Beiträge von MarieJ

    Darf man jetzt mal raten? Die Schreibweise deutet auf diese Codierungen zur Diagnose von Krankheiten hin - bin Grade krankgeschrieben, daher sah ich diese Schreibweise eben.

    Jetzt müsste ich aber googeln, ob es diese U sowieso gibt und was es bedeutet.

    Darf ich aber nicht - mach ich aber gleich🤣

    Bei mir hat auch die zweite Astra deutlich „gewirkt“. Am Tag nach der Impfung war ich mit Gliederschmerzen und Fieber sehr platt, am zweiten nur noch schlapp. Hoffe mal, dass mein Immunsystem kräftig gearbeitet hat.

    OT

    Apropos Gebärmutter: ich bin extrem froh, dass ich mir diese vor zehn Jahren - also mit 50 - trotz der relativen Nähe zu mehreren anderen OPs habe entfernen lassen. Es war sicher keine Spaziergang, aber tausendmal besser, als alle vier Wochen das Gefühl zu haben, fast zu verbluten. Meine Menstruationsbeschwerden wurden stetig schlimmer wegen großer Myome und von Wechseljahren war bei mir mit 50 noch keine Spur zu merken.

    Interessanterweise haben mir die Ärzte und auch eine befragte Ärztin keine Antwort auf die Frage geben können, wie sich das Fehlen der Gebärmutter auf das Empfinden beim Orgasmus auswirkt. Schließlich kontrahiert diese ja dabei. Es wurde auch in den Vorgesprächen seitens der Ärzte überhaupt nicht angesprochen. War damals wohl noch nicht erforscht oder von Interesse … Ich hatte den Eindruck, dass die alle von dieser Frage sehr überrascht waren.

    Bei den Männern wird bei eventuell potenzverändenden Eingriffen selbstverständlich bereits im Vorfeld intensiv darüber gesprochen.

    Neben Spaziergängen, Lesen, Sport und Musikmachen hat mir am meisten geholfen, den Hang, alles richtig zu machen, deutlich zu verändern.

    Das war bei mir tatsächlich der entscheidendste Schritt für meine Gesundheit. Auch wenn es damit nicht so ganz komplett vorbei ist, habe ich mit der Zeit gelernt, Ideale als das zu sehen, was sie sind: Ideale und nicht „Reale“. Schön, sie anzustreben, aber unschön dabei zu übertreiben.

    Habe gestern meine zweite Impfung im Impfzentrum bekommen. Sie haben dort gesagt, dass sie diese QR Codes erst ca. Anfang Juli verschicken würden, ich aber vorher schon in einer Apotheke nachfragen solle, weil es da dann wohl schneller ginge.

    Coronabetreuungsverordnung für NRW schreibt ganz klar für Zeugnisübergaben:

    Schüler des Jahrgangs

    Lehrer des Jahrgangs

    Zwei Elternteile

    Außerdem Immunisierung Personen (z.B. könnte das u.U. einige Großeltern betreffen. )

    Eben nicht:

    Hab ich in #1531 unten aus der BetrVO zitiert.

    Da wird auf §13 der CoronaSchVO verwiesen. Dieser regelt die Hygienebedingungen sowie die Maximalzahl in geschlossenen Räumen in Abhängigkeit von der Inzidenz.

    In der BetrVO steht bei Zeugnisübergaben nirgends etwas von Eltern.

    Dort wird nur aufgeführt, dass es bei Überschreitung der in §13 genannten Höchstzahl zwei erwachsene Begleitpersonen pro SoS sein dürfen.

    Ich verstehe das inzwischen (nach etwas aufmerksameren Lesen der beiden Verordnungen) so:

    Sind z.B. 250 Personen erlaubt, dann können bei 100 SuS trotzdem zwei erwachsene Begleitpersonen mitkommen, insgesamt wären es dann 300 Personen.

    Meine Frage bezog sich darauf, ob nicht erwachsene Begleitpersonen dann ausgeschlossen sind - was ja sehr komisch wäre. Ob Begleitpersonen bis zu einem bestimmten Alter zusätzlich erlaubt wären, so wie das bei immunisierten Personen der Fall ist (die zählen einfach nicht).

    Falls ich da auf dem Holzweg bin, wäre es gut, mich mit entsprechender Zitierung aus den Verordnungen zu korrigieren, weil wir eben keine Schulmail dazu erhalten haben/vlt. auch nicht werden.

    Auf die BetrVO von NRW, wo du sagst maximal 1 Erwachsener generell

    Von „maximal 1 Erwachsener“ schrieb ich nirgends.

    Gab es bei euch schon irgendwo die von Herrn Richter versprochene SchulMail zu den Zeugnisübergaben?

    Mal zur Klarstellung:

    Ich bin nicht die Threaderstellerin, sondern nur die Fragestellerin einer Frage, die sich explizit auf NRW bezieht (siehe: „Herr Richter“).

    Und die Verordnung ist eben leider in Bezug auf die Zeugnisausgabe nicht ganz eindeutig, nur in Bezug auf die Feiern, um die es mir aber nicht geht.

    Mir ist nicht klar, von welcher Verordnung du, Susannea, schreibst.

    Auch die Twittermeldung sowie inzwischen in der Presse aufgetauchte Meldungen stimmen nicht mit der Coronaschutz- und BetreuungsVO überein.

    Deswegen fragte ich nach Infos, die evtl. vom Schulministerium NRW bereits an irgendwelchen Schulen angekommen seien.

    In meiner Stadt (und ich vermute auch in anderen) gibt es in vielen Schulen große Aulen, in denen die Zeugnisübergabe üblicherweise stattfindet. Ist nur wegen Corona im letzten Jahr bisweilen anders gewesen.

    Es wäre aber dennoch immer eine von der Schule veranstaltete Zeugnisübergabe und daher zu unterscheiden von einer von den SuS veranstaltete Abschlussfeier.

    Ich weiß nicht, wie du darauf kommst, dass Geschwister noch irgendwo erlaubt sind.

    Aus der CoronaSchVO §13 NRW gehen die allgemeinen Bestimmungen für solche Veranstaltungen hervor. Da ist nur eine Begrenzung der Teilnehmerzahl genannt.

    Und nochmal: es sind nicht die Abschlussfeiern, sondern die Zeugnisübergaben gemeint, die in der Schule stattfinden.

    Dazu ist die kurze Twittermeldung m. E. schlicht falsch, denn in der BetrVO steht nichts von Eltern, sondern nur von erwachsenen Begleitpersonen.

    Die Abschlussfeiern außerhalb der Schule interessieren mich grade nicht, die werden nicht von uns als Schule veranstaltet. Mein Fehler, dass ich die Passus 9. und 10. überhaupt zitiert habe.

    Nein, schon nach der Verordnung sind diese ausgeschlossen

    Du hast die VO nicht richtig gelesen/verstanden und beziehst dich vermutlich auf diese Twittermeldung oder auf die Feiern unter 9.

    Das habe ich aber nicht gemeint: es geht mir um Zeugnisübergaben. Bei diesen greift der Passus aus der BetrVO s.o.

    So wie ich es jetzt verstehe, dürfen diese Übergaben unter denselben Bedingungen wie Kulturvernstaltungen (§13 CoronaschVO) stattfinden und im Ausnahmefall, also falls es die SchVO nicht hergibt, dürfen bis zu zwei erwachsene Begleitpersonen dabei sein.

    Was mit den nicht erwachsenen Begleitpersonen ist, wird nicht erwähnt, also müssten die unter die Personenbegrezung der SchVO §13 fallen, oder?

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