Beiträge von Flupp

    Ihr beide widersprecht euch gerade und schreibt gleichzeitig aneinander vorbei.

    Kris24 redet von Klassenkonferenzen, DFU von Pflegschaftskonferenzen.

    DFU: Pflegschaft eine Stimme pro teilnahmeberechtigter Person

    Klassenkonferenz eine Stimme pro unterrichtetem Fach pro teilnahmeverpflichteter Person

    Kris24: Klassenkonferenz eine Stimme pro teilnahmeverpflichteter Person


    Edit: Ich habe DFUs Beitrag falsch gelesen. Entschuldigung. Mein Beitrag ist daher Blödsinn, ich lasse es aber stehen für die Nachvollziehbarkeit des Threads (Hatte mich schon sehr gewundert.)

    Wir bieten die Vorsorge regelmäßig an und müssen dies auch in einer Vorsorgekartei für jeden Kollegen dokumentieren, da unsere GBU ergeben hat, dass es sich um Bildschirmarbeitsplätze im Sinne der Regelung handelt.

    Genauso wie Du Dir ein Büro mieten kannst und setzt das von der Steuer ab. Du musst dem Finanzamt nur plausibel machen, dass Du dieses Büro zu 100% nur für die Schule nutzt und nicht um Dich mit der Freundin zu treffen.

    Schlechtes Beispiel, da ich ein Arbeitszimmer nur absetzen darf, wenn ich keinen Arbeitsplatz an der Schule habe.
    Der gestellte Dienstrechner ist aber vorhanden.

    BTT:

    Ich kann verstehen, dass ein SL-Kollege keine Bestätigung über fehlende Rechner ausstellt, wenn er vorher lange mit dem Schulträger über eine Ausstattung der Kollegen gerungen hat und nun dem Träger quasi ein Versagen schriftlich dokumentieren soll.

    In den meisten Bundesländern ist die RiSU geltendes Recht und zwingend umzusetzen.

    In BaWü ist es zwar weder vom Landtag ratifiziert noch vom KM als Erlass geregelt*, aber es läuft über DB als "Regeln der Kunst". Wenn man sich bewusst nicht daran hält, dann muss man schon eine sehr genaue Gefährdungsbeurteilung vorgenommen und dokumentiert haben.

    *Soweit ich weiß scheitert die Umsetzung nur am Streit zwischen Kommunen und Land, wer denn jetzt im Strahlenschutz konkret den Hut aufhat. Also es geht nur um eine Kostenfrage, ansonsten ist es inhaltlich umzusetzen.

    Es kommt nicht darauf an, dass ich darauf angewiesen bin, genau dieses Gerät dienstlich zu nutzen. Es reicht einfach, dass ich es tue, weil ich mit dem Gerät besser zu Recht komme.

    Das hieße, dass ein Bauarbeiter eine Hilti anschaffen und steuerlich geltend machen kann, weil er die Bosch nicht mag, die er von der Firma gestellt bekommt?

    Was konkret findest du daran nicht aussagekräftig? (Außer die wild reingeworfenen anderen Abschnitte beim Copy&Paste?)

    Man darf sie haben. Nicht jeder darf die Schädlingsbekämpfung machen.

    Man muss sicherstellen, dass SuS sie nicht angrabbeln können („Nicht anfassen“ zu sagen reicht nicht, wenn sie in Griffweite sind).

    Ich glaube auch, dass die oben genannten Vorteile (Scherben -> Vase) kein Symptom des ADHS sind, sondern ein vom ADHS unabhängiges persönliches Talent oder durch Training entstandene Kompensation.
    Andere ohne dieses spezielle Talent können den Prozess vielleicht nur andersherum (Vase -> Scherben).

    Jemand ohne Sehkraft kann ja auch nicht per se besser hören als andere.

    Weil es in der RiSU steht?

    Ergänzung: Deine Schulleitung ist in der Verantwortung, dass nur fachkundige Kollegen bestimmte Tätigkeiten vornehmen und muss die entsprechend unterweisen (lassen).

    Nur müssen sie dann eingehaust werden.

    Das steht so nicht in der RiSU.

    Sie müssen nur gegen Berührung durch die SuS gesichert werden.

    Das kann durch Einhausung aber auch auf anderem Wege passieren (z. B. Sammlung in Vitrine oder bei Verwendung im Unterricht Glasbehälter drüberstülpen oder einpacken in eine Prospekthülle oder in den Abzug stellen, der von Schülerseite nur einsehbar aber nicht eingreifbar ist…)

    ... Microsoft365 mit Teams...

    Wie geht ihr mit dem Risiko um, dass eine einzelne Beschwerde beim LfDI das ganze System kippen könnte?

    Ich tendiere ein wenig zu edupage. Wobei das für eine Grundschule wahrscheinlich mit Kanonen auf Spatzen schießen ist.

    sdui ist natürlich ein Platzhirsch ... aber die haben sich Anfang 2021 bei mir ein wenig disqualifiziert. Auch wenn sie inzwischen technisch und vom Support her wesentlich besser aufgestellt sind.

    Schoolfox fällt mir noch ein - ist aber teurer als edupage.

    Guck dir mal WWS an.

    Die Wartezeit ergibt/ergab sich aus zwei Dingen:

    Es handelt sich, wie oben vom Threadersteller beschrieben, um zwei verschiedene Vorgänge: die Bestellung und die Ernennung.
    Sobald man zum z. B. Abteilungsleiter bestellt ist, nimmt man diese Funktion war und ist Abteilungsleiter.

    Parallel läuft der Prozess der Beförderung, dieser endet mit der Ernennung per Übergabe der Urkunde. Dies dauert manchmal ein bisschen auf dem Dienstweg.

    Es kann sogar sein, dass die Urkunde bewusst eine gewisse Zeit an der Schule liegt, weil bspw. zu einem bestimmten Anlass übergeben werden soll. Hierbei ist wichtig, dass die Übergabe/Ernennung nicht über ein Monatsende hinaus verzögert werden sollte, da dann für den nächsten Monat die erhöhte Besoldung erfolgt.
    Der Rücklaufzettel für RP und LBV ist dann nicht mehr zeitkritisch, da zählt das eingetragene Ernennungsdatum und nicht der Eingang beim Empfänger.

    Zusätzlich kann bzw. konnte zu den organisationsbedingten Verzögerungen ein regelbedingter zeitlicher Abstand zwischen Bestellung und Ernennung auftreten:

    1. Die Funktion ist frei und wurde besetzt, die Stelle ist aber noch nicht frei. Früher hat man hier vermutlich aus Spargründen pauschal einfach 9 Monate (?) gewartet, bis man ernannt hat.

    2. Die bestellte Person ist noch nicht zur Beförderung frei. Beispielsweise kann man nicht am Montag A14 werden und dann direkt am Dienstag A15. Da gibt es dann eine persönliche Wartezeit, die jetzt seit 2023 nur noch 12 und nicht mehr 18 Monate dauert.

    Wann ist neulich?

    Das kann differieren. Rekorde waren während meiner Zeit bei uns vier Wochen und fast ein Jahr.

    Wenn ich das richtig weiß, muss die Bestellung über die Personalräte einmal den Dienstweg hoch und dann wieder runter.

    Die A15er-Ernennungen werden dann vom MP unterschrieben anstatt im RP wie bei den A14ern.

    Zusätzlich können Beförderungs- und konnten Besetzungssperren zu Verzögerungen führen,

    Nein, das meint sie sicher nicht (wobei die Arbeitszeit inkl. der Arbeit zu Hause manchmal diesen Zeitraum umfasst).

    Für eine Teilzeitkraft? Dann läuft wirklich was verkehrt.

    Ich finde es toll, dass ihr anscheinend Ganztagesplätze anbieten könnt (bei uns von 7-16 Uhr max). Hier sind die heiß umkämpft und 16 Uhr heißt eben auch, dass es mit unserem Job kollidiert. Längere Öffnungszeiten auf Wunsch? Wow, hier niemals

    Das hat sehr viel Arbeit gekostet und Vertrauensvorschuss seitens des Schulträgers. Hier ist die Betreuungssituation auch eng.


    Aber wie gesagt: Das war wirklich nicht nur überflüssige Arbeit, weil es nicht genutzt wurde, sondern sogar schädlich, weil das Ansehen der Schule beim Schulträger und den Betreuungseinrichtungen gelitten hat, da am Ende viel Wind um nichts.

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