Nein, nach dem Bruttogehalt.
Kann sein. Dann bin ich aber nicht der einzige, der sich irrt. Klick.
Als Basiselterngeld bekommen Sie normalerweise 65 Prozent des Netto-Einkommens, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt.
Nein, nach dem Bruttogehalt.
Kann sein. Dann bin ich aber nicht der einzige, der sich irrt. Klick.
Als Basiselterngeld bekommen Sie normalerweise 65 Prozent des Netto-Einkommens, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt.
Den ehegattenbezogenen Teil des Familienzuschlags erhält man, wenn jemand anderes bei einem wohnt und man diesem unterhaltspflichtig ist. Das trifft auf Dein Kind ja zu (ich gehe zumindest, vermutlich wie das LBV, davon aus, dass Dein Kind bei Dir wohnt). Normalerweise muss man das aber beantragen.
Dieser Zuschlag beträgt derzeit 154,47, wenn man den voll und nicht hälftig mit dem anderen Erzeuger beansprucht.
Dies obige bezieht sich aber auf die reguläre Besoldung, der man ja auch während der Mutterschutzfristen unterliegt.
Nimmt man Elternzeit, bekommt man ja keine reguläre Dienstbezüge sondern kann eine zeitlang Elterngeld beantragen, das sich nach dem vorherigen Nettogehalt richtet.
Wir arbeiten mit OneNote und Teams, alles was ich benutze, muss also damit irgendwie kompatibel sein.
Ich weiß nicht, in wie weit das ein Ausschlusskriterium für webbasierte Angebote ist, aber für die Physik schätze ich für das selbstregulative Arbeiten sowohl im Fern- als auch im Präsenzunterricht die Webseite:
leifiphysik.de
Ist sehr auf die deutschen Bildungspläne abgestimmt und von den Aufgabentypen gefühlt etwas "bayern-lastig", aber das ist ja nicht schlimm.
Ok, Landesrecht. Bei uns wählt die Belegschaft. Macht aus meiner Sicht auch irgendwie Sinn. Wenn ich als Dienststellenleiter schlechte Pläne für Teilzeitkräfte gut finde, dann könnte ich mir ja sonst eine kinderhassende Krähe als BfC bestellen, die mir nicht an den Karren fährt.
Edit: Habe die Landeseinschränkung oben ergänzt, falls in ferner Zukunft mal jemand über diesen Thread stolpern sollte.
Hab ich übersehen. Wobei mich der Satz von Flupp wundert: "Zu wählen durch die weibliche Belegschaft." Wir hatten jahrelang nur weibliche Belegschaft oder einen einzigen Mann. Der Arme. Wo werden seine Chancen vertreten?
Wählen dürfen die/den Beauftragte(n) nur Frauen. Zumindest bei uns in BW.
Ok, die hatte ich nicht aufgeführt, da die meines Erachtens von den beiden Sicherheitsbeauftragten (außen/innen) einfach nur eine bestimmte Person ist, die aufpasst, dass die mit der externen Fachkraft für Veranstaltungstechnik aufgestellten Regeln eingehalten werden.
Danke an alle schonmal soweit.
Mir fällt es immer schwerer, den Überblick zu behalten, was eigentlich wo erforderlich ist.
Meine Sammlung an Gesetzestexten, Verordnungen, Vorschriften, Richtlinien, Regeln füllt zu viele Ordner. Dazu kommen noch Dinge, die das RP gerne hätte, weil sie das nett finden...
Ich weiß nicht, wie es in anderen Bundesländern ist, aber das ganze Thema könnte man für die Schulen in BW deutlich vorentlasten.
Hallo allerseits,
ist vermutlich auch wieder Bundeslandabhängig, aber bei manchen handelt es sich ja um Bundesrecht...
Meine Frage: Welche Beauftragungen müssen, welche können eigentlich an einer Schule offiziell vergeben werden?
Ich komme auf:
Sicherheitsbeauftragte(r) für innenschulischen Bereich (durch SL zu bestellen - ÖPR Mitwirkung )
Sicherheitsbeauftragte(r) für außerschulischen Bereich (durch Schulträger zu bestimmen)
Gefahrstoffbeauftragte(r) (durch SL zu bestellen)
Strahlenschutzbeauftragte(r) (nur wenn entsprechende Strahler oder Röntgengeräte vorhanden)
Brandschutzbeauftragte(r)
Beauftragte(r) für Verkehrserziehung
Laserschutzbeauftragte(r) (nur wenn entsprechende Laser vorhanden)
Biostoffbeauftragte)r)
Beauftragte(r) für Chancengleichheit (Bestellung durch Dienststelle, in manche Ländern zu wählen durch die weibliche Belegschaft)
Präventionsbeauftragte(r)
Datenschutzbeauftragte(r)
Hygienebeauftragte(r) (Nachgetragen)
Beauftragte(r) für Veranstaltungstechnik (Nachgetragen - siehe DGUV Regel 102-601)
Zusätzliche Benennungen:
Betriebliche Ersthelfer (ca.5-10 % der Belegschaft, mindestens 2)
Brandschutzhelfer (ca. 5 % der Belegschaft)
Habe ich was vergessen? Danke!
Ich gebe sehr gerne Geld für die Verbesserung von Unterricht aus. Nur sehr ungern mein eigenes.
Zum Glück bekomme ich jährlich ein Budget von meinem Schulträger, um das zu machen. Könnte mehr sein, aber für sinnvolles geben sie auf Antrag sogar noch mehr.
Leider werde ich aber, ich muss das so deutlich sagen, täglich von allen möglichen Seiten vollgeschissen mit überteuertem Tand. (Ex)-Kollegen, die die alten Mailverteiler missbrauchen, Firmen, die auf gut Glück Faxe schicken, Lehrmittelverlage, ...
Drei Stifte, gestanzte farbige Zettel, ein paar Magnete - fertig ist der Moderatorenkoffer für 280 Euro netto. Orthographisch fragwürdige Kopiervorlagen für die Halde, blind zusammengeklaubte Unterrichtsentwürfe, die vermutlich irgendjemand bei seinen Referendaren geklaut hat.
Ein gutes hat es aber: Vielen Dank diesem Trend dafür, dass ich in Zukunft Werbematerial von oben genannten Verlag unbesehen entsorgen kann. Spart mir wieder etwas Zeit.
Unser Landkreis als Schulträger übernimmt nur sehr ungern "Praktikumsverweigerer".
Naja, eine Hand wäscht die andere. Wir übernehmen auch oft Dinge nur ungern, die der Schulträger gerne hätte.
Meine Erfahrung ist übrigens, dass unsere gymnasialen "Praktikumsverweigerer" bei den genannten Tätigkeiten sehr gut zurecht kommen
ZitatBTW: Was ist denn ein "Gemeindevollzugsdienst"? Diesen Ausdruck kenne ich nicht. Ist das sowas wie das Ordnungsamt?
Vulgo: Politessen.
Jede Schule hat einen Schulträger. Dort gibt es auch immer Beschäftigungsmöglichkeiten und die halte ich für den ersten Ansprechpartner.
Dort gibt es meist einen Bauhof (früher Dienstbeginn, viel frische Luft, viel Bewegung), einen Gemeindevollzugsdienst (viel Bewegung, viel frische Luft), Wertstoffhof (viel draußen, frische Luft mal so mal so), ...
In der Schweiz ist doch insbesondere das Steuersystem dafür zuständig, dass sich abbezahlte, selbstbewohnte Immobilien nicht lohnen. Also wird entweder auf Kredit gekauft und nur die Zinsen bedient ohne Tilgung oder halt gemietet.
Wo? Online hab ich sie nicht gefunden...
Du hast vermutlich nach der Corona VO Schule gesucht. Die allgemeine Corona VO findest Du hier.
So, die neue CoronaVO ist raus.
Auf den ersten Blick für die Schule nicht viel drin - die schulisch relevanten Teile sind ja in der CoronaVO Schule.
Das einzige, was im Schulkontext interessant sein könnte ist, dass absofort externe Tests nicht mehr alle akzeptiert werden, sondern nur noch qualifizierte...
Das sind ja bislang nichts anderes als Absichtserklärungen. Die tatsächliche Verordnung zählt ...
Ich gehe fest davon aus, dass spätestens am Sonntag das Schreiben kommt, dass ab Montag grundsätzlich die Maskenpflicht am Platz nicht mehr gilt. Dass ein Schreiben kommen muss, ist ja unzweifelhaft, da die alte Verordnung ausläuft.
Da sowieso eine neue Verordnung kommt und man medial schon vorgelegt hat, kann man sich hinter die Aussage "Maskenfreiheit am Platz" vermutlich nicht mehr zurückziehen.
Fraglich ist für mich nur noch folgendes:
1. Gibt es wieder eine schulspezifische Maskenpflicht, wenn in den letzten x Tagen ein positiver Fall in der Schule, Lerngruppe oder Kohorte war?
2. Was passiert mit der Quarantäne-Regelung, falls ein Kind positiv ist.
3. Wieso kann man nicht bereits am Mittwoch der Vorwoche kommunizieren, was ab Montag gilt?
Die Schulsituationen sind anscheinend lokal extrem unterschiedlich. Wie man das landesweit einheitlich sinnvoll regeln möchte, ist mir schleierhaft. Zum Glück gibt es über meiner noch ein paar Besoldungsklassen. Die werden sich schon was ausdenken...
Vielleicht ein wichtiger Hinweis:
Dass eine Schulleitung für eine bestimmte private Situation bezahlten Sonderurlaub gewährt oder nicht, bedeutet nicht unbedingt, ob die Person am betroffenen Tag in der Schule sein muss oder nicht.
Konkret: Die Gründe für bezahlten Sonderurlaub sind ziemlich abschließend definiert, darüberhinaus gibt es aber innenschulisch erheblichen Gestaltungsspielraum.
Rechtlich werde ich nicht gezwungen, aber moralisch.
Der Prüfling stürzt sich in Unkosten, weil er/sie glaubt, dass es sich so gehört und erwartet/erhofft dann eine Umlage, wenn um Spende gebeten wird.
Also entweder ich tue so als ob als toll ist und schmeiße Geld ins Kässle oder ich bin der Arsch, der den Prüfling auf seinen Kosten sitzen lässt.
Unbedingt gleich vorher anrufen und sagen, dass man kein Buffet, eigentlich gar nichts will. Ginge das?
Gehen tut viel, aber ist das nicht eine Verdrehung der Verantwortung?
Ich muss mich darum kümmern, dass jemand anderes nicht für mich etwas übergriffiges macht?
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