Beiträge von Flupp

    Als Referendar hat man im ersten halben Jahr am Gymnasium in BW keinen "eigenen Unterricht" sondern hospitiert und unterrichtet - je nach Absprache - mal längere oder kürzere Abschnitte unter Begleitung durch eine Lehrkraft in "deren Unterricht".

    Das Röhrchen ist verschlossen. Wo ist dann der Unterschied zum Fläschchen? Da wir keine ganzen Fläschchen mitnehmen dürfen, ging das nicht. Sobald mehr da ist, dürfen wir auch eine ganze Großpackung mitnehmen.

    Das Verhältnis Luft zu Flüssigkeit ist im Röhrchen deutlich ungünstiger.
    Aber da das Fläschchen bis zum Ende des Haltbarkeitsdatums immer wieder geöffnet werden darf, halte ich das rein logisch auch nicht für so problematisch.

    Wir hatten das Problem, dass viele von den abgefüllten Röhrchen am nächsten Tag dann flüssigkeitslos waren.
    Ursache konnten wir nicht feststellen.

    Was passiert eigentlich mit den Lehrkräften, die den Test verweigern? Haben die dann bezahlten Urlaub?

    Also in der Privatwirtschaft z.B. darf ja niemand gezwungen werden sich zu testen (Körperverletzung). Wieso gilt das für uns eigentlich nicht?

    In BW gilt das laut Handreichung als Dienstpflichtverletzung, das RP prüft dann dienst- und arbeitsrechtliche Schritte. In wie weit das gerichtsfest ist, mag ich nicht beurteilen.

    Da der Test für Lehrkräfte in BW zu Hause stattfinden kann, muss man sich schon selten doof anstellen oder bewusst es darauf anlegen, damit das RP überhaupt davon Kenntnis erhält.

    Wurde bei uns bisher so gehandhabt. Wird aber womöglich umgestellt werden müssen, wenn wir komplett in de Wechselunterricht gehen würden, weil dann zu viele SuS zur 1.Stunde getestet werden müssten.

    Warum muss zur 1. Stunde getestet werden?

    Die können doch auch zeitversetzt zur Teststelle gehen und dort werden sie dann von einem Testteam in Empfang genommen.

    Habt beides Vor- und Nachteile, mir geht es nur um das "muss".

    BTW: Es wirkt hoffentlich nicht so, dass ich immer nur bei Dir Einwände habe. Aber Du bist nunmal im selben Bundesland tätig...

    Der Staat traut ja den Eltern auch zu, ihr Kind eigenverantwortlich zur Schule zu fahren oder es wieder abzuholen. Wieviele Eltern fahren auf dem Weg zur Schule zu schnell, betrunken oder rücksichtslos??? Diese Monster. Die Schulbücher, die wir den Kindern mit nach Hause geben, werden alle bei eBay verkauft. Diese raffgierigen Halunken.

    Ich als Elternteil nehme es als Beleidigung war, dass mir nicht getraut wird, meine Kinder zu Hause zu testen.

    Das die Klassenteilung entfällt bei euch stand in dem Beitrag nicht dabei ...

    Der Drops ist noch nicht gelutscht und noch keine Entscheidung getroffen.

    Da wir noch keine Tests vom Land bekommen habe, warten wir erstmal ab. Ohne Tests machen wir nicht auf.

    Wir kriegen es derzeit mit den normalen Räumen leider nicht hin. Oberstufe und 5/6 haben wir aber tatsächlich vor Ostern hinbekommen.

    Wir müssten also nur noch drei Klassen zusätzlich unterbringen. (Die 12er gehen ja ab nächste Woche eh in "Schutzhaft".)

    Die Überlegung ist halt, dass man - wenn man sowieso Fachunterricht im zugewiesenen Raum macht und nicht in Fachräume wechselt - ob es dann schulnahe Räume gibt, in denen man das durchziehen könnte.

    Verstehe Euren Widerspruch nicht.
    Unterricht nach Stundenplan. Keine Gehopse zwischen verschiedenen Räumen.

    Wenn eine Schule genügend große Räume hat, wäre das doch für das Kollegium die absolut einfachste Variante.

    Dafür müssen die Lehrkräfte halt zwischen den Räumen hin- und herspringen, um die Aufsichtspflicht auch bei problematischen Klassen zu gewährleisten und sollen dabei noch halbwegs sinnvolle Unterteilungen bei den Arbeitsphasen machen, die zu den Raumwechseln irgendwie passen. Ich persönlich halte das Konzept für eine Zumutung.

    Wieso? Ich schrieb doch oben: Genügend große Räume. Keine Klassenteilung. 30 Leute mit Abstand...

    Gibt es eine Schule, die Wechselunterricht so interpretiert:

    In der Woche A kommen die Klassen 5, 7, 9 (in großen Räumen mit Abständen), in der Woche B kommen die Klassen 6, 8, 10?
    Dann hätte man das Problem mit der doppelten Unterrichtsausführung nicht.

    Um da mal ein Gefühl zu bekommen:
    Wie organisieren andere Schule den Wechselunterricht? Wochenweise oder Wechsel innerhalb der Woche? Tageweiser Wechsel ist ja ausdrücklich nicht gewünscht wegen der Teststrategie.

    Im Moment tendiere ich zu Gruppe A am Montag bis Mittwoch, Gruppe B am Donnerstag und Freitag, in der nächsten Woche andersherum. (Auf Dauer* sind dann die SuS jeweils 5 Tage am Stück dran, aber das Gefühl ist besser, wenn jeder pro Kalenderwoche einmal da war.)


    * Wenn es keinen erwarteten Anstieg Überraschungen gibt.

    Testkapazitäten: Hängt halt an der reinen Anzahl an Tests, die zur Verfügung steht. Das hat das Land ja weise formuliert: Der Wechselunterricht ist nach den Testkapazitäten auszurichten. Keine Tests mehr da? Kein Präsenzunterricht mehr...


    Erlaubnis der Eltern: Kein Problem ab Inzidenz 100. Da wird jeder getestet, der nicht schnell genug auf dem Baum (also wieder zu Hause) ist.

    Wo steht das? Wenn der Schüler direkt nach dem positiven Testergebnis geht, muss kein Mitschüler in Quarantäne. So habe ich das zumindest verstanden.

    Wenn der Test am Mittwoch erfolgt und am Montag und Dienstag gemeinsam unterrichtet wurde...

    Bei der Quarantäne-Anordnung durch das Gesundheitsamt wird (oder wurde) übrigens auch der Datenschutz beachtet. "Sie sind Kontaktperson I. Grades, wer genau sagen wir aber nicht."

    Gab bei uns in der Region damit angeblich Schindluder, weil der positiv getestete Mitarbeiter dann Kontaktpersonen des Konkurrenten angegeben haben soll und denen dann der Laden quasi dichtgemacht wurde...

    Sobald die Testung auf dem Schulgelände stattfindet, ist es für jeden, der Peter morgens gesehen hat und ihn dann zwanzig Minuten später das Schulgelände verlassen sieht, klar, was Sache ist.

    Die einzige Chance ist, dass die Testung nicht auf dem Schulgelände stattfindet und der Testnachweis über eine Bescheinigung erfolgt.

    Um mal selbst konkret zu werden: Ich glaube, dass es keinen Königsweg gibt. Bei erwachsenen Schüler ist es aber natürlich deutlich einfacher als bei Kindern, die 6 Jahre alt sind.

    Ich bereite gerade zwei mögliche Szenarien vor (weiterführende Schule):


    1. Tests im Klassenzimmer zu Beginn der ersten Stunde durch die Fachlehrkraft (bin ich kein Fan von). Die Nachteile sind tatsächlich evident. Vorteile sind eine sehr schnelle Durchführung, insbesondere zu Beginn des Schultages (worauf ja sehr viele gesteigerten Wert legen).


    2. Tests in vorbereiteten Testräumen:
    Eine Klasse bekommt einen Zeitslot und rückt vollständig zum Test in einen vorbereiteten Testraum an (Klasse zu groß, dann wird auf zwei Räume verteilt).
    Ist die Inzidenz unter 100 legen die SuS die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vor.
    Die SuS bekommen anfangs kurze Erläuterung für die Testdurchführung (das kann man sich später ziemlich sparen), dann wird angeleitet getestet. Die Testleitung haben extra geschulte Kolleginnen und Kollegen. In der Wartezeit kann angepasster Unterricht gemacht werden.
    Nach Ablauf der "Wartezeit" geht die Testleitung durch die Reihen und wirft einen Blick auf die Testkassetten und entsorgt diese bei negativem Ergebnis. Der Schüler, der einen "aufgeräumten" Platz hat, darf gehen. Die anderen bleiben sitzen. (Ich halte den Kontrollblick der Testleitung für unausweichlich, wenn man eine Testpflicht sinnvoll umsetzen möchte.)

    Danach rollt dann das Prozedere an (Laufzettel mit Schülername etc.), Absonderung und Betreuung in einem Einzelraum.
    Der Raum wird danach für die nächste Gruppe vorbereitet.
    25 Minuten pro Testgruppe erforderlich. Im Endeffekt das Tübinger Modell mit nun verpflichtender Durchführung bei Inzidenz über 100.


    Es erlangen also folgende Personen chronologisch Kenntnis eines positiven Falles:
    1. Die/Der Betroffene
    2. Die Testleitung
    3. indirekt die Klasse (natürlich nicht über das konkrete Ergebnis, aber dadurch dass der SuS nicht "rausdarf". 1 und 1 kann sich jeder zusammenzählen.)

    4. Die Aufsicht im Absonderungsbereich

    5. Die Schulleitung

    6. Die Erziehungsberechtigten
    7. Das Gesundheitsam


    Wir haben mit dem zweiten Szenario und danach zügiger Auslagerung der Tests an die Haushalte gute Erfahrungen gemacht.
    Den Passus "Die Bekanntgabe des Ergebnisses des Selbsttests erfolgt gegenüber den betroffenen Schülerinnen und Schülern sowie deren Personensorgeberechtigten in einer Weise, das andere Personen hierüber keine Kenntnis erhalten. "
    müssen wir halt leider so interpretieren, dass wir nicht sagen "Peter, Dein Test ist positiv" sondern "Peter, bleib mal bitte noch kurz sitzen"...

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