Beiträge von MarieJ

    Sollte das nicht genug Zeit sein, um sich rechtzeitig um wenigstens ein kleines Zeitfenster zum Wählen zu kümmern?

    Das schöne an unserer Demokratie ist, dass das jede so handhaben kann, wie sie will.

    Ich werde Briefwahl machen und es ist mir scheissegal, was irgendein Briefwahlskeptiker davon hält.

    Ich kannte leider auch jemanden persönlich, der an COVID gestorben ist und einen, der eine schwere Lungenthrombose hatte, obwohl er erst knapp 50 und fit ist. Eine Freundin hat zwei ihrer ehemaligen Klassenkameradinnen verloren.

    Das beeinflusst meine Meinung zu den Maßnahmen, die ich bei uns für insgesamt recht moderat, im letzten Herbst sogar für zu lasch hielt, eher nicht. Mir reicht es zu wissen, dass die tägliche Zahl an Toten mal im oberen dreistelligen Bereich lag.

    Wenn es jetzt wieder in den dreistelligen Bereich ginge, würde ich wieder striktere Regeln für angebracht halten.

    Das bezieht sich nicht auf Klassenpflegschaften -

    Meiner Meinung nach. Oder?

    Ich meine wegen 10. (Zitat aus der BetrVO) in meinem Beitrag #290 schon, dort steht ja „Schulmitwirkungsgremien“.

    Allerdings ist die Formulierung „wenn die Regelungen der Coronaschutzverordnung für die konkreten Nutzungen oder Veranstaltungen eine Ausnahme von der Maskenpflicht vorsehen

    nicht wirklich klar. Was heißt „für die konkrete Nutzung“? Ist da das mit den Bildungseinrichtungen gemeint? Ich vermute ja, ansonsten gäbe es dafür tatsächlich keine Regelung.

    Maske ist in NRW am festen Sitzplatz bei Elternabenden nicht mehr erforderlich:

    CoronaBetrVO:

    §2

    Maskenpflicht in schulischen Gemeinschaftseinrichtungen

    (1) Innerhalb von Schulgebäuden und anderen der schulischen Nutzung dienenden Innenräu- men sind von allen Personen medizinische Masken (sogenannte OP-Masken) zu tragen. Dies gilt nicht

    10. bei Sitzungen von Schulmitwirkungsgremien und im Rahmen außerschulischer Nutzungen der Schulgebäude, wenn die Regelungen der Coronaschutzverordnung für die konkreten Nutzungen oder Veranstaltungen eine Ausnahme von der Maskenpflicht vorsehen“

    Und nun CoronaSchVO:

    Auf das Tragen einer Maske kann verzichtet werden

    7. in Bildungseinrichtungen und Kultureinrichtungen sowie bei Veranstaltungen und Ver- sammlungen, Tagungen, Messen und Kongressen an festen Sitz- oder Stehplätzen, wenn entweder die Plätze einen Mindestabstand von 1,5 Metern haben oder alle Personen immunisiert oder getestet sind,“

    Schau mal in der Coronabetreuungsverordnung nach.

    Habe ich natürlich getan, dort wird auf die Coronaschutzverordnung verwiesen, die maximal schwammig ist. Dort lese ich nur, dass solche Feste möglich sind und nur ab

    2500 Besuchern gleichzeitig die 3G Regel gilt. Das bedeutet m. E., dass Schulfest draußen mit unter 2500 Besuchern ohne Einschränkungen erlaubt sind und auch Masken nur getragen werden müssen, wenn Leute in Schlangen anstehen.

    Ich kann’s irgendwie kaum glauben.

    Dann müssten z. B. auch alle wieder das Schulgelände (nicht das Gebäude) ohne Einschränkungen betreten dürfen.

    Warum sollte man nicht Gruppenarbeit machen dürfen? Die SuS haben doch Masken auf und Abstandsregeln gibt es im Klassenraum nicht.

    Um die Frage der Sinnhaftigkeit der ganzen weggefallenen Bestimmungen mit den neuen Coronaverordnungen ging es hier ja zunächst nicht.

    Wo findet man eigentlich eine Angabe in NRW darüber, dass das Singen im Raum verboten ist?

    In der noch bis Freitag gültigen CoronaSchutzVO findet sich die Angabe, dass das Singen in gut belüfteten Räumen bei Inzidenzstufe 1 mit bis zu 30 Personen zulässig sei.

    Wenn nun die Inzidenzstufen wegfallen …?

    In der neuen BetreuungsVO sind nur Ausführungen zum Sportunterricht. Auf der Seite des Schulministeriums sind die Angaben zum Musikunterricht sehr vage.

    Hat jemand eine quellengestützte Ahnung?

    Zumindest ich habe damals im Referendariat gelernt, daß ein "Erwartungshorizont" auch aufzeigen muß an welchen Stellen ich mit welchen Fehlern der Schüler rechne

    Das kenne ich auch aus NRW so nicht. Würde ich alle Fehler, mit denen zu rechnen ist, notieren, ergäbe es ein sehr, sehr langes Werk.

    Ein Erwartungshorizont ist m. E. in so einer Form in Mathe sinnvoll:

    https://www.rhein-gymnasium-koeln.de/phocadownload/…ge%20fertig.pdf

    Wobei ich selbst bei „normalen“ Klausuren die Kriterien nicht verschriftliche, sondern bei Nachfragen von SuS erläutere, warum die eine soundso viele, der andere mehr/weniger Punkte bei einer Teilaufgaben erreicht hat.

    In der Mathematik erachte ich einen Erwartungshorizont als überflüssig, weil man dort selbstverständlich erwartet, daß für die Note 1 einfach alle Aufgaben gelöst werden.

    Das ist Quatsch und sollte man als Mathelehrer:in auch wissen.

    Abgesehen von den textlichen Ausführungen (Begründungen, Beschreibungen usw.) ist auch die Darstellung des Weges, die Einhaltung der Operatoren, der eventuelle Umgang mit dem GTR (zumindest in NRW) u. ä. für die Bewertung von Bedeutung.

    Außerdem liegt der Bereich für die Note 1 (in der SEK II) zwischen 100 und 85 % der Bewertungspunkte.

    Meine Herren, das war heute meine beste Leistung. Sind sie damit einverstanden, daß wir die Vorlesung hier beenden?

    Gab es bei euch im Jahrgang keine Frauen?

    Bei uns in Physik waren es nur zwei, bei den Diplomern gar keine.

    Wegen der Brückenkurse bin ich in netten Arbeitsgruppen mit Diplomern gelandet und damals waren in meiner Uni die meisten Veranstaltungen sowieso gleich, daher habe ich bis zum Vordiplom alles mitgemacht. Ca. 60 Leute im ersten Semester, davon haben knapp 20 die Matheklausuren im 1. und 2. Semester bestanden.

    Als einzige Frau und mit insgesamt wenigen Kommilitonen war es in manchen Vorlesungen sehr blöd, weil jedes Zuspätkommen oder Fehlen registriert wurde. Aber ich kann nicht meckern, alle haben sehr darauf geachtet, mich nicht merken zu lassen, dass man als Frau in dem Studiengang noch etwas Besonderes war. Diskriminierungen oder gar Witzeleien haben nicht stattgefunden.

    Genau das hat meine Schulleitung vor. Habe diese Auskunft heute erhalten.

    Kann denn deine Schulleitung eine entsprechende Verwaltungsvorschrift oder Verfügung anführen?

    In Analogie zu den Bestehensprüfungen beim Abi müsste es auf jeden Fall anders laufen, wurde hier ja schon geschrieben.

    Im Zweifelsfall würde ich bei der entsprechenden Bezirksregierung anrufen bzw. mir von der Schulleitung eine derartige Anweisung zeigen lassen.

    Es ist für Kuk und SuS doch eine völlig unzumutbare Vorgehensweise (ich weiß, dass das nicht heißt, dass diese nicht doch angeordnet werden könnte 😕).

    Denn bei aller Liebe zu Käse enthält der ja leider auch die böse Laktose...

    Meinst du mit „der“ den Frischkäse?

    Ansonsten: viele lange gereifte Käsesorten (fast alle, meine ich mal gelesen zu haben) enthalten kaum bis keine Lactose.

    Das fände ich blöd, da ich in meinem Fall die Schülerin ja prüfen würde obwohl ich weiß, dass sie nicht mehr versetzt werden würde. Nur sie selbst wüsste es nicht.

    Ich glaube nicht, dass das zulässig ist, finde aber grade keine entsprechende Verwaltungsvorschrift. Falls deine Schulleitung das so anordnen sollte, würde ich diese nach einer Quelle für dieses Vorgehen fragen.

    Da mehrere Prüfungen in 2020 und 2021 eine Ausnahme sind, weiß deine Schulleitung eventuell einfach nicht so recht Bescheid.

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