Maske ist in NRW am festen Sitzplatz bei Elternabenden nicht mehr erforderlich:
CoronaBetrVO:
„
§2
Maskenpflicht in schulischen Gemeinschaftseinrichtungen
(1) Innerhalb von Schulgebäuden und anderen der schulischen Nutzung dienenden Innenräu- men sind von allen Personen medizinische Masken (sogenannte OP-Masken) zu tragen. Dies gilt nicht
…
10. bei Sitzungen von Schulmitwirkungsgremien und im Rahmen außerschulischer Nutzungen der Schulgebäude, wenn die Regelungen der Coronaschutzverordnung für die konkreten Nutzungen oder Veranstaltungen eine Ausnahme von der Maskenpflicht vorsehen“
Und nun CoronaSchVO:
Auf das Tragen einer Maske kann verzichtet werden
„
7. in Bildungseinrichtungen und Kultureinrichtungen sowie bei Veranstaltungen und Ver- sammlungen, Tagungen, Messen und Kongressen an festen Sitz- oder Stehplätzen, wenn entweder die Plätze einen Mindestabstand von 1,5 Metern haben oder alle Personen immunisiert oder getestet sind,“