Beauftragungen

  • Hallo allerseits,


    ist vermutlich auch wieder Bundeslandabhängig, aber bei manchen handelt es sich ja um Bundesrecht...
    Meine Frage: Welche Beauftragungen müssen, welche können eigentlich an einer Schule offiziell vergeben werden?

    Ich komme auf:


    Sicherheitsbeauftragte(r) für innenschulischen Bereich (durch SL zu bestellen - ÖPR Mitwirkung )

    Sicherheitsbeauftragte(r) für außerschulischen Bereich (durch Schulträger zu bestimmen)

    Gefahrstoffbeauftragte(r) (durch SL zu bestellen)

    Strahlenschutzbeauftragte(r) (nur wenn entsprechende Strahler oder Röntgengeräte vorhanden)

    Brandschutzbeauftragte(r)

    Beauftragte(r) für Verkehrserziehung

    Laserschutzbeauftragte(r) (nur wenn entsprechende Laser vorhanden)

    Biostoffbeauftragte)r)

    Beauftragte(r) für Chancengleichheit (Bestellung durch Dienststelle, in manche Ländern zu wählen durch die weibliche Belegschaft)

    Präventionsbeauftragte(r)
    Datenschutzbeauftragte(r)

    Hygienebeauftragte(r) (Nachgetragen)
    Beauftragte(r) für Veranstaltungstechnik (Nachgetragen - siehe DGUV Regel 102-601)

    Zusätzliche Benennungen:

    Betriebliche Ersthelfer (ca.5-10 % der Belegschaft, mindestens 2)

    Brandschutzhelfer (ca. 5 % der Belegschaft)


    Habe ich was vergessen? Danke!

  • Die "Beauftragten für Arbeitsschutz" - so lautet m. E. der Oberbegriff - sind bei uns unterteilt in: Raumbeauftragte (pro Abteilung ein/e Kollegin/Kollege), Erste-Hilfe-Beauftragte/r, Beaufträgte/r für Brandschutz und Evakuierung und Sicherheitsbeauftragte/r (das übernimmt eine Lehrkraft), Hygienebeauftragte/r und Gefahrstoffbeauftragte/r.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Danke an alle schonmal soweit.
    Mir fällt es immer schwerer, den Überblick zu behalten, was eigentlich wo erforderlich ist.


    Meine Sammlung an Gesetzestexten, Verordnungen, Vorschriften, Richtlinien, Regeln füllt zu viele Ordner. Dazu kommen noch Dinge, die das RP gerne hätte, weil sie das nett finden...
    Ich weiß nicht, wie es in anderen Bundesländern ist, aber das ganze Thema könnte man für die Schulen in BW deutlich vorentlasten.

    • Offizieller Beitrag

    Humblebee Nein, das ist nicht auro6der Sicherheitsbeauftragte für den Innerschulischen Bereich. Der Sicherheitsbeauftragte für Bühnen braucht noch einmal eine Spezialfortbildung. (Es kann aber natürlich die gleiche Person sein.)

  • Hab ich übersehen. Wobei mich der Satz von Flupp wundert: "Zu wählen durch die weibliche Belegschaft." Wir hatten jahrelang nur weibliche Belegschaft oder einen einzigen Mann. Der Arme. Wo werden seine Chancen vertreten?

  • Humblebee Nein, das ist nicht auro6der Sicherheitsbeauftragte für den Innerschulischen Bereich. Der Sicherheitsbeauftragte für Bühnen braucht noch einmal eine Spezialfortbildung. (Es kann aber natürlich die gleiche Person sein.)

    Ach, echt?! Das wusste ich nicht. Dann übernimmt das bei uns vermutlich der Kollege, den wir allgemein als "Sicherheitsbeauftragten" und "Brandschutzbeauftragten" bezeichnen.

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  • Ok, die hatte ich nicht aufgeführt, da die meines Erachtens von den beiden Sicherheitsbeauftragten (außen/innen) einfach nur eine bestimmte Person ist, die aufpasst, dass die mit der externen Fachkraft für Veranstaltungstechnik aufgestellten Regeln eingehalten werden.

  • Hab ich übersehen. Wobei mich der Satz von Flupp wundert: "Zu wählen durch die weibliche Belegschaft." Wir hatten jahrelang nur weibliche Belegschaft oder einen einzigen Mann. Der Arme. Wo werden seine Chancen vertreten?

    Wählen dürfen die/den Beauftragte(n) nur Frauen. Zumindest bei uns in BW.

  • Hab ich übersehen. Wobei mich der Satz von Flupp wundert: "Zu wählen durch die weibliche Belegschaft." Wir hatten jahrelang nur weibliche Belegschaft oder einen einzigen Mann. Der Arme. Wo werden seine Chancen vertreten?

    Wählen dürfen die/den Beauftragte(n) nur Frauen. Zumindest bei uns in BW.

    Also, ich mag mich irren, aber m. E. wird die Gleichstellungsbeauftragte (so heißt es in NDS) gar nicht gewählt, sondern von der SL bestellt. Oder verstehe ich das Gleichberechtigungsgesetz dahingehend falsch? https://www.voris.niedersachse…=S&toc.poskey=#focuspoint

    Ich kann mich jedenfalls nicht erinnern, in meiner Dienstzeit eine Gleichstellungsbeauftragte gewählt zu haben. Dieser "Posten" wurde meines Wissens quasi "ausgeschrieben" und interessierte Kolleginnen konnten sich bei der SL melden.

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  • Ok, Landesrecht. Bei uns wählt die Belegschaft. Macht aus meiner Sicht auch irgendwie Sinn. Wenn ich als Dienststellenleiter schlechte Pläne für Teilzeitkräfte gut finde, dann könnte ich mir ja sonst eine kinderhassende Krähe als BfC bestellen, die mir nicht an den Karren fährt.

    Edit: Habe die Landeseinschränkung oben ergänzt, falls in ferner Zukunft mal jemand über diesen Thread stolpern sollte.

    • Offizieller Beitrag

    wird bei uns vom SL beauftragt (in 10 Jahren habe ich 3 Beauftragungen erlebt) und genau den Einwand von Flupp habe einmal in einem Gespräch mit anderen Frauen erwähnt (auch wenn ich an sich nichts gegen die bestellte Frau hatte, da wurde mir (von einer Frau!) entgegnet, dass es zwar doof sei, dass die männliche SL entscheide, ich (kinderlos) eh nicht mitbestimmen dürfte, weil es mich nicht betrefe. Ich bin immer wieder baf, wie Frauen sich gegenseitig auseinanderdemontieren können.

  • da wurde mir (von einer Frau!) entgegnet, dass es zwar doof sei, dass die männliche SL entscheide, ich (kinderlos) eh nicht mitbestimmen dürfte, weil es mich nicht betrefe.

    Igitt! :qualm:

    Du kannst es als Frau nie richtig machen.

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