Beiträge von MarieJ

    Genau das hat meine Schulleitung vor. Habe diese Auskunft heute erhalten.

    Kann denn deine Schulleitung eine entsprechende Verwaltungsvorschrift oder Verfügung anführen?

    In Analogie zu den Bestehensprüfungen beim Abi müsste es auf jeden Fall anders laufen, wurde hier ja schon geschrieben.

    Im Zweifelsfall würde ich bei der entsprechenden Bezirksregierung anrufen bzw. mir von der Schulleitung eine derartige Anweisung zeigen lassen.

    Es ist für Kuk und SuS doch eine völlig unzumutbare Vorgehensweise (ich weiß, dass das nicht heißt, dass diese nicht doch angeordnet werden könnte 😕).

    Denn bei aller Liebe zu Käse enthält der ja leider auch die böse Laktose...

    Meinst du mit „der“ den Frischkäse?

    Ansonsten: viele lange gereifte Käsesorten (fast alle, meine ich mal gelesen zu haben) enthalten kaum bis keine Lactose.

    Das fände ich blöd, da ich in meinem Fall die Schülerin ja prüfen würde obwohl ich weiß, dass sie nicht mehr versetzt werden würde. Nur sie selbst wüsste es nicht.

    Ich glaube nicht, dass das zulässig ist, finde aber grade keine entsprechende Verwaltungsvorschrift. Falls deine Schulleitung das so anordnen sollte, würde ich diese nach einer Quelle für dieses Vorgehen fragen.

    Da mehrere Prüfungen in 2020 und 2021 eine Ausnahme sind, weiß deine Schulleitung eventuell einfach nicht so recht Bescheid.

    Aliena vitia in oculis habemus, a tergo nostra sunt

    Schönes Zitat, passt aber m. E. nicht zu O. Meiers Beitrag. Sie hat doch bloß eine simple Regel benannt, die allzu oft nicht beachtete wird. Außerdem wirft sie doch keiner irgendwelche Fehler vor, sondern bemerkt, dass es wichtig sei zwei Ebenen im Diskurs auseinanderzuhalten. Oder wer war gemeint?

    Mir ist bewusst, dass die Gesundheit an erster Stelle stehen sollte. Ich bin allerdings Ende letzten Jahres schon für knapp 4 Monate ausgefallen wegen des Fußes. Ich habe da einfach ein ganz schlechtes Gewissen.

    Das hörte sich für mich nach einem schlechten Gewissen an, das eventuell verhindert, dass die TE unvoreingenommen auf ihren Heilungsprozess achtet.

    Davor wollte ich warnen.

    Dabei aber auf die Pathologie schlechten Gewissens abzuzielen, finde ich ehrlich gesagt übertrieben.

    Meine Erwähnung einer Verhaltenstherapie bezog sich auf eine Gesamtproblematik, die oftmals mit schlechtem Gewissen einhergeht und war überhaupt nicht direkt auf die TE bezogen.

    Das mit dem „pathologisch“ kam gar nicht von mir, sondern ich erwähnte nur, dass das pathologisch werden könne. Und was heißt schon pathologisch?

    Nützlich ist eine therapeutische Begleitung, wenn man einen gewissen Leidensdruck verspürt, der daher kommen mag, dass man z. B. alles super richtig und gewissenhaft machen will und selbst mit dem Kopf unterm Arm zur Schule kommt, weil es für die Kinder/Jugendlichen/Kolleg:innen ansonsten schwierig wird. Da spreche ich aus (anekdotischer) Erfahrung.

    Insofern:

    Bei der Erwähnung eines schlechten Gewissens in die Richtung Verhaltenstherapie zu beraten, finde ich hingegen vollkommen anmaßend.

    Meine Bemerkung war doch keine Beratung! Und schon gar kein individueller Hinweis. Aber vermutlich habe ich meine Worte nicht klar genug gewählt. Es tut mir leid, wenn da eine Aussage als Anmaßung rübergekommen ist.

    Manchmal wäre es für mich hilfreich, wenn man kenntlich machte, aus welcher Formulierung nun bestimmte Schlüsse gezogen werden.

    Ich weiß auch nicht, wo in diesem Faden Extrempositionen vertreten werden. Manche schrieben sowas wie „kannste machen, pass aber auf dich auf“, andere - so wie ich - wurden etwas genauer, bei dem, auf was man achten sollte.

    Keine schrieb „mach das auf gar keinen Fall“ oder „mit Krücken ist’s ja easy, du musst unbedingt wieder zur Schule gehen“.

    Wegen eines aus meiner Sicht nicht pathologischen schlechten Gewissens eine Verhaltenstherapie anzuraten halte ich für deutlich über das Ziel hinausgeschossen

    Leider ist eine bestimmte Art schlechten Gewissens häufiger mal pathologisch oder sie hat weitere Konsequenzen, die bis in den Burnout führen.

    Edit: Ich wollte der TE Leine Therapie empfehlen, war nur eine allgemeine Bemerkung.

    Ich vergaß:

    Ein schlechtes Gewissen wegen Verletzungen oder Krankheiten ist ohnehin völlig unangebracht.

    Diese Scheiß-Gewissensache, die offenbar immer noch irgendwie anerzogen wird, sollte man sich unbedingt abtrainieren.

    Ist schwer, geht aber, z. B. mit Verhaltenstherapie.

    Falls du mit Krücken zum Dienst gehen willst, solltest du dir aber vorher zusichern lassen, dass du

    - in einem Raum sein kannst, der gut zu erreichen ist,

    - keine Aufsichten machen musst,

    - keine Vertretungen übernehmen musste,

    - eventuell auch nur einige Stunden machst, was dann eine Wiedereingliederung wäre, die von der Ärztin/dem Arzt verordnet werden kann.

    So hatte ich es vor Jahren gemacht. Da war ich auf Krücken und durfte nur teilbelasten.

    Ich war insgesamt fit genug, das Unterrichten lief dem Heilungsprozess nach meiner Einschätzung und nach Zustimmung durch den Arzt nicht entgegen.

    Wären meine Bedingungen nicht erfüllt worden, hätte ich mich noch weiter krankschreiben lassen können. Hätte ich dann auch getan.

    Hat jemand eine Idee für wasserfeste Farbe? I

    Man kann Wachsmalstifte verwenden, das hält eine gewisse Zeit, ist aber nicht von so schlimmer Beständigkeit wie manche Baumarkt - Fassadenfarbe. Habe ich deshalb mal auf dem Schulhof verwendet (hatte die von der Firma mit Stock am Anfang). Ist auch wegen der verschiedenen Farben nett.

    Es darf dann aber keiner absichtlich wegschrubben und die Haltbarkeit hängt von der Untergrundbeschaffenheit ab.

    Kannste ja einfach mal ausprobieren.

    kleiner gruener frosch Ich wünsche dir alles Gute für eine schnelle Heilung und dass der Arzt nett zu dir ist.

    Mit den Zahlen kann ich nix anfangen, ich schaue bislang keine Serien im Netz. Du könntest aber mal schreiben, ob es eine Netflix oder sonstige Serie ist. Dann schaue ich vlt. doch mal sowas.

    Du hast Recht, in Niedersachsen kann das mit der Abweisung eintreffen. Eventuell werden aber auch Erwachsene abgelehnt, wenn es da ein Impfrisiko gibt.

    Da man aber ausdrücklich daraufhin gewiesen wird, wäre man gut beraten den Termin für Kinder bei der eigenen Ärztin zu machen oder bei solchen Sonderaktionen für Kinder und Jugendliche, die es aktuell vielfach gibt.

    Mein Ansinnen war hier eigentlich nur, die Behauptung „Die Stiko verweigert den Kindern den Zugang zu Grundrechten wegen der Nicht-Empfehlung“ zu widerlegen.

    Aber jetzt ist’s auch mal gut. Olympia lockt mich vor die Glotze.

    Aber google ist dein Freund, für deine Frage findest du die Antwort genau hier z.B.

    Ich habe gar keine Frage 😂.

    Du behauptetest, das sei „immer noch so“. Und dieses „das“ war bei mir „Termin für Kind gemacht, dann im Impfzentrum abgewiesen“.

    Dass man in manchen Impfzentren keine Termine für Kinder machen kann, habe ich nicht in Abrede gestellt, ist evtl. sogar sinnvoll, da der Termin besser bei einer Ärztin gemacht wird, die das Kind kennt und entsprechend beraten kann.

    Nein, leider nicht, wie ich oben verlinkt habe ist es teilweise immer noch so.

    Deinem Link (den aus Oberhavel) kann ich leider nicht direkt etwas zur Impfung von Kindern entnehmen, da da nur alle möglichen Infos aufgeführt werden und ich nicht erkennen kann, auf was genau du dich beziehst. Müsstest du mal entsprechend weiterverlinken.

    Außerdem ging es in der von Plattyplus angegebenen Quelle, nicht darum, dass man erst gar keine Termine für Kinder im Impfzentrum machen konnte (das wäre ja auch nicht verwunderlich, weil die Beratung ausführlicher sein soll und das dann besser die Haus- bzw. Kinderärzt:innen machen), sondern darum dass Leute Termine für Kinder machen konnten und dann vor Ort abgewiesen wurden.

    Wo finde ich diese Situation noch aktuell in deinem Link wieder?

    Das war kurz nach Aufhebung der Priorisierung am 10.6. Da galt in manchen Ecken noch, dass man se Impfstoff für die anderen Gruppen vorhalten musste.

    Diese Situation hat sich seit ca. einem Monat drastisch geändert.

    Außerdem wird in dem Artikel deutlich gesagt, dass die Hausärztinnen schon ohne Priorisierung auch Kinder impfen. Die Situation mit den Terminen war offenbar nur am Anfang so.

    Wenn das Alter der Kinder bei der Terminvereinbarung korrekt angegeben war, hätte man sich im Impfzentrum an eine andere Ärztin wenden können (so war es hier im Impfzentrum).

    Aber egal: Ich wollte nach diesen vielen Hin- und Her- Posts nochmal nachfragen, worum es dir, Plattyplus, eigentlich ging. Da war manches doch etwas durcheinander.

    Wenn ich es recht in Erinnerung habe, hast du behauptet, die Stiko würde Kindern bzw. Jugendlichen bestimmte Freiheitsrechte vorenthalten - in meinen Worten formuliert.

    Das wäre doch wohl nun hinlänglich widerlegt.

    Wenn man mit dem Argument den Kinderchen die Erstimpfung verweigert und stattdessen den Senioren die Drittimpfung anbieten will, dann müssen aber im Gegenzug mit sofortiger Wirkung alle Gängelungen und Beschränkungen für die Jugend wegfallen

    … Es kann nicht sein, daß der Staat mit dem Umweg über die Impfempfehlung einzelnen Gruppen die Grundrechte gezielt vorenthält.

    Die Stiko ist ja außerdem nicht der „Staat“, sondern wir von Politikern gerade schwer kritisiert (was ich schlecht finde, denn es ist ein Zeichen von Unabhängigkeit, dass sie eben gegen den Wunsch der Politik entscheiden kann).

    Den Kinderchen wird eine Erstimpfung nicht verweigert, weil man den Impfstoff für die Drittimpfung vulnerabler Gruppen braucht.

    Also sind diese Fragen bzw. Behauptungen sind inzwischen erschöpfend bearbeitet bzw. geklärt.

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