Revision NRW - Studiendirektor zur Koordination schulfachlicher Aufgaben /Digitalisierung Gesamtschule

  • Ich wollte mal berichten wie es ausging:

    Ich habe mich insbesondere die letzten 3 Wochen vor Tag X durchgekämpft und quasi 24/7 dran gearbeitet. Letzten Endes hat es sich gelohnt und ich wurde in allen Bereichen bis auf einem mit 5 Punkten bewertet und in einem Bereich mit 4 Punkten, so dass ich ein 5 Punkte Gutachten bekommen habe.

    Ich habe gestern die Nachricht bekommen, dass die Berufung kommende Woche erfolgt.

    Bleibt jetzt zu prüfen, ob man die neunmonatige Probezeit irgendwie verkürzen kann, da ich die Stelle ja vorher schon kommissarisch besetzt habe. Ich befürchte jedoch, dass das nicht gehen wird.

    Danke in dem Sinne für alle, die hier unterstützt haben.

  • Bleibt jetzt zu prüfen, ob man die neunmonatige Probezeit irgendwie verkürzen kann, da ich die Stelle ja vorher schon kommissarisch besetzt habe. Ich befürchte jedoch, dass das nicht gehen wird.

    Ich hab das vorher jahrelang gemacht, die Probezeit wurde aber nicht verändert. Meines Wissens ist das Laufbahnrechtlich nicht vorgesehen.


    Glückwunsch!

  • Ich hab das vorher jahrelang gemacht, die Probezeit wurde aber nicht verändert. Meines Wissens ist das Laufbahnrechtlich nicht vorgesehen.


    Glückwunsch!

    Doch, tatsächlich geht das. Wir haben ein formloses Schreiben an den Dezernenten geschickt, aber als es bearbeitet wurde, hatte es sich schon erledigt 😂. Ich weiß aber von Fällen, wo es geklappt hat. Versuchen würde ich es.

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Bleibt jetzt zu prüfen, ob man die neunmonatige Probezeit irgendwie verkürzen kann, da ich die Stelle ja vorher schon kommissarisch besetzt habe. Ich befürchte jedoch, dass das nicht gehen wird.

    Herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg in der neuen Position.

    Die Probezeitverkürzung geht leider nur, wenn du offiziell von der Bezirksregierung mit der kommissarischen Übernahme der Aufgaben beauftragt wurdest. Die übliche 'interne' Aufgabenübernahme zählt leider nicht.

  • Danke Euch.

    Weiß eigentlich jemand, wie das mit der Zustimmung des PR ist? Stimmen die bei der Beauftragung zu oder erst nach der Probezeit?

    Ich müsste es nachschauen - das kann Dir aber letztlich egal sein, da der PR in der Regel so etwas nicht torpediert, es sei denn, da ist im Vorfeld etwas nicht gut gelaufen.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Danke Euch.

    Weiß eigentlich jemand, wie das mit der Zustimmung des PR ist? Stimmen die bei der Beauftragung zu oder erst nach der Probezeit?

    In Hessen muss bei der Beauftragung zugestimmt werden. Bei Besetzung über A15 geht es über den Gesamt- bzw. Hauptpersonalrat (keine Ahnung wie das bei euch heißt), also die Personalvertretung bei der personalführenden Dienstelle und/oder Ministerium.

    Entropy is a bitch, embrace her.

  • Eher eine theoretische Frage: Aber ich bin ja aktuell nur mit der Aufgabe beauftragt und habe die Beförderung noch nicht. Ist die Stelle dann trotzdem mit mir besetzt? Und kann ich mich hypothetisch in der laufenden Probezeit auf andere ausgeschriebene Stellen bewerben?

  • Die Stelle ist formal unter Vorbehalt mit Dir besetzt, man rechnet aber damit, dass Du die Probezeit bestehst und dann endgültig befördert wirst.

    Deine Frage wäre etwas für eine/n VerwaltungsjuristIn. Falls Du das vorhaben solltest, würde ich mir weniger über die formalen Kriterien als viel mehr über den "Fallout" Gedanken machen.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Eher eine theoretische Frage: Aber ich bin ja aktuell nur mit der Aufgabe beauftragt und habe die Beförderung noch nicht. Ist die Stelle dann trotzdem mit mir besetzt? Und kann ich mich hypothetisch in der laufenden Probezeit auf andere ausgeschriebene Stellen bewerben?

    Man wird dennoch schon formal in die Stelle eingewiesen, erhält aus dieser aber zunächst nur Dienstbezüge nach (vermutlich bei dir) A14. Dennoch ist die Stelle dann schon an dich gebunden.

    Ja, formal dürfte eine Bewerbung auf eine andere Stelle möglich sein. Das Bild, welches damit vermittelt wird, ist für die dann neue Zielschule aber auch nur dann nicht abschreckend, wenn sie dich unbedingt haben wollen.

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