgsregeirung.


    Treffen wollte sie sich allerdings erst im neuen Schuljahr, da vor den Ferien keine Zeit mehr war. Sie sagte mir allerdings auch, dass Sie in der Regel keinen Einfluss auf das Verfahrne nehmen kann, da die Bewerbungen wohl über die Bzrg. laufen.

    In NRW? Hast du dich 1,5 Jahre lang nur auf ein Edelgymnasium in Düsseldorf oder Köln beworben? Oder ist das schon viele Jahre her? Aktuell kann ich mir das sehr schwer vorstellen.

    Du weißt schon, dass es in den Jahren der G8/9 Umstellung in Kombination mit Verkürzung des Refs. extrem schwer war ne Stelle zu finden, oder? Ich hatte teilweise auf Stellen fast 200 Mitbewerber.

    Hallo zusammen,


    ich habe mich bei der Bzrg. Köln auf eine Beförderungstelle (keine Funktionsstelle) nach A14 an einer Gesamtschule beworben (zZ bin ich an einer anderen Schule). Ich habe ein Schreiben darüber erhalten, dass ich zum Verfrahren zugelassen wurde und mein Schulleiter hat die Aufforderung bekommen eine schriftliche Beurteilung einzureichen.


    Da ich mich auf mehrere Stellen beworben habe, habe ich eine Email von der Bzrg. Köln bekommen mt dem Inhalt, das ich bei zwei Stellen Einzelbewerber sei und Ihnen bitte mitteilen solle welche der beiden Stellen ich möchte.


    Ich habe dazu jetzt doch einige Fragen.


    1. Bedeutet Einzelberwerber zu sein, dass ich automatisch eine der beiden Stellen bekomme - der Fall gesetzt, dass mein Schulleiter mich nicht für untauglich erklärt natürlich.


    2. Erfolgt die Beurteilung tatsächlich ausschließlich durch meinen derzeitigen Schulleiter?


    3. Hat die Schulleitung der aufnehmenden Schule tatsächlich keinen Einfluss auf das Verfahren? Also der Fall gesetzt ich erhalte nun eine Dienstliche Beurteilung mit "2", könnte die die aufnehmende Schulleitung trotzdem sagen "Den wollen wir nicht" und ich würde die Stelle nicht bekommen. (Die Frage ist rein hypotethisch. Ich weiß, dass die Schulen ja großes Interesse daran haben, das keine Stellen vakant bleiben)



    Es wäre schön, wenn Ihr eure Erfahrungen mit mir teilen könntet


    Mfg

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