Beiträge von Flupp

    Ich gehe fest davon aus, dass spätestens am Sonntag das Schreiben kommt, dass ab Montag grundsätzlich die Maskenpflicht am Platz nicht mehr gilt. Dass ein Schreiben kommen muss, ist ja unzweifelhaft, da die alte Verordnung ausläuft.

    Da sowieso eine neue Verordnung kommt und man medial schon vorgelegt hat, kann man sich hinter die Aussage "Maskenfreiheit am Platz" vermutlich nicht mehr zurückziehen.


    Fraglich ist für mich nur noch folgendes:
    1. Gibt es wieder eine schulspezifische Maskenpflicht, wenn in den letzten x Tagen ein positiver Fall in der Schule, Lerngruppe oder Kohorte war?

    2. Was passiert mit der Quarantäne-Regelung, falls ein Kind positiv ist.

    3. Wieso kann man nicht bereits am Mittwoch der Vorwoche kommunizieren, was ab Montag gilt?

    Die Schulsituationen sind anscheinend lokal extrem unterschiedlich. Wie man das landesweit einheitlich sinnvoll regeln möchte, ist mir schleierhaft. Zum Glück gibt es über meiner noch ein paar Besoldungsklassen. Die werden sich schon was ausdenken...

    Vielleicht ein wichtiger Hinweis:
    Dass eine Schulleitung für eine bestimmte private Situation bezahlten Sonderurlaub gewährt oder nicht, bedeutet nicht unbedingt, ob die Person am betroffenen Tag in der Schule sein muss oder nicht.

    Konkret: Die Gründe für bezahlten Sonderurlaub sind ziemlich abschließend definiert, darüberhinaus gibt es aber innenschulisch erheblichen Gestaltungsspielraum.

    Rechtlich werde ich nicht gezwungen, aber moralisch.
    Der Prüfling stürzt sich in Unkosten, weil er/sie glaubt, dass es sich so gehört und erwartet/erhofft dann eine Umlage, wenn um Spende gebeten wird.

    Also entweder ich tue so als ob als toll ist und schmeiße Geld ins Kässle oder ich bin der Arsch, der den Prüfling auf seinen Kosten sitzen lässt.

    Wobei nach der UPP ja wenigstens dann Geld dagelassen wird. Ich hatte damals auch mehr Geld da liegen als ich ausgegeben hatte. Bzw haben wir 6 Refis dann immer zusammen für die Person hergerichtet, die Prüfung hatte.

    Auch aus anderer Perspektive ist das idiotisch.
    Bei meinen bisherigen Prüfungslehrproben zu denen ich "eingeladen" wurde, gab es mal 'nen Kaffee, mal dazu 'nen Keks oder so.
    Seit neuerem gibt es ab und an die Unart, dass dort ein halbes Buffet aufgefahren wird. Noch neuer ist, dass danach um "Kostenbeteiligung" gebeten wird.

    Ich habe nix bestellt, verzehre offensichtlich nichts - was soll der Blödsinn, dass ich dann auch noch privates Geld für irgendwas ausgeben muss, weil ein nervöser Prüfling meint, damit gut Wetter machen zu können. Leider/zum Glück muss ich das nicht so häufig machen.

    Wir haben die Vorankündigung so verstanden, dass die Testung der KuK in der Schule sein muss. Wenn ich die tatsächliche Änderung richtig verstehe, reicht aber ein x-beliebiger volljähriger Zeuge.

    Und bei uns soll außerhalb getestet werden (wir haben noch div. Teststationen so früh). Ich dachte aber auch, dass ein x-beliebiger Zeuge reicht.

    Klarstellung kam jetzt zwei Wochen später.

    Testung muss im Schulhaus erfolgen…

    Gilt ab dem 13. ( also morgen)

    Wir haben die Vorankündigung so verstanden, dass die Testung der KuK in der Schule sein muss. Wenn ich die tatsächliche Änderung richtig verstehe, reicht aber ein x-beliebiger volljähriger Zeuge.

    Kümmere ich mich aber erst morgen drum…

    Die SL ist für eine Gefährdungsbeurteilung zuständig.
    Wenn der SL bekannt ist, dass jemand körperlich eingeschränkt ist, muss sie dies in ihrer Beurteilung berücksichtigen und dann eben entsprechende Maßnahmen treffen.

    Gleichzeitig ist jeder Kollege aber auch verpflichtet mitzudenken und nicht grob fahrlässig* zu handeln.

    §10 (2) 2 CoronaVO BW:
    Das Zutritts- und Teilnahmeverbot nach Absatz 1 Nummer 5 besteht nicht für Schülerinnen und Schüler, an denen ein COVID-19-Test im Sinne des § 2 Nummer 7 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) aufgrund einer Behinderung nicht durchgeführt werden kann, sofern die vorliegende Behinderung und die Undurchführbarkeit durch eine ärztliche Bescheinigung glaubhaft gemacht werden ...


    Wenn aber ein Spucktest geht (hieß es oben) und die Nichtdurchführbarkeit eines nasalen Tests offenkundig ist, dann besorgt die Schule halt 100 Spucktests...

    ... aber wie werden meine Schülerinnen und Schüler darauf reagieren, ihre Lehrerin an Gehhilfen zu sehen? ...

    In den ersten fünf Minuten interessiert, nette SuS fragen sogar nach Deinem Befinden. Danach ist das egal, wenn Du damit nicht Kunststücke vorführst.

    Ob mit Geh- und Handeinschränkung (durch die Gehhilfen) praktischer Chemieunterricht oder praktischer Sportunterricht möglich/sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.

    Wenn Du nach Tipps fragst:
    - In Sport nicht nur an die Einschränkungen bei Hilfestellungen denken, sondern auch daran, dass Du gegebenenfalls erste Hilfe leiste muss.

    - In Chemie nicht nur daran denken, dass Du bestimmte Demo-Experimente nicht machen kannst, sondern auch daran, dass Du im Praktikum eventuell schnell zwischen den Bänken durch musst, um eine gefährliche Situation zu entschärfen, oder den Not-Aus zügig erreichst.

    Die haben alle gleichzeitig Unterrichtsbeginn?

    Respekt an die Stundenplaner, das an fünf Tagen die Woche hinzubekommen, oder Respekt an die Kolleginnen und Kollegen, um sieben Uhr zur Testung bereitzustehen obwohl sie erst Nachmittags Unterricht haben…

    Hoffen wir mal auf eine hohe Impfquote…

    Naja, Deine Schulleitung trägt ja die Verantwortung. Sollen die sich was überlegen.

    Wem die Schule einen Test anbieten muss, ist in §3 geregelt.

    *****

    Anderes Thema: Die Luft für umgeimpfte Kolleginnen und Kollegen wird dünner in BW - und ausbaden dürfen es wieder die Schulen als ganzes...
    Tägliche Testung unter Aufsicht...

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