Aufnahmen im Seminar: Würde das überhaupt durchgehen?

  • Folgendes Problem. Mir ist zu Ohren gekommen, dass im Seminar auch videogestützte Aufnahmen verlangt werden.
    Ich befinde mich im Quereinstieg und als Teil der Ausbildung exisitiert laut Katalog eine Einheit, in der der Unterricht gefilmt werden soll bzw. damit auch die Schüler.

    Ich wechsle demnächst nochmal die Schule. Da das aber auch auf mich zukommen wird, habe ich in meinen aktuellen Klassen vorsichtig anklingen lassen, wer denn etwas dagegen hätte.

    Das Ergebnis: In jeder Klasse waren mindestens 3 SuS, die ein Problem damit hätten.

    Ich habe dann kurz bei der Seminarleitung angefragt, was man dann machen würde. Antwort: Das ist Ihr Problem und man soll ja nicht päpstlicher sein als der Pabst und würde die Aufnahmen später eh löschen.

    Von meiner bisherigen Schule erhielt ich die Ansage, ich müsste dafür das schriftliche Einverständnis aller Eltern einholen, dürfte gleichermaßen aber die SuS nicht rausschicken, die nicht wollen.

    Offen gesagt: Mir ist das in Zeiten, in denen jeder jeden verklagen kann einfach zu heikel.

    Einige Seminarteilnehmer wollen wohl heimlich filmen, aber auf das Risiko habe ich keine Lust. Immerhin würden die Aufnahmen ja auch in der Cloud gespeichert werden.

    Ich hoffe jetzt auf die neue Schule, aber ich befürchte fast, dass es dort nicht anders werden wird.

    Logisch, wäre das mein Kind, hätte ich vielleicht auch ein Problem damit.

    Gesetzt den Fall ich komme ohne Videoaufnahmen ins Seminar. Könnte man mir das negativ auslegen?

    Alternativ würde ich mich selbst filmen vor leerer Klasse. Quasi als Scheinvideo.

    Ideen sind natürlich immer gern gesehen.

  • kleiner gruener frosch 1. Februar 2026 19:30

    Hat den Titel des Themas von „Würde das überhaupt durchgehen?“ zu „Videogestützte Aufnahmen im Seminar: Würde das überhaupt durchgehen?“ geändert.
  • Ich bin auch im Seiteneinstieg und musste dies für mein Uni-Seminar Kommunikation-Sprache-Körperhaltung machen. Hab es in meiner eigenen Klasse gemacht und mit meinen so abgestimmt, dass nur ich zu sehen bin. Unser Video war aber auch nur 2min. lang. Am Ende war es für alle recht lustig. Manche hatten die Klasse von hinten aufgenommen. Ging auch. Man kann sich ja die Einverständniserklärung schriftlich geben lassen und wer es nicht möchte, könnte doch vielleicht für die Zeit eine andere Aufgabe in einem anderen Raum erhalten? Ich weiß nicht, was an deiner Schule alles machbar wäre, aber bei 2-3 SuS ist es ggf. umsetzbar. Ansonsten die schriftlichen Ablehnungen der SuS im Seminar einreichen und damit deutlich machen, dass die Durchführung schwierig ist.

    "Misserfolg ist nur eine Möglichkeit von vorne zu beginnen. Nur dieses mal etwas Intelligenter!" (Denis Waitley)

  • Milli85 1. Februar 2026 19:44

    Hat den Titel des Themas von „Videogestützte Aufnahmen im Seminar: Würde das überhaupt durchgehen?“ zu „Aufnahmensichtung- Würde das überhaupt durchgehen?“ geändert.
  • n kann sich ja die Einverständniserklärung schriftlich geben lassen und wer es nicht möchte, könnte doch vielleicht für die Zeit eine andere Aufgabe in einem anderen Raum erhalten? Ich weiß nicht, was an deiner Schule alles machbar wäre, aber bei 2-3 SuS ist es ggf. umsetzbar.

    Nein, mir wurde gesagt, dass ich niemanden nach draußen schicken darf. Gleichzeitig hatte ich in allen Klassen mindestens 3 Personen, die das partout nicht wollten, was ich ebenfalls verstehe.

    Wäre es mein Kind und ich wüsste nicht wo das landet, hätte ich damit vermutlich auch Probleme. Die Eltern sind total zu verstehen.

    Ich halte es für ein Unding und sehe die Persönlichkeitsrechte meiner Schüler als verletzt, wenn ich ihre Köpfe auf irgendeiner Apple Cloud speichere. Ernsthaft. ich mache ja viel mit, aber das zu verlangen finde ich doch etwas zu heftig.

    Und auch das Argument es wird ja eh gelöscht, finde ich nicht in Ordnung.

    Ja, die Seminarleitung mag damit fein raus sein. Wer damit mit einem Bein im Knast steht, bin wieder ich.

    Ich mache wirklich viel mit. Von mir aus fotografiere ich meine Tafel oder mich selbst oder Schülerarbeiten ohne Namen, aber SuS zu filmen mit dem Scheinargument, dass es später gelöscht wird nachdem es zwischengepeichert geht für mich echt nicht.

    Gesetzt den Fall ich komme zum Seminar und sage, dass es niemand wollte. Die könnten mir doch keinen Strick daraus drehen oder es verlangen? Ich bin ja die, die dann haftbar gemacht wird.

    Wegen jedem Pups braucht man schon im Kindergarten eine Elternerlaubnis und hier soll das okay sein?

    Der Leiter dieses Seminars bezahlt mir dann sicher nicht die Kosten, die ich aufgrund der Elternklage am Hals hat. Da ist man fein raus.

  • kleiner gruener frosch 1. Februar 2026 19:55

    Hat den Titel des Themas von „Aufnahmensichtung- Würde das überhaupt durchgehen?“ zu „Videogestützte Aufnahmen im Seminar: Würde das überhaupt durchgehen?“ geändert.
  • Milli85 1. Februar 2026 20:03

    Hat den Titel des Themas von „Videogestützte Aufnahmen im Seminar: Würde das überhaupt durchgehen?“ zu „Aufnahmen im Seminar: Würde das überhaupt durchgehen?“ geändert.
  • Vielleicht sehe ich das auch zu mimosig, aber ich kann doch nicht einfach auf die Persönlichkeitsrechte schei****en, nur weil es das Seminar verlangt, aber denen egal ist, ob ich dafür rechtlich belangt werden kann.

    Und ganz ehrlich: Wenn meine Bilder in der Cloud landen von mir, dann verantworte ich das.

    Auf welchen US Servern die Kindern dann sind, weiß ich nicht. Will ich das? Nein. Warum dann also mein eigenes Bauchgefühl übergehen?

  • Ich verstehe deine rechtlichen Bedenken absolut. Ich würde dir raten, den Blickwinkel von „das geht ja alles gar nicht!“ zu lenken in Richtung: „ Was ist denn realistisch möglich?“ , und dann entsprechend so zu handeln.

  • Ich verstehe deine rechtlichen Bedenken absolut. Ich würde dir raten, den Blickwinkel von „das geht ja alles gar nicht!“ zu lenken in Richtung: „ Was ist denn realistisch möglich?“ , und dann entsprechend so zu handeln.

    Wie findest du diese Lösung: Ich stelle mich vor einen leeren Klassenraum, filme nur mich und blende die SuS nicht ein? Dann zeige ich, dass ich mich bemüht habe. Eine andere Lösung sehe ich nicht.

  • Ich würde die Einverständniserklärung der Eltern einholen. Die Kinder, welche die Einverständniserklärung nicht haben, würde ich mit zum Stundenthema passenden Aufgaben in die Parallelklasse oder wenn vorhanden mit einer anderen Lehrkraft in einen anderen Raum setzen.

  • Wie findest du diese Lösung: Ich stelle mich vor einen leeren Klassenraum, filme nur mich und blende die SuS nicht ein? Dann zeige ich, dass ich mich bemüht habe. Eine andere Lösung sehe ich nicht.

    Jo einfach nur dich filmen. Die Klasse muss dabei keiner sehen.

    Bei uns im Seminar gab es sowas auch mal. Die haben das aber schnell wieder abgeschafft, weil's völlig sinnfrei gewesen ist.

  • Man kann die Kinder ohne Einverständniserklärung so im Raum platzieren, dass sie auf dem Video nicht sichtbar sind, wenn man sie unbedingt aufnehmen möchte. Ansonsten kann man entweder ohne Kinder filmen oder die Kinder von hinten, sodass niemand erkennbar ist.

  • Du hast Bundesland und Schulform nicht genannt. Die Rechtslage in NRW wurde oben schon verlinkt. Du würdest dir die Unterschriften der Eltern bzw. volljährigen Schüler holen und fertig. Wenn jemand nicht einverstanden ist: „Um die Freiwilligkeit zu gewährleisten, kann Schülerinnen und Schülern während der Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen die Teilnahme am Unterricht einer Parallelklasse angeboten werden. Dabei ist sicherzustellen, dass ihnen kein Lernstoff entgeht.“

    Ein ZfsL im Nordwesten von NRW hat 2024/25 etwas unglücklich gearbeitet. U. a. sollten solche Videoaufzeichnungen anstelle eines Unterrichtsbesuchs vor Ort durchgeführt werden, was nach Rücksprache mit der Bezirksregierung aber zurückgenommen wurde. Einige solcher Aufzeichnungen wurden aber gemacht und das klappte mehr oder weniger gut wie oben beschrieben.

  • Ich halte die Idee, sich auch selbst beim Unterrichten mal beobachten zu können oder gewisse Szenen intensiver im Seminar zeitversetzt zu analysieren, je nach Umsetzung generell auch nicht für verkehrt.

  • Ist bei mir im Referendariat freiwillig angeboten worden.

    Du lässt nur dich im Bild aufzeichnen und in der Einverständniserklärung fragst du wegen der Tonaufnahmen. Wer die Erlaubnis nicht hat, sitzt ganz hinten und wird nicht aufgerufen, so dass derjenige nichts sagen muss.

    Da 45 Minuten Lehrer-Schüler-Gespräch eh zu viel ist, genügt vermutlich auch eine Aufnahme einer kürzeren lehrerzentrierten Phase.

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