Beiträge von Flupp

    Die SL ist für eine Gefährdungsbeurteilung zuständig.
    Wenn der SL bekannt ist, dass jemand körperlich eingeschränkt ist, muss sie dies in ihrer Beurteilung berücksichtigen und dann eben entsprechende Maßnahmen treffen.

    Gleichzeitig ist jeder Kollege aber auch verpflichtet mitzudenken und nicht grob fahrlässig* zu handeln.

    §10 (2) 2 CoronaVO BW:
    Das Zutritts- und Teilnahmeverbot nach Absatz 1 Nummer 5 besteht nicht für Schülerinnen und Schüler, an denen ein COVID-19-Test im Sinne des § 2 Nummer 7 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) aufgrund einer Behinderung nicht durchgeführt werden kann, sofern die vorliegende Behinderung und die Undurchführbarkeit durch eine ärztliche Bescheinigung glaubhaft gemacht werden ...


    Wenn aber ein Spucktest geht (hieß es oben) und die Nichtdurchführbarkeit eines nasalen Tests offenkundig ist, dann besorgt die Schule halt 100 Spucktests...

    ... aber wie werden meine Schülerinnen und Schüler darauf reagieren, ihre Lehrerin an Gehhilfen zu sehen? ...

    In den ersten fünf Minuten interessiert, nette SuS fragen sogar nach Deinem Befinden. Danach ist das egal, wenn Du damit nicht Kunststücke vorführst.

    Ob mit Geh- und Handeinschränkung (durch die Gehhilfen) praktischer Chemieunterricht oder praktischer Sportunterricht möglich/sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.

    Wenn Du nach Tipps fragst:
    - In Sport nicht nur an die Einschränkungen bei Hilfestellungen denken, sondern auch daran, dass Du gegebenenfalls erste Hilfe leiste muss.

    - In Chemie nicht nur daran denken, dass Du bestimmte Demo-Experimente nicht machen kannst, sondern auch daran, dass Du im Praktikum eventuell schnell zwischen den Bänken durch musst, um eine gefährliche Situation zu entschärfen, oder den Not-Aus zügig erreichst.

    Die haben alle gleichzeitig Unterrichtsbeginn?

    Respekt an die Stundenplaner, das an fünf Tagen die Woche hinzubekommen, oder Respekt an die Kolleginnen und Kollegen, um sieben Uhr zur Testung bereitzustehen obwohl sie erst Nachmittags Unterricht haben…

    Hoffen wir mal auf eine hohe Impfquote…

    Naja, Deine Schulleitung trägt ja die Verantwortung. Sollen die sich was überlegen.

    Wem die Schule einen Test anbieten muss, ist in §3 geregelt.

    *****

    Anderes Thema: Die Luft für umgeimpfte Kolleginnen und Kollegen wird dünner in BW - und ausbaden dürfen es wieder die Schulen als ganzes...
    Tägliche Testung unter Aufsicht...

    Das Kernproblem ist meines Erachtens- auch wenn einige das nicht als Problem betrachten werden-, dass wir als Beamte nicht Teil der regulären Sozialversicherungssysteme sind. Das ist letztlich ein zutiefst unsolidarisches Konzept, welches überholungsbedürftig wäre, was sich aber aus diversen Gründen wohl hierzulande nicht durchsetzen wird.

    Du beschreibst das völlig richtig, leider bleibt aber das "Geschmäckle" häufig bei den Beamten hängen. Wir können doch für das System nichts (außer dass es natürlich ein Grund sein kann, das Beamtenleben anzustreben - ohne die sichere Alimentation hätte ich mir vermutlich etwas anderes gesucht).


    Die diversen Gründe sind doch:

    - Der Dienstherr spart JETZT immense Kosten da keine Arbeitgeberanteile in die Sozialversicherungssysteme eingezahlt werden und die Kosten auf kommende Generationen verschoben werden.

    - Ebenso ist es für den Dienstherr billiger, selbst eine große Beihilfestruktur aufzubauen (und damit die Beamten in die PKV zu "zwingen") anstatt die Arbeitgeberanteile abzuführen.

    Fazit: Das System ist billiger für den Dienstherr und spart damit Steuern (zumindest jetzt - was in Zukunft ist?) und ist vielleicht deshalb auf den zweiten Blick vielleicht doch gar nicht soooo unsolidarisch. Auf den dritten Blick ist das natürlich für zukünftige Generationen echt ein Rucksack. Kann man sich dann überlegen, wie man es der übernächsten Generation aufs Auge drückt. Generationenvertrag 3.0

    So langsam bin ich echt froh, dass mein Dienstherr das Land Hessen ist. Bei uns bleiben es 70% in der Pension.

    Das klingt so, als wären es vorher schon 70 %.
    Wie gesagt, von Tag 1 im Beamtenstatus bis Umzug ins kleinste Tinyhouse sind es 50 % (egal wieviele Kinder, das war früher ja mal relevant).

    Die ganzen Junglehrer haben sich tierisch über die zeitlich begrenzte Eingangsbesoldungsabsenkung aufgeregt und sind bei den Gewerkschaften Sturm gelaufen. Die im Endeffekt viel teurere Änderung des Beihilferechts wurde zeitgleich dabei vielfach übersehen.

    Mittlerweile glaube ich, dass das Taktik war. Die Eingangsbesoldung offensichtlich rechtswidrig durchpauken und dann halbherzig korrigieren, dabei still und leise den größeren Pflock einschlagen.

    Interessant, dass bei euch der Schulträger die Tests zahlen muss. Ich glaube, das ist in NRW nicht so - wäre auch super, wenn die Testmöglichkeit davon abhängt, ob man in Düsseldorf oder Duisburg zu Schule geht. Das ist doch wohl eindeutig eine Aufgabe für das Land.

    Nachdem das Land die erste Runde an Schnelltests (vermutlich aus abzubauenden Beständen) direkt geliefert hat, kümmert sich jetzt offiziell der Sachkostenträger um die Beschaffung und kann dann beim Land die Tests (zumindest anteilig) abrechnen.

    Kurze Rückfrage, da ich das nicht verfolge: Habt ihr Pooltests in der Sek 1? Das wäre immerhin schon mal ein Gang in die richtige Richtung

    Die Pooltestung wurde mit der neuen Corona-VO erlaubt (bislang war das nicht freigegeben). Von daher werden wir umstellen.
    Das ist aber eine Sache, die man mit seinem Schulträger aushandeln muss.

    Am sinnvollsten* wäre es, am ersten Schultag beide Testungen durchzuführen.

    _____

    * Sinnvoll, wenn man nicht die Durchseuchung beschleunigen möchte...

    Zitat

    Außerdem muss für fünf Tage auf den gemeinsamen Unterricht beispielsweise mit der Parallelklasse verzichtet werden - unterrichtet werden darf nur in der Originalklasse des Infizierten.

    Die haben überhaupt keine Ahnung, wie so ein Stundenplan aussieht...

    Stellen wir uns einmal ein typisches Szenario vor:

    Wir testen am Montag alle SuS mit Pool-PCR-Test.

    Am Montag Abend (vielleicht sogar vor 23 Uhr) erhalten wir in Teilgruppe A der Klasse 9a ein positives Ergebnis. Die Meldekette funktioniert und die Gruppe 9a-A bleibt am Dienstag zu Hause, schafft es einen PCR-Test am Vormittag zu ergattern und erhält am Dienstag Abend das negative Ergebnis.

    Am Mittwoch kann das negativ PCR-getestete Kind (das dann wieder am Schultest teilnehmen muss) dann wieder mitmachen.
    Allerdings gibt es am Mittwoch gar keinen Unterricht, der in der Kernklasse stattfindet (Profil, Rel/Eth, 2. Fremdsprache).
    Am Donnerstag finden dann zwei Doppelstunden in den Kernfächern statt. Sonst nichts für das Kind (Sport, Profil, Förderunterricht entfällt).

    Am Freitag dann nochmal zwei Doppelstunden...


    Das wäre der Idealfall. Das Kind hat dann also 12 14 Stunden von 34 Stunden (Montag schon inklusive) und lungert die restliche Zeit rum oder muss in der "Seuchengruppe" betreut betreut werden...

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