Beiträge von Flupp

    :ka: Verstehe ich nicht, sorry. Zumindest für die nds. BBS gibt es keine "Notenbildungsverordnung".

    Von "pädagogisch-fachlicher Gesamtwertung" steht in unserer BbS-VO nichts. Hierzu gerne mal einen Blick in diesen Link werfen: http://www.nds-voris.de/jportal/?quell…d.psml&max=true

    Bei uns wird der Notenschlüssel der Kammern (IHK etc.) für die Berechnung zugrunde gelegt. "Pädagogisch bewerten" kann man natürlich trotzdem...

    Natürlich bezieht sich das ganze auf Baden-Würstchenberg, den darauf war die Frage oben gemünzt.

    Meine Aussage hat null Relevanz für andere Bundesländer, da dort die Verordnungen eben anders sind. In Bayern wird meiner Kenntnis nach knallhart gerechnet.

    Hat alles seine Vor- und Nachteile.

    Ich vermute mal, Plattenspieler möchte darauf "hinweisen", dass in es in BW nicht um das reine arithemtische Mittel geht bei den Zeugnisnoten, sondern eine pädagogische Betrachtung/Gewichtung erfolgt (die es beispielsweise ermöglicht Entwicklungen positiver oder negativer Art zu honorieren, indem aus einem x,6 die besser Note wird, aber eben unter Umständen auch aus einem x,4 eine schlechtere Note (etc.).

    EDIT: s. #10.

    Ich halte das für eine weitverbreitete Ungenauigkeit, die ebenso wie die Versetzungsausgleichsregelungen (am Gymnasium) oft zu Missstimmungen führen.

    Die Notenverordnung erlaubt es nicht, aus einer 4,4 eine 5 zu machen sondern die Lehrkraft entscheidet am Ende des Schuljahres wie die Gesamtleistung einzuschätzen ist. Natürlich sind darin die Leistungserhebungen und über das Jahr verteilte Noten enthalten. Aber man muss gar nichts rechnen.

    Edit: Da aber eigentlich fast alle mit der Begründung "Du hast im Schnitt 3,6 also ist es die 4 und nicht die 5" zufrieden sind, ist das die gelebte Praxis.

    Welche Bescheinigung meinst Du?

    Die Bescheinigung der Schule über einen an der Schule durchgeführten Selbsttest unter Aufsicht findest Du hier.
    Hier lassen einige Schulen anscheinend die Eltern die ihnen bekannten Daten vorab eintragen.

    Die Bescheinigung der Eltern, dass sie einen Test im Haushalt durchgeführt haben (an z.B. Grundschulen, SBBZ, die sich für die häusliche Testung entschieden haben), ist soweit ich weiß nicht frei im Netz verfügbar.

    Meine Frage bezog sich auf die Pooltests. Der Ablauf bei den Antigen-Tests ist mir weitgehend klar.

    Oder bietet Ihr einen Pooltest an und für diejenigen, die eine Bescheinigung wollen alternativ oder zusätzlichen einen beaufsichtigten Selbsttest?

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    Ok, das müsste ich prüfen. Das würde es erheblich vereinfachen, andererseits ist es noch einfacher, wenn die SuS ihre Daten einfach selbst ausfüllen.

    Die verwendete Testsorte könnte man mit gedruckten Etiketten lösen.

    Naja, irgendwie werden wir auch das noch hinbekommen.

    Du hast von jedem Deiner Kolleginnen und Kollegen eine digitale Unterschrift oder beaufsichtigst Du alle selbst?
    Ist es bei Euch zulässig die Bescheinigung nicht eigenhändig zu unterschreiben?

    Uns fällt jetzt unsere Organisationsform, die das Kollegium, die Schüler und vor allem die Unterrichtszeit entlastet, massiv auf die Füße.

    Hallo Clira2,

    Die Grundschule hat recht. Die Bescheinigungen müssen nur ausgestellt werden, wenn die Testung in der Schule stattfindet.
    Wenn die Grundschule das an die Haushalte ausgelagert hat, dann kann sie die Durchführung und dessen Ergebnis natürlich nicht bestätigen.

    Das war oben missverständlich.

    Eine Frage an alle Kolleginnen und Kollegen mit Hobby Jura:

    Sind mittlerweile PCR-Pooltests anstelle beaufsichtigter Antigen-Selbsttests zulässig?
    Mir geht es nicht um ein inhaltliches Für und Wider sondern rein um die rechtliche Zulässigkeit.

    In Freiburg gab es eine Pilotphase, aber dürfte eine Grundschule einfach umstellen, wenn es der Schulträger zahlt?
    Könnte man in dem Fall auch individuelle Bescheinigungen über negative Testung ausstellen, die dann 60 Stunden gültig sind?

    Danke für jeglichen Input!

    Jeder Kollege hat grundsätzlich nur Zugriff auf seine eigenen Stunden, man kann also keine Mehrarbeit für andere Verursachen.

    Doch, das geht schon - und zwar sogar sehr einfach ohne viel Idiotie:

    Wir haben eine Entschuldigungsregelung, dass bis zu einem gewissen Zeitpunkt nach Fehlen dieses entschuldigt sein muss.
    Als Tutor prüfe ich also Fehlzeiten der letzten Woche und entschuldige diese bzw. frage bei den SuS nach oder sanktioniere oder ...

    Problem Nr. 1: Tragen KuK deutlich verspätet Fehlzeiten ein, dann fallen die automatisch unter "unentschuldigt". Wenn dies fehlerhaft passiert, dann ist das für die SuS und die Tutoren sehr ätzend. Begrenzt man die Eintragungszeit, dann betrifft das leider auch die Tutoren, die dann nicht mehr entschuldigen können (zumindest kriegt das unser WebUntis-Admin nicht getrennt).

    Problem Nr. 2: Tragen KuK SuS fehlerhaft als anwesend ein und als Tutor möchte man eine Entschuldigung einpflegen, dann bekommt man entsprechend eine Fehlermeldung, der man nachgehen muss.

    Es gibt noch weiteres, aber das wird dann eher speziell.

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