Beiträge von Flupp

    Eigentlich ist es ein Skandal, dass man nicht mal mit 2 positiven Familienmitgliedern Anrecht auf einen Test hat.

    Der größere Skandal ist meiner Meinung nach, dass man mit 2 positiven Familienmitgliedern nicht automatisch quarantänepflichtig ist.

    Endlich greift das KM durch. Ich wusste doch, dass Frau Ministerin die Gesundheit aller am Herzen liegt.


    Ab nächsten Jahr gelten volljährige Schülerinnen und Schüler nicht mehr automatisch per Schülerausweis als getestet.


    Klick

    Das witzige ist doch, dass wir als LuL die falschen Konsequenzen ziehen.

    Stellt Euch mal vor, dass ein Arbeiter in seiner Firma bestimmtes Werkzeug nicht gestellt bekommt.
    "Bitte dort diesen Haufen Erde wegbuddeln, hier hast Du eine Plastikschaufel."
    Kein Arbeiter würde einen Mini-Bagger auf eigene Kosten anschaffen, der würde entweder dem Chef den Vogel zeigen oder genüßlich ein bisschen die Schaufel bewegen und die Stunden aufschreiben. Der Kunde regelt das dann...


    Ich habe in meiner Laufbahn bereits in Computerzeug investiert, dafür hätte ich nicht nur einen Mini-Bagger sondern auch noch einen Raupen-Dumper kaufen können (dabei bin ich noch gar nicht so lange dabei). Als Dank muss ich mich noch mit dem Finanzamt rumschlagen, da die zunächst immer nicht glauben wollen, dass ich die ausschließlich dienstlich nutze. Das Zeug lagert sogar dauerhaft in der Schule, so dass die Sachen einmal im Jahr VDE-geprüft werden (und der arme Hansel von der Stadt immer wieder einen Inventarisierungsaufkleber darauf anbringt um dann im nächsten Jahr verzweifelt das Gerät zu suchen, nachdem ich den Kleber wieder entfernt und das Gerät auf der Ausmusterungsliste als privat vermerkt habe...).

    Dabei wäre die Lösung in meinen Augen aus Sicht des Landes sehr einfach:

    - die Schule legt einen Verbindungsstandard fest (z.B. HDMI oder VGA oder Bluetooth oder ...)
    - das Land zahlt jedem Kollegen 150 Euro im Jahr Bonus als Gerätepauschale und holt sich das über die Ausgleichsrunden von den Schulträgern wieder. Das Land "mietet" sich quasi auf den bestehenden Lehrergeräten ein.
    - Alle LuL müssen sich um ihren Scheiß selbst kümmern (tun sie ja eh schon).


    Das Land kann dann immer bei Problemen auf die doofen, faulen und überbezahlten Lehrkräfte verweisen (wie bereits jetzt schon) und 95 % aller Kollegen wären sogar noch zufrieden.

    Jetzt ist das für das Land viel teuerer. Die Schulträger kaufen irgendwelchen Kernschrott, der bei den Bildungsmessen natürlich super funktioniert, aber im echten Leben an der realen Situation vor Ort vorbeigeht.

    Meine Nachbarschule hat bei der Beschaffungssitzung Overheadprojektoren auf die Bestellliste geschrieben...

    Kommt drauf an, ob die Begriffe "lexikalisiert" sind.

    Wenn man es oft genug in der Abkürzung verwendet (z.B. Auto statt Automobil - dies ist aber auch kein Akronym), dann ist Auto keine Abkürzung mehr sondern ein eigenes Wort. Dann wird es auch gebeugt.

    Für PC sind wir kurz vorm Kipppunkt - der Duden führt schon beide Formen auf.

    Der "gesunde Menschenverstand" liegt halt immer sehr im Auge des Betrachters.

    Zeigt sich immer schön, wenn man Unfallberichte liest. Ex-ante hielten das die Betroffenen immer für vernünftig. Ex-post wundert man sich dann, wie man auf so eine Idee kommen kann.

    Optimistisch ausgedrückt ist der gesunde Menschenverstand lernfähig.
    Pragmatisch kann man sich die Frage stellen, was schadet mehr, wenn ich irre?

    Dann verstehe ich Deine Frage nicht.


    Deinen Immunstatus kannst Du entweder über die Titerbestimmung klären oder Du kannst Dir von Deinem Arzt die "Unimpfbarkeit" bescheinigen lassen. Dann hast Du alles getan, was Du bzgl. IfSG machen musst.

    Ansonsten kann es sein, dass aufgrund Deiner persönlichen Umstände Deine Dienststellenleitung nach Rücksprache mit einem Arbeitsmediziner für Dich dauerhaft oder zeitweise eine Gefährdung sieht und dann entsprechende Maßnahmen trifft, damit Du nicht gefährdet wirst.


    Ob letzteres der Fall ist, kann Dir nur Deine Dienststellenleitung oder ein Arbeitsmediziner sagen. Hängt ja von Deiner Tätigkeit (junge Kinder/erwachsene Schüler, erhöhter Pflegebedarf, häufig auftretende Infektionen, ...) und Deinen gesundheitlichen Umständen ab.

    Genau aus diesem Grund frage ich danach, ob da jemand in einer ähnlichen Situation konkrete Erfahrungen gemacht hat. Das Infektionsschutzgesetz hab ich bereits gelesen, als das Schreiben mit der Anfrage kam. Dass ich hier keine Probleme bekomme, ist mir klar, nur weiß ich nicht, was das beruflich bedeuten könnte. Es hätte ja sein können, dass hier jemand ist, der sagen kann: Ich bin auch immunsupprimiert und eine Bescheinigung vom Arzt und bei mir war das so und so...

    Als Betroffene habe ich damit keine Erfahrung, aber wenn ich in solchen Fällen die Gefährdung beurteile, verlasse ich mich auf unseren Betriebsarzt. Der empfiehlt dann zum Beispiel:
    "Zutrittsverbot, wenn Masernfall im Schulumfeld bekannt geworden." oder "Betretungs- und Tätigkeitsverbot mit Schülerkontakt während der Schwangerschaft".

    Erster Fall ist in meiner Zeit noch nicht wirksam geworden, zweiter schon.
    Dann sitzt die betroffene Kollegin halt gesund zu Hause und macht Ersatztätigkeiten bis zur Niederkunft. Danach geht es dann irgendwann im Haus weiter, wenn die Kollegin wieder am Start ist.

    Ein Betretungsverbot gibt es selbstverständlich nicht, denn mit dem Nachweis der Immunität (oder in deinem Fall dem ärztlichen Nachweis, dass du nicht erneut geimpft werden kannst) erfülle ich die Voraussetzungen des Masernschutzgesetzes.

    Dem Masernschutzgesetz wird damit genüge getan, das Betretungs-/Tätigkeitsverbot durch die Dienststellenleitung kann dennoch Folge einer individuellen, personenbezogenen Gefährdungsbeurteilung sein.

    Der SL muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. In diesem Zusammenhang muss er auch festlegen, welche Schutzmaßnahmen er für erforderlich hält. Falls er FFP 2 Masken aufgrund der Arbeitssituation für erforderlich hält, müsste er dies dem Trâger mitteilen, der dann die entsprechenden Masken liefern muss.

    Lt. Schulgesetz ist der SL für alle Atbeitsschutzbelnge zustândig (Achtung der Lehrerrat ist da nach LPVG in der Mitbestimmung!!)

    Das Problem ist: Uns wurde untersagt, weitergehende Maßnahmen als die Maßnahmen aus der CoronaVO Schule basierend auf der GBU zu treffen.

    Bedeutet: Wenn wir in der GBU zum Schluss kämen, dass eine bestimmte Gefährdung vorhanden sei, dann ist eine Verschärfung der vorgegebenen Maskenregelung keine zulässige Maßnahme sondern wir müssen uns was anderes überlegen.

    Aber ist das nicht die Standardantwort, die wir Schülerinnen und Schülern geben?


    "Kann ich auf die Toilette gehen?"
    "Ich hoffe doch!"
    "Darf ich auch?"
    "Nein."

    Ist das aber nicht das Dilemma jeglicher buchauslegender Religionsausübung?
    Alles kann, nichts muss. Oder man ist halt buchstabengläubig, was die großen Kirchen, die wir in unsere Schulen lassen (müssen), ja definitiv nicht sind.


    Wenn man alles immer nur im Geiste der heutigen Zeit interpretiert, dann prägt der gesellschaftliche Wertekanon die Interpretation meiner Meinung mehr als die Werte aus dem Buch den gesellschaftlichen Wertekanon. Aus meiner Sicht: Zum Glück.

    Das hat etwas sehr beliebiges.

    Aber eigentlich wollte ich mir hier gar nicht einmischen und bin auch schon wieder still.

    Äh, doch noch eine Frage.
    Warum hat dann die Steuerklasse Einfluss auf die Elterngeldzahlung? klick

    Wurde uns damals deshalb auch empfohlen 3/5 zu wählen und nicht 4/4

    Edit: Naja, eine etwas akademische Diskussion, aber ich halte den Hinweis, dass Brutto-Gehalt zählt zwar für formal richtig aber irreführend.

    Es geht also eigentlich nur darum, dass das Netto-Gehalt eben nicht das Netto-Gehalt aus der Steuererklärung sondern ein fiktives/pauschaliertes Netto ist, in dem nur einige Kenngrößen verwurstet werden.

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