Beiträge von Flupp

    Wenn ich als wichtig erachte, dann schreibe ich das. Sonst eben nicht. Dafür braucht es auch keinen Anruf. Ein Anruf ist viel fehlerbehafteter. Ich sehe wirklich gar keinen Vorteil, die persönlichen Befindlichkeiten sind wirklich ein sehr schwaches Argument.

    Du gehst von dir aus. Es gibt aber auch Kolleginnen und Kollegen, die ihre Stärken an anderer Stelle haben. Und welche persönlichen Befindlichkeiten?

    Bei uns sind beide Wege offen, Funktionsmail und Telefon.


    Wenn wir eine Mail erhalten mit: "Ich bin krank.", dann können wir damit arbeiten. Alles prima.

    Wenn aber KuK Dinge für wichtig erachten und diese dann aber unvollständig oder unverständlich kommunizieren (kann ja, gerade im Krankheitsfall mal passieren), dann entstehen Probleme und unnötige Mehrarbeit, die durch eine kurze Rückfrage beim Telefonat einfach vermieden werden können.

    Ansonsten habe ich als Entgegennehmende die Wahl, ob ich z. B. bzgl. einer zu schreibenden Klassenarbeit den Kollegen im Krankenstand nochmal versuche telefonisch oder per Mail zu erreichen (schulische Kontaktaufnahme im Krankenstand wird hier von vielen ja zu Recht sehr kritisch gesehen), die Aufgaben irgendwo im Schulhaus suche oder einfach die Klasse und den Wunsch des kranken Kollegen ignoriere.

    Welche Rückfragen hat man denn, wenn in einer Mail steht, wer wie lange fehlt?

    In Mails steht manchmal nicht nur "Ich bin krank.", sondern überspitzt auch "Ich bin krank, die 6a braucht aber unbedingt noch das Arbeitsblatt XY für die morgige Klassenarbeit, bitte das Elterngespräch absagen und vergesst das Gießen meiner 428 Zimmerpflanzen nicht."

    Da hilft dann manchmal schon die Möglichkeit der Rückfrage, mit welchen Eltern ein Gespräch vereinbart wurde und ob der Benjamin nicht auch einmal einen Tag ohne Wasser aushält.

    Die Wichtigkeit der Rückfragen und Dringlichkeit variiert natürlich...

    Trotzdem kann ich den TE gut verstehen. Wird man als Beamter auf Probe dienstunfähig (DU), hat man mitunter wirklich Pech. Als Beamter auf Lebenszeit ist man für diesen Fall dann doch deutlich besser abgesichert.

    Als Beamter auf Lebenszeit bekommt man auch erst eine Ruhegehalt im Dienstunfähigkeitsfall, wenn man schon fünf Jahre im Dienst ist.
    Eine Abkürzung der Probezeit ändert an dieser Mindestdienstzeit nichts.

    Die Aufgabenbeschreibung ist laut Ausschreibung an beiden Schulen die gleiche. Das wäre so gesehen egal, an welcher Schule ich die Tätigkeit ausübe. Natürlich ist unklar, wie die Aufgabe an Schule B überhaupt aussehen würde.

    Dann hätte ich als dein Schulleiter kein Bauchweh, wenn du bei Schule B vorstellig wirst und den Markt sondierst.

    Ich sondiere den Markt ja auch, obwohl es vielleicht grundsätzlich geeignete und interessierter Kandidaten in den eigenen Reihen gibt.

    Ich finde das aus Schulleitungsperspektive unproblematisch (Achtung, anderes Bundesland, bei uns ist das RP Herrin des Verfahrens).


    Mir ist es lieber, dass sich jemand für einen Job interessiert und sich dann passender Kandidat und passende Schule finden, als dass sich jemand erst auf eine Schule festlegt und dann einen nicht ganz passenden Job anstrebt (vorausgesetzt, es geht tatsächlich um den Job und nicht darum, möglichst schnell A15 zu werden).

    Ah, mein Fehler. Der Satz bezieht sich nur auf Lehrproben.

    Das hängt nur von den Fächern und Stundenplan ab, bei wem fällt am wenigsten Unterricht aus.

    Oh, so handhaben wir das nicht. Wir schicken normalerweise die, die aktuell selbst einen Kurs haben. Bietet sich auch an, weil bei uns im RP die Prüfungsteams sich in der Regel wechselseitig besuchen (mal ist man Prüfer, mal Vorsitz).

    Es ist zwar keine Prüfungskommission im klassischen Sinne, aber es gibt in BW die Abiturkommissionen. Diese sind an der Prüfungskonzeption beteiligt. Um da hineinzukommen, ist der gängigste Weg wohl der über eine bereits ausgeübte Fachberatertätigkeit "Unterrichtsentwicklung" (i. d. R. A15).

    Um in BW an Abiturprüfungen oder Lehrproben für das zweite Examen in der Kommission zu sitzen, braucht es kein Bewerbungsverfahren, sondern man "gerät da rein". (Edit: Bei Lehrproben ...) Meist über Schulleiter- oder Fachberatereigenschaft. Manchmal aber auch einfach nur, weil jemand einen kennt...

    Sicherheitsbeauftragte

    Es gibt in BW zwar einige Schulen, die das so einrichten und bezeichnen, ebenso gibt es aber auch einen guten Grund, warum der Posten "Sicherheitsbeauftragter" ein Ehrenamt ist. Im Ehrenamt entfällt vollständig die Haftbarkeit.

    Würde das, falls das ausgeschrieben werden sollte, also "Mitarbeit im Arbeits- und Gesundheitsschutz" nennen.

    Dienstanweisung von der SL, dass hier sowas nicht eingetragen werden darf.

    Kann man machen und hoffen.

    Besser wäre es analog STOP-Prinzip in der Arbeitssicherheit in der Rangfolge zunächst die Aspekte Substitution und Technik anzugehen.

    Seht doch meinen Eingangsbeitrag hier als Hinweis, dass man das O nicht vergessen sollte, wenn man S und T für sich beantwortet hat.

    Deswegen würde ich das auch gar nicht so ins Klassenbuch eintragen. Warum wird hier jetzt die ganze Zeit darüber diskutiert?

    Weil man sowas ins Klassenbuch bei WebUntis (über andere Plattformen habe ich nichts gesagt) bei Abwesenheitsgründen eintragen kann. Und manchmal ...

    das Problem sitzt vor dem Gerät...

    gilt. Dass man das nicht so eintragen sollte, wenn Eltern Zugriff haben, steht ja außer Frage.

    Die Diskussion ist eigentlich aus meiner Sicht unnötig. Ich habe das Problem eines möglichen "Zuviel an Informationen" explizit bei WebUnits dargestellt, jede Schule (oder deren Verantwortliche) kann für sich entscheiden, ob sie das in der Abwägung und in Einschätzung ihres Kollegiums relevant findet oder nicht.

    Du bist doch dafür verantwortlich, die Eingaben richtig zu machen. Nur weil man was falschen machen kann, lässt man es lieber gleich? Schwaches Argument.

    Nein, ich bin dafür verantwortlich, dass die Kollegen mit dem von mir verantworteten Werkzeug sicher arbeiten können.
    Das sehe ich bei WebUntis nicht so, dass ich es verantworten kann, wenn es für Eltern sinnvoll freigegeben wäre.

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