Beiträge von MarieJ

    Wieso, Lindbergh, findest du es jetzt bloß traurig, dass ich eine Erleuchtete sein möchte? Weil ich die Meisterin als Stufe dazwischen nicht erwähnte?

    Ganz ehrlich, wer vollständig geimpft ist, muss sich für nichts mehr testen. Aber dann für die Schule.

    Ich verstehe jetzt nicht ganz, worauf du hinauswillst. In den Verordnungen steht doch, dass man sich auch in der Schule nicht testen muss, wenn man zu den sogenannten Immunisierten gehört.

    Die Immunisierten sind die drei Gruppen

    - vollständig geimpft

    - nachweislich (PCR) positiv getestet und genesen seit mind. 28 Tagen und maximal 6 Monaten

    - länger als 6 Monate genesen (nach nachweislicher Testung) und einmal geimpft.

    Bei uns in der Schule testen sich KollegInnen sowie SuS dieser drei Gruppen schon seit Anfang Mai nicht mehr, es sei denn sie möchten es. Manche möchten gerne, da sie nichts unbemerkt weitergeben wollen.

    Warum sind eigentlich unsere Stufen hier im LehrerInnen- Forum nicht gegendert?

    Ich glaube, das wurde schon irgendwo mal thematisiert, kann mich aber nicht erinnern und finde es nicht wieder.

    In NRW sind sogenannte „Immunisierte“ von der Testpflicht befreit. Egal ob Schule oder anderswo.

    „(5) Eine nachgewiesene Immunisierung steht dem Nachweis eines negativen Testergebnisses nach Absatz 4 gleich. Dies gilt bis zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 28c des Infektionsschutzgesetzes auch, soweit sich das Erfordernis einer Testung aus § 28b Absatz 1 und 3 des Infektionsschutzgesetzes ergibt. Die Immunisierung kann nachgewiesen werden durch

    1. den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff,

    2. den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt, oder

    3. den Nachweis eines positiven Testergebnisses nach Nummer 2 in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.“

    Der Punkt 3 bedeutet, dass man auch bei länger als 6 Monate zurückliegender durch PCR nachgewiesener Erkrankung und einmaliger Impfung, die 14 Tage zurückliegen muss, als immunisiert gilt.

    Der Text ist aus einer der diversen CoronaVOs. Inzwischen steht das Ganze im Infektionsschutzgesetz und gilt bundesweit.

    beim nächsten Spiel Deutschland versus XYZ

    Musste am Freitag mal von Portugal schwärmen (Spiel am Samstag).

    Sag einfach: „Die „toitsche“ Abwehr wird Ronaldo und co nicht aufhalten können“ oder „Die Jungs vom Jogi spielen zu wenig in die Tiefe, so werden die nie torgefährlich“.

    😉

    Falls es von Interesse ist:

    Bei mit gab es leider erhebliches Schmerzen in der Zeit des Eisprungs, war lt. einem Arzt auch psychosomatisch - wie bescheuert.

    Eine Ärztin hat mir dann irgendwann mal gesagt, dass das häufiger vorkommt, man aber die Ursache meist nicht genau angeben kann, weil mehrere Dinge da im Zusammenspiel ursächlich sind und man leider nur Schmerzmittel geben kann. Wärmflasche half mir aber auch.

    Nach den Geburten ist es schlimmer geworden. Dafür war die Mens nicht schmerzhaft, sondern nur irgendwann zu heftig blutig.

    chilipaprika Wie Samu schreibt: man kommt sofort in die Wechseljahre. Wobei da nicht mehr viel Wechsel ist. Dann treten bei den meisten die beschriebenen Beschwerden auf, bei manchen kommt auch noch Unlust auf Sex dazu. Es gibt aber auch Frauen, die solche Beschwerden kaum haben. Asiatinnen sollen angeblich viel weniger unter diesen Beschwerden leiden.

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