Beiträge von MarieJ

    Nein, nicht die Theologie is teleologisch. Aber es gibt einige teleologische Erklärungsansätze für die Schöpfung z. B. Das kann man sich von den Zeugen Jehovas anhören. Es gibt einen teleologischen Gottesbeweis - lässt sich natürlich nicht halten. Sowie einige teleologische Argumentationen sich nicht halten lassen. Beispiel siehe oben.

    Auch in der Evolution gibt es keinen, der plant.

    Wenn man Frauen und Männer meint, kann man die Formen einfach ausschreiben.

    Alles andere sind extreme Minderheiten.

    Also ich finde die Schreibweise mit Doppelpunkt weniger aufwändig, als stets die weibliche und männliche Form zu verwenden. Außerdem berücksichtigt man damit, dass es auch Nichtbinäre gibt. ,

    Aber das ist vermutlich Geschmacksache.

    Wem das zu kompliziert ist, lässt es. Die meisten jungen Menschen schreiben ja sowieso viel weniger, weil es zu aufwändig ist.

    Schau‘n mer mal, wie es sich entwickeln wird.

    Trotzdem spreche ich mich dagegen aus, dass wegen so einer kleinen Minderheit, wie der hier thematiserten, Sprache verkompliziert und entstellt wird.

    Es geht beim Gendern doch nicht nur um kleine Minderheiten, da hast du was falsch verstanden.

    Es geht um generelles nicht nur „Mitmeinen“, sondern auch „Mitschreiben“ bzw. „-sprechen“ von allen.

    Fing damit an, dass -zumindest manche- Frauen explizit sprachlich vorkommen wollten. Insgesamt könnten dann Frauen und Nichtbinäre eine Mehrheit darstellen.

    Damit der Frosch seinen Sinnesfreuden frönen kann, leite ich mal die Bescheinigung und den Mailtext weiter:

    Test-Bescheinigung-PCR-Test.pdfTest-Bescheinigung-PCR-Test.pdf

    Bescheinigungen über Corona-Testungen in Schulen hier: „Lolli“-Tests

    Sehr geehrte Schulleitungen, liebe Kolleginnen und Kollegen,

    in meiner gestrigen SchulMail hatte ich Ihnen Informationen und Hinweise zur Ausstellung von Bescheinigungen über erfolgte Corona-Testungen in Schulen zukommen lassen. Dabei habe ich auch auf das besondere „Lolli“-Testverfahren hingewiesen, an dem Ihre Schule teilnimmt. Vorgesehen ist gemäß § 1 Absatz 2b Satz 4 der CoronaBetrVO und § 4a der CoronaTestQuarantäneVO, dass über das Ergebnis dieser Testungen den Schülerinnen und Schülern auf Wunsch eine Testbescheinigung auszustellen ist.

    Aufgrund von Rückfragen und auf Wunsch einiger Schulen hat das Ministerium für Schule und Bildung in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales für das „Lolli“-Testfahren ein gesondertes und passgenaues Formular gefertigt. Das Formular entspricht den Vorgaben der CoronaBetrVO und der CoronaTestQuarantäneVO, geht auf das besondere Testverfahren präzise ein und vereinfacht für Sie die Ausstellung der entsprechenden Testbescheinigungen. Das erwähnte Formular finden Sie bitte im Anhang.

    Wie gewohnt stehen Ihnen die Bezirksregierungen unter den bekannten Nummern bei Rückfragen zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Mathias Richter

    Beispielsweise könnte ein sehr großer und breiter Mann ohne Probleme auf eine Frauentoilette gehen und man dürfte ihn nicht herausschmeißen, da er sich womöglich als Frau identifiziert.

    Das mit den getrennten Toiletten ist sowieso Quatsch. Ich bin als Frau schon häufig bei Veranstaltungen auf die fast leere Männertoilette gegangen, da die Warteschlange an der Frauentoilette so lang war.

    Man sollte einfach die Pissoirs abschaffen oder auch in Einzelkabinen verlegen.

    Auf manchen Campingplätzen in Frankreich ist zu bestimmten Zeiten auch nur ein Waschhaus geöffnet, das Männer, Frauen und weitere gemeinsam benutzen. Nach meiner Kenntnis gibt das da keine Probleme.

    Ich unterstelle jedenfalls Männern nicht, das sie nur darauf warten, auf Frauentoiletten übergriffig zu werden.

    Noch mal zu den Elternabenden

    Ich bin mir relativ sicher, dass die nie wirklich untersagt waren bzw. normale Klassenpflegschaft war eigentlich immer möglich.

    Doch, auch die „Tätigkeiten im Rahmen der Mitwirkung“ waren ausdrücklich untersagt.

    Aus einer Mail der Bez.reg. Münster:

    § 1 Absatz 6 Satz 2 stellt aber die generelle Zulässigkeit unter die "Maßgabe der veranstaltungsbezogenen besonderen Regelungen der CoronaschutzVO". Dies ist als Verweis auf § 13 CoronaSchV zu verstehen. Nach § 13 Absatz 1 CoronaSchVO sind Veranstaltungen und Versammlungen, die nicht unter besondere Regelungen "dieser" Verordnung (also der CoronaSchV) fallen, bis zum 30. November 2020 untersagt.
    Tage der offenen Tür ebenso wie Elternabende und Schulfeste fallen offenkundig nicht unter besondere Regelungen der CoronaschutzVO.

    Sie sind daher (zunächst ) in der Zeit vom 2. bis zum 30. November unmittelbar im Verordnungswege untersagt.“

    Das war im November klare Ansage. Da wir jetzt keine Veränderung bei den Veranstaltungen in der CoronaSchVO haben, müsste es immer noch genau so sein. Erst ab Inzidenzen stabil unter 50 sind Veranstaltung mit 50 Personen im Innenbereichen mit Tespflicht gestattet. So verstehe ich die CoronaSchVO.

    Ich meine auch Videokonferenz, die Eltern sind aber ganz jeck auf Präsenz und haben einen entsprechenden Antrag gestellt.

    Falls man das überhaupt zulässt - ich meine „nein“, manche Kolleg:innen aber „ja“ - müssten meiner Ansicht nach alle einen negativen Test vorweisen.

    Ich höre nur das Sternchen immer so schwer beim Sprechen.

    Das Binnen I ist nicht nur 90ger, sondern eben nicht barrierefrei. Deshalb sollte es am besten der : sein. Soweit ich weiß wird der von Vorleseprogrammen verstanden.

    Es fanden auch viele, eventuell sogar die Mehrheit, die Rechtschreibreform doof und unnötig. Abgesehen davon gibt es bisher wohl nur vermutlich nicht repräsentative Umfragen zum Gendern.

    Ist aber wohl müßig, das hier weiter zu diskutieren. Die Zukunft wird es peu a peu erbringen. Manche werden weiterhin gendern, andere nicht. So wie diverse Wörter und merkwürdige Beugungen im Deutschen Einzug gehalten haben, wird es stets Veränderungen geben, die sich durchsetzen. Wahrscheinlich wird sich vor allem das Gendern bei Berufsbezeichnungen einschleifen.

    Damit es dann für alle einfacher wird, verwenden wir mal in den nächsten 50 Jahre einfach nur das Femininum (sch... auf „generisch“).

    Dann sehen wir weiter. Wenn sich dann die männlichen und sonstigen Wesen trotzdem immer angesprochen und nicht diskriminiert fühlen, lassen wir es einfach dabei.

    Klar, da könnte man argumentieren, dass Elefanten es nicht juckt, wie jetzt Menschen sie bezeichnen, aber in der inneren Logik des Genderns werden doch auch Menschen gegendert, die das kognitiv gar nicht erfassen können, z.B. Menschen, die im Koma liegen, Säuglinge oder Schwerstmehrfachbehinderte.

    Ich denke, diese Ausführungen zeigen deutlich, dass du es nicht verstehen willst, sei‘s drum:

    Du musst dann eben auch Tiere gendern. Da darfst du auch ganz kreative, neue Schreib- und Sprachvorschläge machen.

    Werde aktiv und erfreue uns mit Vorschlägen, das, was gefällt, werden wir dann langsam und behutsam in die Alltagssprache überführen.

    Ich glaube manche wollen einfach nicht verstehen, dass sich unsere Sprache längst gewandelt hat.

    Viele Menschen fühlen sich durch das generische Maskulinum inzwischen nicht mehr angesprochen, da hilft es auch nicht, das einfach wieder einzufordern.

    Dass das vor vielen Jahren mal anders war, interessiert jetzt nicht mehr und eigentlich ist es auch wurscht, ob die frühere Verwendung des generischen Maskulinums (oder hieße es richtig maskulini, weil a-Deklination?) nun bereits eine Diskriminierung darstellte. Inzwischen tut sie es eben. Und hier meine ich mit Diskriminierung den ursprünglichen Wortsinn.

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