Die Wartezeit ergibt/ergab sich aus zwei Dingen:
Es handelt sich, wie oben vom Threadersteller beschrieben, um zwei verschiedene Vorgänge: die Bestellung und die Ernennung.
Sobald man zum z. B. Abteilungsleiter bestellt ist, nimmt man diese Funktion war und ist Abteilungsleiter.
Parallel läuft der Prozess der Beförderung, dieser endet mit der Ernennung per Übergabe der Urkunde. Dies dauert manchmal ein bisschen auf dem Dienstweg.
Es kann sogar sein, dass die Urkunde bewusst eine gewisse Zeit an der Schule liegt, weil bspw. zu einem bestimmten Anlass übergeben werden soll. Hierbei ist wichtig, dass die Übergabe/Ernennung nicht über ein Monatsende hinaus verzögert werden sollte, da dann für den nächsten Monat die erhöhte Besoldung erfolgt.
Der Rücklaufzettel für RP und LBV ist dann nicht mehr zeitkritisch, da zählt das eingetragene Ernennungsdatum und nicht der Eingang beim Empfänger.
Zusätzlich kann bzw. konnte zu den organisationsbedingten Verzögerungen ein regelbedingter zeitlicher Abstand zwischen Bestellung und Ernennung auftreten:
1. Die Funktion ist frei und wurde besetzt, die Stelle ist aber noch nicht frei. Früher hat man hier vermutlich aus Spargründen pauschal einfach 9 Monate (?) gewartet, bis man ernannt hat.
2. Die bestellte Person ist noch nicht zur Beförderung frei. Beispielsweise kann man nicht am Montag A14 werden und dann direkt am Dienstag A15. Da gibt es dann eine persönliche Wartezeit, die jetzt seit 2023 nur noch 12 und nicht mehr 18 Monate dauert.