Schon schlimm, dass Seminarleiter dies nicht wissen bzw. sogar fordern.
Wenn es so sein sollte, bin ich darüber nur fassungslos! Und warum werden dann solche Seminarleiter nicht in die Schranken gewiesen?![]()
Schon schlimm, dass Seminarleiter dies nicht wissen bzw. sogar fordern.
Wenn es so sein sollte, bin ich darüber nur fassungslos! Und warum werden dann solche Seminarleiter nicht in die Schranken gewiesen?![]()
Kommt mal wieder herunter. Die pauschale Forderung nach Dienstaufsichtsbeschwerde oder gar gleich Absetzung der Seminarleitung ist hier völlig überzogen. Dass ein heimliches Filmen nicht in Frage kommt, hatte Milli85 bereits im Eröffnungsbeitrag selbst klargestellt. Und ich bin mir sicher, dass die Seminarleitung dies auch nicht fordern wird. Entgegen mancher Wahrnehmung von Anwärtern, sind auch die Seminarleitungen nicht auf den Kopf gefallen. Für alles andere ist vlt. noch interessant, welchen Zweck diese Aufnahmen erfüllen sollen. Wenn das bekannt ist, kann man dann auch ein geeignetes Setting wählen, um diesen Zweck zu erfüllen.
Aussage der Seminarleitung im Ausgangspost:
"Ich habe dann kurz bei der Seminarleitung angefragt, was man dann machen würde. Antwort: Das ist Ihr Problem und man soll ja nicht päpstlicher sein als der Pabst und würde die Aufnahmen später eh löschen."
Es wäre die Aufgabe der Seminarleitung gewesen, darauf einzugehen und rechtlich einwandfreie Alternativen zu nennen. Aber diese Aussage ist absolut indiskutable. Da wird ein Referendar angestiftet Gesetze zu brechen. Frei nach dem Motto: Als Seminarleitung will ich das so haben und mit etwaigen Konsequenzen hast du dich zu beschäftigen und auch zu tragen; die interessieren mich nicht.
Was, wenn sich ein Elternteil bei der Schulleitung oder direkt beim Schulamt beschwert? Muss ja gar keine Anzeige sein. Es ist auch völlig egal zu welchem Zweck die Aufnahmen erstellt worden sind oder ob sie für 6 Monate oder 3 Minuten gespeichert werden. Spielt überhaupt keine Rolle. Aufnahmen ohne schriftliche Einverständniserklärung und bei Minderjährigen das Einverständnis der Eltern, sind Tabu.
Wenn die schriftliche Einverständnisklärung nicht vorliegt müssen die entsprechenden Schüler halt den Raum verlassen.
Wenn die schriftliche Einverständnisklärung nicht vorliegt müssen die entsprechenden Schüler halt den Raum verlassen.
oder besser: "... findet die Aufnahme nicht statt."
Es wäre die Aufgabe der Seminarleitung gewesen, darauf einzugehen und rechtlich einwandfreie Alternativen zu nennen. Aber diese Aussage ist absolut indiskutable. Da wird ein Referendar angestiftet Gesetze zu brechen. Frei nach dem Motto: Als Seminarleitung will ich das so haben und mit etwaigen Konsequenzen hast du dich zu beschäftigen und auch zu tragen; die interessieren mich nicht.
Der Anwärter wird hier keineswegs zum Brechen von Gesetzen aufgefordert, sondern zur aktiven Mitwirkung beim Auffinden einer möglichen Lösung. Es ist auch nicht Aufgabe der Seminarleitung, die Einverständniserklärung der Beteiligten einzuholen oder eine passende Lerngruppe an der Schule auszuwählen, in der bestimmte Ausbildungsinhalte realisiert werden können. Hier sind zunächst die Anwärter in Rücksprache mit ihren Schulen gefordert.
Der Anwärter wird hier keineswegs zum Brechen von Gesetzen aufgefordert, sondern zur aktiven Mitwirkung beim Auffinden einer möglichen Lösung. Es ist auch nicht Aufgabe der Seminarleitung, die Einverständniserklärung der Beteiligten einzuholen oder eine passende Lerngruppe an der Schule auszuwählen, in der bestimmte Ausbildungsinhalte realisiert werden können. Hier sind zunächst die Anwärter in Rücksprache mit ihren Schulen gefordert.
Du findest die Äußerungen der Seminarleitung, wenn sie so war, wie Milli85sie beschrieben hat, wirklich ok?![]()
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