Wie berechnet man die Zeugnisnote?

  • Hallo. Die Frage bezieht sich auf Grundschulen in Baden-Württemberg.


    Gibt es dieses Jahr aufgrund Corona andere Richtlinien zur Notenfestsetzung?


    Werden die Noten des ersten Halbjahrs auch mit ins Jahreszeugnus eingerechnet?

    Wenn ja, nur die Klassenarbeitsnoten oder plus die Note der HJ-Information?

    Oder nur die Note auf der HJ-Information?

    Oder wird nur das zweite HJ bewertet (was aber wegen fehlender Klassenarbeiten sehr schwierig wäre).

    Danke!

  • Zauberwald wird sicherlich noch grundschulspezifische Details ergänzen. Bis dahin schonmal ein paar erste Hinweise zu den schulrechtlichen Vorgaben, soweit mir aus Sek.I-Perspektive bekannt.



    1. Selbstverständlich werden auch die Noten des 1.Halbjahres normal gewichtet und einbezogen.

    2. Die Noten der Halbjahresinformation waren das Ergebnis aus schriftlichen und mündlichen Unterrichtsleistungen, sowie einer pädagogischen Gewichtung. Die Noten der Halbjahresinformation stellen insofern keine eigenständigen, neuen Leistungen der SuS dar und können natürlich nicht als zusätzliche Note einbezogen werden. Relevant für die Zeugnisnoten sind schriftliche und mündliche Leistungen des gesamten Schuljahres, die pädagogisch gewichtet werden (also kein reines arithmetisches Mittel) um eine Zeugnisnote zu erhalten.

    3. Die Note der Halbjahresinformation ist bereits indirekt enthalten, weil alle Leistungen, die zu dieser Note geführt haben für die Zeugnisnote ebenfalls berücksichtigt werden und lediglich ergänzt werden um die Leistungen des 2.Halbjahres.

    4. Nein, natürlich nicht, die Leistungen des gesamten Schuljahrs sind zu berücksichtigen.


    Wäre es möglich, dass du noch im Ref bist?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL () aus folgendem Grund: Tippfehler

  • Da es sich ja um ein Jahreszeugnis handelt, werden natürlich die Leistungen des ganzen Schuljahres berücksichtigt. Je nach Klasse ist der Anteil der verbalen Würdigung mehr oder weniger und da kann man eine Tendenz ausdrücken. Allerdings warte ich auch noch auf die nächste Dienstbesprechung mit genaueren Angaben.

    Jedenfalls finde ich es enorm schwer, die von den Schülern im Distanzlernen abgegebenen Arbeiten zu bewerten. Wir dürfen aber nach kurzen Wiederholung Tests und Klassenarbeiten schreiben.

    Nach dem heute ersten Tag sind mir schon ein paar Defizite bei einigen bewusst geworden, die sich wohl zu Hause noch verstärkt haben. :( Mal abwarten, wie wir damit umgehen sollen. Es sollen ja eigentlich keine Defizite auftauchen, die sich durch das Distanzlernen verstärkt haben. So war es zumindest letztes Jahr.

  • Wie machst du es denn?

    Habe ich mich auch gefragt. Pi mal Daumen?


    Mag ja sein, dass es an Grund- und Förderschulen oder in BW anders ist, aber an meiner Schule ist es z. B. so, dass in den "Lernfeldern" (im berufsbezogenen Unterricht) die schriftlichen Leistungen zu 60% und die mündlichen zu 40% eingerechnet werden. Das 1. und 2. Halbjahr zählen 50:50 (im Gegensatz zum letzen Schuljahr; da durften wir wegen Corona das 1. Halbjahr stärker gewichten). Daher berechne ich meine Noten - wie wohl die allermeisten meiner KuK - mit einer Excel-Tabelle.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ich glaube, dass das auch an den weiterführenden Schulen von den meisten SuS, Eltern sowie KuK nicht wirklich verstanden wird.

    Also kein Unterschied zwischen Grundschule und Gymnasium.

  • Ich vermute mal, Plattenspieler möchte darauf "hinweisen", dass in es in BW nicht um das reine arithemtische Mittel geht bei den Zeugnisnoten, sondern eine pädagogische Betrachtung/Gewichtung erfolgt (die es beispielsweise ermöglicht Entwicklungen positiver oder negativer Art zu honorieren, indem aus einem x,6 die besser Note wird, aber eben unter Umständen auch aus einem x,4 eine schlechtere Note (etc.).


    EDIT: s. #10.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich vermute mal, Plattenspieler möchte darauf "hinweisen", dass in es in BW nicht um das reine arithemtische Mittel geht bei den Zeugnisnoten, sondern eine pädagogische Betrachtung/Gewichtung erfolgt (die es beispielsweise ermöglicht Entwicklungen positiver oder negativer Art zu honorieren, indem aus einem x,6 die besser Note wird, aber eben unter Umständen auch aus einem x,4 eine schlechtere Note (etc.).


    EDIT: s. #10.

    Ich halte das für eine weitverbreitete Ungenauigkeit, die ebenso wie die Versetzungsausgleichsregelungen (am Gymnasium) oft zu Missstimmungen führen.

    Die Notenverordnung erlaubt es nicht, aus einer 4,4 eine 5 zu machen sondern die Lehrkraft entscheidet am Ende des Schuljahres wie die Gesamtleistung einzuschätzen ist. Natürlich sind darin die Leistungserhebungen und über das Jahr verteilte Noten enthalten. Aber man muss gar nichts rechnen.

    Edit: Da aber eigentlich fast alle mit der Begründung "Du hast im Schnitt 3,6 also ist es die 4 und nicht die 5" zufrieden sind, ist das die gelebte Praxis.

  • Das ist der Unterschied zwischen gelebter Praxis und Notenbildungsverordnung.

    :ka: Verstehe ich nicht, sorry. Zumindest für die nds. BBS gibt es keine "Notenbildungsverordnung".

    :aufgepasst:

    Zitat von Notenbildungsverordnung BW, § 7

    (2) Die Bildung der Note in einem Unterrichtsfach ist eine pädagogisch-fachliche Gesamtwertung der vom Schüler im Beurteilungszeitraum erbrachten Leistungen.

    Von "pädagogisch-fachlicher Gesamtwertung" steht in unserer BbS-VO nichts. Hierzu gerne mal einen Blick in diesen Link werfen: http://www.nds-voris.de/jporta…bsvorisprod.psml&max=true

    Bei uns wird der Notenschlüssel der Kammern (IHK etc.) für die Berechnung zugrunde gelegt. "Pädagogisch bewerten" kann man natürlich trotzdem...

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  • Aber ich schweife ab. Hier ging es ja um Grundschulen und um Baden-Württemberg.

    Daher bin ich hier jetzt 'raus ;) !

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  • :ka: Verstehe ich nicht, sorry. Zumindest für die nds. BBS gibt es keine "Notenbildungsverordnung".

    Von "pädagogisch-fachlicher Gesamtwertung" steht in unserer BbS-VO nichts. Hierzu gerne mal einen Blick in diesen Link werfen: http://www.nds-voris.de/jporta…bsvorisprod.psml&max=true

    Bei uns wird der Notenschlüssel der Kammern (IHK etc.) für die Berechnung zugrunde gelegt. "Pädagogisch bewerten" kann man natürlich trotzdem...

    Natürlich bezieht sich das ganze auf Baden-Würstchenberg, den darauf war die Frage oben gemünzt.

    Meine Aussage hat null Relevanz für andere Bundesländer, da dort die Verordnungen eben anders sind. In Bayern wird meiner Kenntnis nach knallhart gerechnet.

    Hat alles seine Vor- und Nachteile.

  • Studyflix erklärt's:

    "Ordinalskalierte Daten lassen sich zwar in eine natürliche Reihenfolge bringen, man kann mit Ihnen aber nicht wie gewöhnlich rechnen. Die Ordinalskala lässt sich am einfachsten an Schulnoten erklären: Anhand deiner Leistung wird die Klausur ausgewertet und deine Punktzahl wird einer bestimmten Note zugeordnet. Es gibt eine klare Rangskala von sehr gut (1) > gut (2) > befriedigend (3) > ausreichend (4) > mangelhaft (5) > ungenügend (6). Auf Grund des Ranges lässt sich sagen, welche Arbeit besser war, allerdings verrät die natürliche Reihenfolge nichts über die Abstände zwischen den Rängen, also den Punktzahlen zwischen den Noten. Meistens braucht man mindestens 50% um eine vier zubekommen, für die Note eins benötigt man aber 90%. Die Abstände sind also unterschiedlich groß und deshalb nicht quantifizierbar. Trotzdem ist eine Auswertung der ordinalen Rangskala anhand einer Rangfolge möglich, da klar interpretierbar ist, welche Arbeit besser war."


    Also nein, man kann Noten nicht verrechnen. Warum es trotzdem gemacht wird, weiß ich nicht, wahrscheinlich, weil Eltern das für objektiv halten.


    Edit: verstanden habe ich es damit: in Ländern, in denen es A, B, C usw. gibt, für "die beste" Note ein A- wie rechnet man da? (A+C)/2=B?

  • "Pädagogisch bewerten" kann man natürlich trotzdem...

    In einem gewissen Rahmen ja.


    Bei uns führte die pädagogische Bewertung mal dazu, dass meine SL einen Kollegen bat, aus der Hauptschulempfehlung eine Gymnasialempfehlung zu machen, um einem Gerichtsprozess zu entgehen.

    Zum Glück (für uns) gibt es die verbindlichen Grundschulempfehlungen in BW nicht mehr :klatsch:

  • Danke für eure Antworten. Die erste Antwort war hilfreich (von CDL), die anderen waren insgesamt leicht am Thema vorbei ;)


    Und der Kollege Flupp mit seinem „Baden-Würstchenberg“ wollte wohl ganz besonders lustig sein. Na ja. Also dann :wink_1:

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