Schon schlimm, dass Seminarleiter dies nicht wissen bzw. sogar fordern.
Wenn es so sein sollte, bin ich darüber nur fassungslos! Und warum werden dann solche Seminarleiter nicht in die Schranken gewiesen?![]()
Schon schlimm, dass Seminarleiter dies nicht wissen bzw. sogar fordern.
Wenn es so sein sollte, bin ich darüber nur fassungslos! Und warum werden dann solche Seminarleiter nicht in die Schranken gewiesen?![]()
Kommt mal wieder herunter. Die pauschale Forderung nach Dienstaufsichtsbeschwerde oder gar gleich Absetzung der Seminarleitung ist hier völlig überzogen. Dass ein heimliches Filmen nicht in Frage kommt, hatte Milli85 bereits im Eröffnungsbeitrag selbst klargestellt. Und ich bin mir sicher, dass die Seminarleitung dies auch nicht fordern wird. Entgegen mancher Wahrnehmung von Anwärtern, sind auch die Seminarleitungen nicht auf den Kopf gefallen. Für alles andere ist vlt. noch interessant, welchen Zweck diese Aufnahmen erfüllen sollen. Wenn das bekannt ist, kann man dann auch ein geeignetes Setting wählen, um diesen Zweck zu erfüllen.
Aussage der Seminarleitung im Ausgangspost:
"Ich habe dann kurz bei der Seminarleitung angefragt, was man dann machen würde. Antwort: Das ist Ihr Problem und man soll ja nicht päpstlicher sein als der Pabst und würde die Aufnahmen später eh löschen."
Es wäre die Aufgabe der Seminarleitung gewesen, darauf einzugehen und rechtlich einwandfreie Alternativen zu nennen. Aber diese Aussage ist absolut indiskutable. Da wird ein Referendar angestiftet Gesetze zu brechen. Frei nach dem Motto: Als Seminarleitung will ich das so haben und mit etwaigen Konsequenzen hast du dich zu beschäftigen und auch zu tragen; die interessieren mich nicht.
Was, wenn sich ein Elternteil bei der Schulleitung oder direkt beim Schulamt beschwert? Muss ja gar keine Anzeige sein. Es ist auch völlig egal zu welchem Zweck die Aufnahmen erstellt worden sind oder ob sie für 6 Monate oder 3 Minuten gespeichert werden. Spielt überhaupt keine Rolle. Aufnahmen ohne schriftliche Einverständniserklärung und bei Minderjährigen das Einverständnis der Eltern, sind Tabu.
Wenn die schriftliche Einverständnisklärung nicht vorliegt müssen die entsprechenden Schüler halt den Raum verlassen.
Wenn die schriftliche Einverständnisklärung nicht vorliegt müssen die entsprechenden Schüler halt den Raum verlassen.
oder besser: "... findet die Aufnahme nicht statt."
Es wäre die Aufgabe der Seminarleitung gewesen, darauf einzugehen und rechtlich einwandfreie Alternativen zu nennen. Aber diese Aussage ist absolut indiskutable. Da wird ein Referendar angestiftet Gesetze zu brechen. Frei nach dem Motto: Als Seminarleitung will ich das so haben und mit etwaigen Konsequenzen hast du dich zu beschäftigen und auch zu tragen; die interessieren mich nicht.
Der Anwärter wird hier keineswegs zum Brechen von Gesetzen aufgefordert, sondern zur aktiven Mitwirkung beim Auffinden einer möglichen Lösung. Es ist auch nicht Aufgabe der Seminarleitung, die Einverständniserklärung der Beteiligten einzuholen oder eine passende Lerngruppe an der Schule auszuwählen, in der bestimmte Ausbildungsinhalte realisiert werden können. Hier sind zunächst die Anwärter in Rücksprache mit ihren Schulen gefordert.
Der Anwärter wird hier keineswegs zum Brechen von Gesetzen aufgefordert, sondern zur aktiven Mitwirkung beim Auffinden einer möglichen Lösung. Es ist auch nicht Aufgabe der Seminarleitung, die Einverständniserklärung der Beteiligten einzuholen oder eine passende Lerngruppe an der Schule auszuwählen, in der bestimmte Ausbildungsinhalte realisiert werden können. Hier sind zunächst die Anwärter in Rücksprache mit ihren Schulen gefordert.
Du findest die Äußerungen der Seminarleitung, wenn sie so war, wie Milli85sie beschrieben hat, wirklich ok?![]()
Ich würde das auch auf keinen Fall machen, ohne mir vorher eine schriftliche Einwilligung von allen Erziehungsberechtigten eingeholt zu haben. Den Passus mit der Parallelklasse finde ich gut, alternativ kann man die Kinder auch ganz nach hinten setzen und die Kamera mittig platzieren, aber dann muss man ihnen vorher sagen, dass sie sich auch mündlich nicht beteiligen sollen, sondern nur zuhören. (Tonaufnahmen-Datenschutz). das würde in einer Grundschulklasse wahrscheinlich nicht funktionieren, je nachdem wie lange die Filmaufnahme sein soll.
Was sagt deine Schulleitung zu den Forderungen des Seminars?
Ich würde die Einverständniserklärung der Eltern einholen. Die Kinder, welche die Einverständniserklärung nicht haben, würde ich mit zum Stundenthema passenden Aufgaben in die Parallelklasse oder wenn vorhanden mit einer anderen Lehrkraft in einen anderen Raum setzen.
Darf ich nicht. Ich darf niemanden aus dem Raum schicken wurde mir gesagt.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.
Hier §201 Strafgesetzbuch (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) und sich Art. 4, Art. 6 und Art. 82 DSGVO.
Da ist deine Karriere als Lehrer vorbei bevor sie beginnt.
Schon schlimm, dass Seminarleiter dies nicht wissen bzw. sogar fordern. Völlig fehl am Platz!
Exakt. Die Seminarleitung redet und ich sitze dann im Knast.
Wenn es so sein sollte, bin ich darüber nur fassungslos! Und warum werden dann solche Seminarleiter nicht in die Schranken gewiesen?
Das sind doch Halbgötter
"Kann ich das schriftlich haben?"
Der Anwärter wird hier keineswegs zum Brechen von Gesetzen aufgefordert, sondern zur aktiven Mitwirkung beim Auffinden einer möglichen Lösung. Es ist auch nicht Aufgabe der Seminarleitung, die Einverständniserklärung der Beteiligten einzuholen oder eine passende Lerngruppe an der Schule auszuwählen, in der bestimmte Ausbildungsinhalte realisiert werden können. Hier sind zunächst die Anwärter in Rücksprache mit ihren Schulen gefordert.
Sehe ich nicht so. Das ist die Friss oder Stirb Mentalität, die ich auch von der Schule kenne.
Und das Argument: Danach wird es ja eh gelöscht zeugt nicht von Fachwissen.
Das sind doch Halbgötter
Ansage, die kam: "Man muss ja nicht päpstlicher als der Pabst sein."
Ich nicht, aber die Eltern vielleicht?
Wenn es hart auf hart kommt hat das Seminar eine Amnesie und weiß von nichts.
Da kommt dann: "Das habe ich nie gesagt."
Ich habe dann kurz bei der Seminarleitung angefragt, was man dann machen würde. Antwort: Das ist Ihr Problem und man soll ja nicht päpstlicher sein als der Pabst und würde die Aufnahmen später eh löschen.
Laß es dir schriftlich geben und frag damit beim Datenschutzbeauftragten deines Bundeslandes nach.
Jo einfach nur dich filmen.
Hat man als Referendar kein Recht auf Datenschutz?
1.
Verlang nach schriftlichen Anweisung.
2.
Remonstriere aufgrund deiner rechtlichen Bedenken.
Laß es dir schriftlich geben und frag damit beim Datenschutzbeauftragten deines Bundeslandes nach.
Hat man als Referendar kein Recht auf Datenschutz?
Das verstehe ich nicht. Wenn Ref nur sich filmt - wo wird denn da Refs Datenschutzrecht verletzt? Refs Daten sind dem Seminar doch schon bekannt?
Wir haben das im Ref auch gemacht. Wir mussten dann alle SuS unterschreiben lassen (oder halt deren Erziehungsberechtigte), dass das i.O. ist.
Wer nicht gefilmt werden wollte, hat sich in den toten Winkel der Kamera gesetzt und sich mündlich nicht beteiligt oder sich mündlich in dem Wissen beteiligt, dass die Stimme aufgezeichnet wird.
Bei uns wurde das Kollegialer UB genannt.
Das verstehe ich nicht. Wenn Ref nur sich filmt - wo wird denn da Refs Datenschutzrecht verletzt? Refs Daten sind dem Seminar doch schon bekannt?
Wenn das alles dem Seminar bereits bekannt wäre (k.A. was für 'ne Glaskugel die haben), dann bräuchten sie kein Video.
Der Referendar filmt sich selbst ja nicht, weil er das so für sich entscheidet, sondern es wird ihm (mehr oder weniger) durch das Seminar diktiert. Ich denke da greift auch sowas wie Recht am eigenen Bild u.ä..
Hat das Seminar denn das Arbeitsmaterial vorhanden, mit dem man Videoaufnahmen anfertigen kann?
Das verstehe ich nicht. Wenn Ref nur sich filmt - wo wird denn da Refs Datenschutzrecht verletzt? Refs Daten sind dem Seminar doch schon bekannt?
Und wenn der betreffende Ref nicht gefilmt werden möchte? Dürfte ein Seminarleiter dann Druck ausüben?![]()
Und wenn der betreffende Ref nicht gefilmt werden möchte? Dürfte ein Seminarleiter dann Druck ausüben?
Was hat das mit Datenschutz zu tun?
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