Um mal selbst konkret zu werden: Ich glaube, dass es keinen Königsweg gibt. Bei erwachsenen Schüler ist es aber natürlich deutlich einfacher als bei Kindern, die 6 Jahre alt sind.
Ich bereite gerade zwei mögliche Szenarien vor (weiterführende Schule):
1. Tests im Klassenzimmer zu Beginn der ersten Stunde durch die Fachlehrkraft (bin ich kein Fan von). Die Nachteile sind tatsächlich evident. Vorteile sind eine sehr schnelle Durchführung, insbesondere zu Beginn des Schultages (worauf ja sehr viele gesteigerten Wert legen).
2. Tests in vorbereiteten Testräumen:
Eine Klasse bekommt einen Zeitslot und rückt vollständig zum Test in einen vorbereiteten Testraum an (Klasse zu groß, dann wird auf zwei Räume verteilt).
Ist die Inzidenz unter 100 legen die SuS die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vor.
Die SuS bekommen anfangs kurze Erläuterung für die Testdurchführung (das kann man sich später ziemlich sparen), dann wird angeleitet getestet. Die Testleitung haben extra geschulte Kolleginnen und Kollegen. In der Wartezeit kann angepasster Unterricht gemacht werden.
Nach Ablauf der "Wartezeit" geht die Testleitung durch die Reihen und wirft einen Blick auf die Testkassetten und entsorgt diese bei negativem Ergebnis. Der Schüler, der einen "aufgeräumten" Platz hat, darf gehen. Die anderen bleiben sitzen. (Ich halte den Kontrollblick der Testleitung für unausweichlich, wenn man eine Testpflicht sinnvoll umsetzen möchte.)
Danach rollt dann das Prozedere an (Laufzettel mit Schülername etc.), Absonderung und Betreuung in einem Einzelraum.
Der Raum wird danach für die nächste Gruppe vorbereitet.
25 Minuten pro Testgruppe erforderlich. Im Endeffekt das Tübinger Modell mit nun verpflichtender Durchführung bei Inzidenz über 100.
Es erlangen also folgende Personen chronologisch Kenntnis eines positiven Falles:
1. Die/Der Betroffene
2. Die Testleitung
3. indirekt die Klasse (natürlich nicht über das konkrete Ergebnis, aber dadurch dass der SuS nicht "rausdarf". 1 und 1 kann sich jeder zusammenzählen.)
4. Die Aufsicht im Absonderungsbereich
5. Die Schulleitung
6. Die Erziehungsberechtigten
7. Das Gesundheitsam
Wir haben mit dem zweiten Szenario und danach zügiger Auslagerung der Tests an die Haushalte gute Erfahrungen gemacht.
Den Passus "Die Bekanntgabe des Ergebnisses des Selbsttests erfolgt gegenüber den betroffenen Schülerinnen und Schülern sowie deren Personensorgeberechtigten in einer Weise, das andere Personen hierüber keine Kenntnis erhalten. "
müssen wir halt leider so interpretieren, dass wir nicht sagen "Peter, Dein Test ist positiv" sondern "Peter, bleib mal bitte noch kurz sitzen"...