Der eigentliche Skandal ist ja nicht nur die Bagatellgrenze ab der überhaubt eine Zahlung ausgelöst wird. Vielmehr erfolgt die Mehrarbeitsvergütung nach der Tabelle die für alle Lehrkräfte gilt wie bei Vollzeitbeschäftigten. Beil Teilzeitkräften wurde aber bislang bis zur Erreichung des vollen Deputats der individuelle Stundensatz abgerechnet und das fällt wohl auch weg.
Und hier sehe ich dann bei tarifbeschäftigten Teilzeitkräften eine Abweichung vin einem anders lautenden Grundsatzurteil des BAG. Der hierdurch entstehende Schaden ist für die betroffenen Kollegen wesentlich höher.
Hast du dafür eine genaue Info? Ich befürchte das nämlich auch, aber uns wurde gesagt, dass dies so nirgendwo steht und unsere SL davon ausgeht, dass weiter die Deputatsstunde bezahlt wird (bis die volle Stundenzahl erreicht ist).