Aus der Abiturverfügung 2023 (war aber auch schon in den Vorjahren so):
„…
III Hinweise zum Verfahren während der Prüfung und zur Bewertung
III.1 Hinweise durch die Fachlehrkraft während der Prüfung
Sollten sich Hinweise, die in den Aufgabenstellungen nicht vorgesehen sind, als für das Verständnis der Aufgabe unbedingt notwendig erweisen, so sind sie nur von der Fach- lehrkraft zu geben und in die Niederschrift der Prüfung auf- zunehmen.
Wenn die Aufgaben Begrifflichkeiten, Symbole, Formelzeichen o.Ä. enthalten, die den Prüflingen aus dem Unterricht unbekannt sind, benennt die Fachlehrkraft die entsprechenden gewohnten Ausdrücke. Dies ist ebenso in der Niederschrift über die Prüfung festzuhalten. Die Hinweise dürfen keine Lösungsansätze sein und die Selbst- ständigkeit der Prüfungsleistung nicht infrage stellen. …“
Ich weiß nicht, ob ich die Verfügung in Gänze hochladen darf, deshalb also nur dieser Auszug.