Beiträge von MarieJ

    Aber google ist dein Freund, für deine Frage findest du die Antwort genau hier z.B.

    Ich habe gar keine Frage 😂.

    Du behauptetest, das sei „immer noch so“. Und dieses „das“ war bei mir „Termin für Kind gemacht, dann im Impfzentrum abgewiesen“.

    Dass man in manchen Impfzentren keine Termine für Kinder machen kann, habe ich nicht in Abrede gestellt, ist evtl. sogar sinnvoll, da der Termin besser bei einer Ärztin gemacht wird, die das Kind kennt und entsprechend beraten kann.

    Nein, leider nicht, wie ich oben verlinkt habe ist es teilweise immer noch so.

    Deinem Link (den aus Oberhavel) kann ich leider nicht direkt etwas zur Impfung von Kindern entnehmen, da da nur alle möglichen Infos aufgeführt werden und ich nicht erkennen kann, auf was genau du dich beziehst. Müsstest du mal entsprechend weiterverlinken.

    Außerdem ging es in der von Plattyplus angegebenen Quelle, nicht darum, dass man erst gar keine Termine für Kinder im Impfzentrum machen konnte (das wäre ja auch nicht verwunderlich, weil die Beratung ausführlicher sein soll und das dann besser die Haus- bzw. Kinderärzt:innen machen), sondern darum dass Leute Termine für Kinder machen konnten und dann vor Ort abgewiesen wurden.

    Wo finde ich diese Situation noch aktuell in deinem Link wieder?

    Das war kurz nach Aufhebung der Priorisierung am 10.6. Da galt in manchen Ecken noch, dass man se Impfstoff für die anderen Gruppen vorhalten musste.

    Diese Situation hat sich seit ca. einem Monat drastisch geändert.

    Außerdem wird in dem Artikel deutlich gesagt, dass die Hausärztinnen schon ohne Priorisierung auch Kinder impfen. Die Situation mit den Terminen war offenbar nur am Anfang so.

    Wenn das Alter der Kinder bei der Terminvereinbarung korrekt angegeben war, hätte man sich im Impfzentrum an eine andere Ärztin wenden können (so war es hier im Impfzentrum).

    Aber egal: Ich wollte nach diesen vielen Hin- und Her- Posts nochmal nachfragen, worum es dir, Plattyplus, eigentlich ging. Da war manches doch etwas durcheinander.

    Wenn ich es recht in Erinnerung habe, hast du behauptet, die Stiko würde Kindern bzw. Jugendlichen bestimmte Freiheitsrechte vorenthalten - in meinen Worten formuliert.

    Das wäre doch wohl nun hinlänglich widerlegt.

    Wenn man mit dem Argument den Kinderchen die Erstimpfung verweigert und stattdessen den Senioren die Drittimpfung anbieten will, dann müssen aber im Gegenzug mit sofortiger Wirkung alle Gängelungen und Beschränkungen für die Jugend wegfallen

    … Es kann nicht sein, daß der Staat mit dem Umweg über die Impfempfehlung einzelnen Gruppen die Grundrechte gezielt vorenthält.

    Die Stiko ist ja außerdem nicht der „Staat“, sondern wir von Politikern gerade schwer kritisiert (was ich schlecht finde, denn es ist ein Zeichen von Unabhängigkeit, dass sie eben gegen den Wunsch der Politik entscheiden kann).

    Den Kinderchen wird eine Erstimpfung nicht verweigert, weil man den Impfstoff für die Drittimpfung vulnerabler Gruppen braucht.

    Also sind diese Fragen bzw. Behauptungen sind inzwischen erschöpfend bearbeitet bzw. geklärt.

    Für micht klingt er so, daß sie eine Empfehlung zur Nicht-Impfung aussprechen.

    Da hörst du falsch. Das gilt auch für alle anderen Impfungen, für die es keine allgemeine Empfehlung gibt, nicht.

    Problematisch ist es, dass du deine Auffassung davon, wie es für dich klingt, zur Grundlage einer Argumentation machst und die Worte immer entsprechend fehlerhaft anwendest. So wie hier:

    Das sich die Ärzte nach der Stiko Empfehlung zur Nicht-Impfung richten ist verständlich.

    Eine Empfehlung zur Nicht-Impfung gibt es schlicht nicht.

    Und wenn ein Arzt bei der aktuellen Aussage entgegen der Empfehlung der Stiko trotzdem impft, dann haftet er nicht?

    Richtig. Die Empfehlung der Stiko hat meiner Kenntnis nach bei den Impfungen zur Folge, dass die Krankenkassen die Kosten übernehmen.

    Gegen Grippe gibt es z. B. eine Empfehlung für Menschen ab einem bestimmten Alter oder mit Vorerkrankungen oder bei vielen Kontakten z. B. Im Gesundheitswesen o. ä. Heißt aber nicht, dass nicht auch andere Leute geimpft werden können/sollen und schon gar nicht, dass eine Ärztin bei Impfschäden haften würde, selbst wenn für diese Personen die Impfung nicht empfohlen wird.

    Was an dem Begriff „Empfehlung“ bzw. „nicht-Empfehlung“ ist für dich so schwer zu verstehen?

    Edit: Samu war schneller.

    Der Hauptgrund, die Empfehlung nicht für alle ab 12 Jahren auszusprechen, war die Knappheit des Impfstoffs.

    Also der Vorsitzende der Stiko hat bei Markus Lanz ganz andere Gründe aufgeführt

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    Auf welche Quelle beziehst du deine Aussage, dass die aktuelle Nichtempfehlung hauptsächlich mit der Verfügbarkeit an Impfstoff zu tun hat?

    Viele von den verrückten Dingen, die du wegen der Landesgrenze durch den Ort aufführst, haben doch gar nichts mit Corona zu tun.

    Allerdings dauerte es in anderen Ländern nie so lange am Stück an.

    Ich glaube, da irrst du dich, habe aber gerade keine Zeit, die Infos dazu zusammen zu suchen. In manchen Ländern gab es recht lange auch tagsüber sehr strenge Ausgangssperren.

    Und natürlich wird keine Maßnahme dadurch leichter zu ertragen, weil es woanders strenger ist, aber „eingesperrt“ war hier meiner Kenntnis nach niemand - außer in Quarantäne.

    Dass es für viele schwierig war, die Kontaktbeschränkungen auszuhalten, bestreite ich nicht.

    da ich zu dem Zeitpunkt als Hauptnahrungsmittel Ibu 400er im Doppelpack verschlang.

    Ich habe mal von Ibuprofen Blutungen bekommen, keine Ahnung warum, vielleicht ist das Zeug auch blutverdünnend und es könnte sein, dass ich damals schon das Myom hatte. Eventuell hängen ja die Regelunregelmäßigkeiten mit dem Ibu zusammen.

    Zu der Diskussion, was eine Nebenwirkung und was „Nichts“ ist, gäbe es viel Individuelles zu sagen, aber ich glaube, dass es dafür Definitionen gibt.

    Ein Streit darüber, wer was wie empfindet, ist m. E. völlig überflüssig. Das ist doch so unterschiedlich wie das Schmerzempfinden und sonstige auf der Empfindungsebene ablaufende Dinge. Und bevor sich jemand auf den Schlips getreten fühlt: mit unterschiedlichem Empfinden meine ich nicht, dass irgendjemand ein Weichei sei o. ä.. Unterschiedliches Empfinden ist normal und bedarf keiner Rechtfertigung.

    Anekdotisch: Nach meiner Impfung mit Pandemrix (Grippeimpfung auch gegen Schweinegrippe) lag ich gut eine Woche im Bett. War es mir trotzdem wert, weil die Schweinegrippe kein Spaß war und ich abwehrgeschwächt bin.

    Ich kann notieren, dass jemand der eigentlich schlecht ist, wenigstens immer vorliest, einfache Aufgaben bearbeitet, Gruppenarbeit vorträgt und sich Mühe gibt, geistig anwesend ist, im Gegensatz zu wem anders, der dann aus dem Fenster guckt und nicht mal die richtige Seite aufgeschlagen hat.

    Notizen mache ich auch, nicht für jede Stunde, aber recht häufig. Was du beschreibst, lässt sich m. E. durch Ziffern nicht abbilden und ist für mich jedenfalls nur durch kurze Beschreibungen angemessen zu erfassen.

    Die meisten Kolleg:innen benutzen Kürzel für die verschiedenen Bereiche und Quantitäten sowie Qualitäten. Dann wird im Vierteljahr aus der Gesamtschau eine Note gebildet und vor allem auch die Entwicklung berücksichtigt.

    Gerade bei der SoMiNote (so heißt das Ding in NRW) gibt es doch einen erheblichen Bewertungsspielraum und das ist auch gut so.

    Eventuell sieht die Situation an berufsbildenden Schulen aber so anders aus, dass man da anders vorgehen muss - davon habe ich keine Ahnung.

    kleiner gruener frosch Eine schöne Tour hast du da geplant. So ähnlich sind wir mal als Familie mit unseren Kindern gefahren, aber nicht in so kurzer Zeit und nur bis zur Ostsee, Rückweg ins Ruhrgebiet dann mit dem Zug.

    Auf jeden Fall war das auch genug Abenteuer, von dem man später erzählen kann. So wie von den Radtouren bis und durch Frankreich, die mein Mann und ich gemacht haben, teils ohne Zelt einfach so in der Landschaft gepennt. Dabei waren unsere Tagestouren aber nur immer so zwischen 100 und 150 km lang, je nach Höhenmetern, im Massif Central waren es eher höchstens 100.

    So viel wie der Frosch haben wir nur einmal und mit Rückenwind geschafft.

    Inzwischen fahren wir mit dem Auto zum Camping und auch nur, wenn wir Lust haben. Bei uns zu Hause ist’s nämlich sehr schön😀

    Zwangsweinlieferung

    Für die Lehrer:innen als Entschädigung? Würde ich wohl nehmen, aber nur, wenn ich vorher die Sorte wählen darf.

    Spaß beiseite: ich denke, dass so eine Pflicht für die Kinder erstmal nicht kommen wird. Für die unter 12 Jährigen dauert es noch, bis ein Impfstoff zugelassen ist und für die über 12 Jährigen wird die Empfehlung der Stiko auch noch auf sich warten lassen.

    Eine Impfpflicht ist rechtlich so problematisch, dass sich da die Politik vermutlich nicht so leicht herantrauen wird.

    In Essen finde ich die Onleihe prima. Du kannst einfach mal in den Katalog schauen und ein paar Titel suchen, die dich interessieren. Die aktuellen Bestseller muss man meist vorbestellen. Auch Hörbücher leihe ich dort sehr oft online, funktioniert recht gut.

    https://www.stadtbibliothek-essen.de/kataloge___kon…katalog.de.html

    Ich glaube, dass die Bibliothek in Essen recht umfangreich ist, kann es aber nicht im Vergleich zu Dortmund mit Zahlen belegen. S gibt aber sicher auch in den anderen angrenzenden Städten die Möglichkeit, mal im online Katalog zu schnuppern.

    Ich dachte, dass es an den beruflichen Schulen mit SEK II sowieso keine Huckepackkurse geben kann, weil da für die verschiedenen Bildungsgänge die Kurse ziemlich festgelegt sind und auch immer alle angeboten werden.

    Oder bin ich da im Irrtum?

    Bei jahrgangsübergreifenden Kursen habe ich aber überhaupt keine Ahnung, habe ich nur selbst in meiner Schulzeit erlebt, in meinem Physik LK. Dachte, das gibt es eigentlich nur noch an Grundschulen.

    Quelle?

    Muss mich korrigieren: es gibt Ausnahmefälle, in denen solche Kurse zulässig sind.

    Aus der APO GOSt zu § 6

    VV zu § 6

    6.1 zu Absatz1

    6.1.1 Der Unterricht erfolgt als jahrgangsbezogener Unterricht.

    Jahrgangsstufenübergreifender Unterricht und die Einrichtung kombinierter Grund- und Leistungskurse sind in besonders begründeten Ausnahmefällen, z.B. zur Sicherung von Bildungsgängen oder der Kontinuität des Kursangebots, zulässig. Sie bedürfen der Zustimmung der oberen Schulaufsichtsbehörde. In der Qualifikationsphase können Projektkurse und Vertiefungsfächer jahrgangsstufenübergreifend angeboten werden. Die sachgerechte Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die zentralen Prüfungen im Abitur ist sicherzustellen.“

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